Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0466/2022  

 
 
Betreff: Bauvorhaben B 112 Ortsdurchfahrt Forst (Lausitz) - Cottbuser Straße, 2. BA, Abschnitt 012 von km 1,785 bis km 2,731
hier: Information zur Stellungnahme der Stadt Forst (Lausitz) im Rahmen der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 17 FStrG, § 73 VwVfG und § 1 VwVfG Bbg
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Frau Reiche
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Vergabe Anhörung
14.07.2022 
31. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
stellungnahme der verwaltung

Information:

 

Der Ausschuss für Bauen und Vergabe wird über die Stellungnahme der Stadt Forst (Lausitz) im Rahmen der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG), § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und § 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Brandenburg (VwVfG Bbg) informiert.


Erläuterungen:

 

Auf Antrag des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg, Dienststelle Cottbus (Vorhabenträger) wird durch das Landesamt für Bauen und Verkehr ein Planfeststellungsverfahren nach § 17 FStrG, § 73 VwVfG und § 1 VwVfG Bbg durchgeführt.

 

Im Amtsblatt für die Stadt Forst (Lausitz) wurde am 21.05.2022 die Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für die B 112 Ortsdurchfahrt Forst (Lausitz) Cottbus Straße, 2. BA Abschnitt 012 von km 1,785 bis 2,731 veröffentlicht.

 

Die Planunterlagen wurden entsprechend vom 30.05.2022 bis zum 29.06.2022 im technischen Rathaus, Verwaltungsgebäude Cottbuser Straße 10 in 03149 Forst (Lausitz) zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt. Zudem war der Plan im Internet auf der Seite des Landesamtes für Bauen und Verkehr veröffentlicht.

 

Die Bekanntgabe der Auslegung erfolgte auch in der örtlichen Presse.

 

Die Planunterlagen entsprechen dem Beschluss zu den Grundsätzen der Planung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) vom 12.09.2018 (Beschlussvorlage SVV/0585/2018).

 

-          Der neue Straßenquerschnitt soll eine Fahrbahnbreite von 7,50 m einschließlich beidseitiger Schutzstreifen für die Radfahrer (Oberflächenbefestigung: Asphalt) und

-          auf der nordöstlichen/nördlichen Straßenseite einen Gehweg einschließlich Sicherheitsstreifen in einer Breite von 2,50 m (Oberflächenbefestigung: Betonrechteckpflaster) berücksichtigen.

 

-          In Höhe Grundstücks-Nr. 171 wird die bauliche Anordnung von Stellflächen geprüft.

-          Im Rahmen der Schulwegsicherung und zur Verbesserung der Fußngerquerbarkeit im Bereich des Knotenpunktes Cottbuser Straße / Plzer Straße / Schwalbenstraße soll eine Querungshilfe in Form einer Mittelinsel vorgesehen werden.

 

Nach Prüfung der Planunterlagen bestehen gegen den Plan von der Stadt Forst (Lausitz) keine Einwendungen.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird die Stellungnahme der Stadt Forst (Lausitz) fristgerecht zum 19.07.2022 dem Landesamt für Bauen und Verkehr übergeben. Die Stellungnahme der Stadt Forst (Lausitz) wird hiermit zur Kenntnis gegeben.

 

Ein Grundstückseigentümer hat die ausgelegten Planunterlagen eingesehen.

 

Hinweise und Einwendungen sowie Stellungnahmen sind in der Verwaltung bis zum 05.07.2022 nicht eingegangen. Bis zum 13.07.2022nnen noch Einwendungen gegen den Plan erhoben werden.

 


Anlagen:

Stellungnahme der Stadt Forst (Lausitz) vom 06.07.2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 stellungnahme der verwaltung (4744 KB)