Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0400/2022/2  

 
 
Betreff: Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
hier: Sanierung und Erweiterung des Schul- und Sportzentrums - Bestätigung der Vorplanung für die Sanierung des Stadions
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Korittke
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Ernst, Silvia
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
06.07.2022 
Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
stadion kampfbahn typ b
stadion kostenschätzung kampfbahn typ b

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz)

beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, zu prüfen, ob Variante Kampfbahn Typ C (4 Laufbahnen samt Nebenanlagen) in die vorhandene Kubatur der jetzigen Anlage passt und die Variante Kampfbahn Typ C somit ohne Aufstellung eines Bebauungsplans realisiert werden kann.

Insofern dies negativ bescheinigt wird, ist die Variante Kampfbahn Typ B (6 Laufbahnen samt Nebenanlagen) in die Entwurfsplanung zu geben.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Entwurfsplanung wird gemäß § 4 Pkt. 5 der Zuständigkeitsordnung dem Ausschuss für Bauen und Vergabe vorgelegt.

Erläuterungen:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 13.09.2018, Beschlussvorlage SVV/0596/2018, wurde im oben genannten Programm die nachhaltige Entwicklung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm bestätigt und die entsprechende Projektskizze beim BMI eingereicht. In der Projektskizze aus dem Jahr 2018 wurde die ganzheitliche Entwicklung des Areals benannt. Zwischenzeitlich erfolgte der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit dem Landkreis Spree-Neiße zur Entwicklung der Schulsportanlagen. Für den Festplatz wurden im Rahmen von SUW Fördermittel bewilligt. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Jahr 2022

 

Mit Schreiben vom 06.10.2020 erhielt die Stadt Forst (Lausitz) die Information, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages oben genanntes Projekt befürwortet hat und Fördermittel in Höhe von 3,0 Mio EUR zur Verfügung gestellt werden.

 

In diesem Programm ist das Verfahren genau vorgeschrieben. Das Koordinierungsgespräch erfolgte am 10.02.2021.

 

Die Gliederung des Koordinierungsgespräches ist mit 10 Punkten vorgegeben. Unter anderem wird der Inhalt und Umfang der geplanten Maßnahmen gefordert. Die durchzuführenden Maßnahmen sind:

 

      Errichtung eines neuen Funktionsgebäudes

      Sanierung des Stadions

      Errichtung einer Skateranlage.

 

Im Dezember 2020 wurden mit den Vereinen die weiteren Verfahrensschritte besprochen und um ein Anforderungsprofil aus Sicht der Vereine gebeten. Die Vereine haben dieses bis zum 31.12.2020 eingereicht. Bereits im Rahmen der Entwicklungsstudie und der Einreichung der Projektskizze erfolgte die Beteiligung des Kinder- und Jugendbeirates.

 

Entsprechend des Grundsatzbeschlusses vom 24.05.2019 wurde der ckbau der Sitz- und Stehterrassen im Nord- und Südbereich und Erneuerung der zentralen Sitz- und Stehterrassen im Wesen, der grundhafte Ausbau der vier Laufbahnen einschließlich der 100-m-Laufbahn, die Herstellung eines Allwetterplatzes (Sportrasen, Kunststoffrasen oder anderes geeignetes Material) im Innenraum des Stadions unter Berücksichtigung der Mindestmaße 67 x 105 m inkl. Ausstattung zu einer multifunktionalen Nutzung sowie die Erneuerung der Freiraumstrukturen einschließlich Einfriedung und Zuwegung in einer Leistungsbeschreibung für die öffentliche Ausschreibung der Planungsleistungen festgeschrieben.r die Länge der Laufbahn ist eine Variantenuntersuchung (Bestand erhalten bzw. wettkampftaugliche 400-m-Bahn) vorzunehmen. Bei der Erneuerung der Freiraumstrukturen sind ggf. die optische Abgrenzung zu den Schulsportanlagen sowie technische Infrastruktur und Beleuchtung mit zu betrachten.

 

Das Grobkonzept für die Sanierung des Stadions wurde in einer Präsentation am 08.09.2021 vorgestellt. Hier wurde durch das Planungsbüro bereits erklärt, dass die Kosten für eine Variante im Bestand auskömmlich sind. Am 13.10.2021 hat der Haupt- und Wirtschaftsausschuss den Zuschlag dem Planungsbüro Firma Richter Sportstättenkonzepte GmbH erteilt. Das Planungsbüro hat die LP 1-2 bearbeitet und zwei Varianten für die Sanierung des Stadions einschließlich Kostenschätzung vorgelegt. Die zwei Varianten sind in der Anlage (1 + 1a und 2a und 2b) beigefügt.

 

Mit Schreiben vom 08.12.2021 ist der Zuwendungsbescheid in Höhe von bis zu 3,0 Mio EUR zur Durchführung der Maßnahme bei der Stadt Forst (Lausitz) per Mail eingegangen.

