Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0468/2022  

 
 
Betreff: Neubau eines Kinder- und Jugendzentrums am Standort Gubener Str. 10 und Abriss des
vorhandenen Gebäudes Gubener Str. 10
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:SPD - Fraktion Bearbeiter/-in: Wolff, Josefine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Vergabe Vorberatung
08.09.2022 
33. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe abgelehnt   
Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
12.09.2022 
18. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit    
Ausschuss für Planung Vorberatung
15.09.2022 
13. Sitzung des Ausschusses für Planung abgelehnt   
Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport Vorberatung
19.09.2022 
15. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Sport abgelehnt   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.09.2022 
21. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses abgelehnt   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.10.2022 
21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt   

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, zur Sicherung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in

Forst (Lausitz) am Standort Gubener Straße 10 folgende Punkte durchzuführen:

 

1. Den Abriss des vorhandenen Gebäudes in der Gubener Straße 10 in Auftrag zu geben.

2. Die Geländeentwicklung für die offene Kinder- & Jugendarbeit voranzubringen.

3. Einen Ersatzneubau eines Kinder- und Jugendzentrums am Standort

Gubener Straße 10 zu realisieren.

4. Die vertraglich gebundenen Planungsbüros werden angefragt, im Rahmen der

bestehenden Planerverträge, eine Vorplanung für einen Abriss und einen Ersatzneubau zu erarbeiten.

5. Mit vorliegender Vorplanung wird die Verwaltung beauftragt das Projekt in der

Städtebauförderung zu etablieren.

 

Dafür soll das bereits mit dem Träger der Kinder- und Jugendarbeit erarbeitete Nutzungskonzept und dessen Bereitschaft der Umsetzung dieser Arbeit als Grundlage dienen.


Erläuterungen:

 

Die umlichen Bedingungen, unter denen z.Z. die Kinder- und Jugendarbeit in unserer Stadt stattfindet, sind seit Jahren äerst mangelhaft. Die Sanierung des alten Jugendklubhauses

East Side“ am Standort Gubener Str. 10 als Projekt der Offenen Kinder- und Jugendarbeit,

wurde seinerzeit aufgrund der hohen veranschlagten Sanierungskosten, welche deutlich über denen in der Machbarkeitsstudie lagen, durch einen Beschluss der SVV gestoppt.

Seit dem Stopp des Projektes der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Sanierung des Gebäudes Jugendklubhaus „East Side“) hat sich allerdings keine neue Möglichkeit einer zügigen Umsetzung eines solchen Projektes ergeben, die dann auch auf lange Zeit die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Forst (Lausitz) absichert.

 

Aufgrund der Tatsache, dass am Standort Gubener Str. 10 schon viele und gute

Voraussetzungen für eine Offene Kinder- und Jugendarbeit vorhanden sind, soll nun der Abriss des vorhandenen Gebäudes (Jugendklubhaus „East Side“) und ein nachfolgender Neubau geplant und zeitnah umgesetzt werden.

Dazu sind entsprechende Fördermittel zu generieren, die Planungen zu beauftragen, die

entsprechende Leistungserbringung auszuschreiben und auszuführen. Grundlage sollte hierbei das schon vorhandene und seinerzeit mit dem Träger der Kinder- und Jugendarbeit

abgestimmte Raum- und Nutzungskonzept sein.

Eine erneute Machbarkeitsstudie sollte in dem Fall entfallen können.

 

Dabei bietet der Standort an der Gubener Str. 10 beste Voraussetzungen für die Kinder- und

Jugendarbeit.

 

1. Der Standort ist in seinen Außenanlagen schon weitreichend erschlossen. So sind

Tischtennisplatte, Volleyballplatz, Basketballanlage, Grillplatz, Graffittiwand und Weiteres bereits vorhanden.

2. Der Standort liegt zentral in Forst und bietet für unterschiedliche Benutzergruppen aus der

Stadt ausreichend Platz und Raum zur Entfaltung.

3. Dennoch liegt der Standort nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung, was eine zu befürchtende Lärmbelästigung der Anwohner*innen in sehr engen Grenzen hält, wenn nicht sogar ausschließt.

4. Ein Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist vorhanden und ein entsprechendes

Nutzungskonzept liegt bereits vor.

5. Es wurde ein zusätzliches Grundstück angekauft, um den Standort weiter entwickeln zu

nnen (Gemeinschaftsgarten oder Ähnliches).

6. Der Standort Gubener Str. 10 wurde seinerzeit nach eingehender Prüfung unter mehreren

Standorten für geeignet erklärt. (14.07.2017)

7. Der Kinder- und Jugendbeirat erklärte im Beteiligungsverfahren ebenfalls und mehrfach seine Zustimmung zu diesem Standort.

 

Aus all diesen Gründen erachten wir die Umsetzung des Projektes der Offenen Kinder- und