 

Am 17.03.2022 wurden im Ausschuss für Bauen und Vergabe unter Teilnahme aller Stadtverordneten die Varianten vorgestellt und an die Verwaltung folgender Prüfauftrag erteilt:

 

  1. Der Ausschuss für Bauen und Vergabe wird über die Varianten der Vorplanung zur Sanierung des Stadions informiert. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Variante 2 (Wettkampfbahn Typ B) aus der Vorplanung in folgenden Prüfauftrag zu geben:

a)      Ermittlung der Mindeststandards in Bezug auf Erfordernisse zur Austragung regionaler und überregionaler Wettkämpfe

b)      Ermittlung der Voraussetzungen und Notwendigkeiten unter Einbeziehung der Belange berührter Träger

c)      Berücksichtigung der Nutzeransprüche

d)      Optimierung der Zäune und Barrieren

e)      Prüfung der technischen Ausrüstung, u. a. Flutlichtanlage und Unterflurberegnung

f)        Honorarkosten für geänderte Leistungen im Rahmen der Vorplanung

g)      Einhaltung der Förderbedingungen in Bezug auf den Zuwendungszweck und die Erfüllung der Zielsetzungen des Bundesförderprogramms

h)      Prüfung von Synergieeffekten in Bezug auf die Schul- und Sportanlage des Gymnasiums

  1. Die überarbeitete Vorplanung wird dem Ausschuss für Bauen und Vergabe vorgelegt.“

 

Am 12.05.2022 wurde im Ausschuss für Bauen und Vergabe die Auswertung der Stellung­nahmen zu den Prüfaufträgen vorgestellt. Im Ergebnis der Beratung aller drei Teilprojekte erging nochmals der Prüfauftrag an die Verwaltung, eine Variante 3 für das Stadion in einer Vorplanung zu beauftragen.

 

Am 24.05.2022 wurde in einem Gespräch zwischen dem ESV Forst 1990 e.V. und der Stadt Forst (Lausitz) die Nutzeranforderung geändert. Folgende Fakten sind in der Entwurfsplanung zu berücksichtigen:

 

      Der ESV Forst 1990 e.V. hat mit sofortiger Wirkung seine Männermannschaft (Fußball) vom Spielbetrieb des Fußballvereins Niederlausitz zurückgezogen.

      3 der 4 Räume, die der ESV Forst 1990 e.V. nutzt, wird der Verein zurückgeben.

      r die Zukunft braucht der ESV Forst 1990 e.V. eventuell nur noch einen Raum als Büro.

      Die Stadt Forst (Lausitz) braucht keinen Ersatz für Trainings- und Spielort und auch kein Ersatzbüro im Zeitraum der Stadionumbaumaßnahmen zur Verfügung stellen.

 

Im Haupt- und Wirtschaftsausschuss am 04.07.2022 ist dem Antrag der Stadtverordneten gefolgt worden und eine Änderung der Vorlage zur Stadtverordnetenversammlung erforderlich. Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Kampfbahn Typ C in die vorhandenen Strukturen des Stadions eingeordnet werden kann. Ist eine Einordnung nicht möglich ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes, ist die Variante der Kampfbahn Typ B in die Planung zu geben. Eine Kostenschätzung für die Wettkampfbahn Typ B vom Februar 2022 ist der Vorlage beigegt. Diese Kostenschätzung muss umfassend überarbeitet werden, um die Anforderungen aus den Stellungnahmen der verschiedenen Träger (untere Naturschutzbehörde, EB Städtische Abwasserbeseitigung usw.) zu erfüllen. Des Weiteren erfordert diese Variante einen Bebauungsplan. Der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes wird vorbereitet für den Ausschuss für Planung am 15.09.2022. Im Rahmen des B-Planverfahrens erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

 

Sollte ein positives Votum zur Förderung des Funktionsgebäudes im Programm IPS erfolgen, können die frei gewordenen Mittel im Bundesprogramm für das Stadion einschließlich der Außenanlagen um das Gebäude sowie ggf. für Kostensteigerungen aufgrund der engen Laufzeit nach Zustimmung durch den Fördermittelgeber eingesetzt werden.

 

r die Außenanlagen um das Gebäude entstehen Kosten von ca. 70.000,00 EUR. Diese waren nicht in der Kostenannahme der drei Teilprojekte enthalten.

 

Das Bauvorhaben ist entsprechend Zuwendungsbescheid bis zum 31.12.2025 umzusetzen.

 

Die finanziellen Auswirkungen aus der Vorgängervorlage SVV/0400/2022/1 müssen überarbeitet werden.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

45.5.02.100 // 09611105

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder vergt (einschließlich Bestellungen)

 

EUR

3.373.862,63

EUR

166.152,42

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

Kampfbahn Typ B

Kostenschätzung Typ B

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 stadion kampfbahn typ b (2902 KB)    
Anlage 2 2 stadion kostenschätzung kampfbahn typ b (307 KB)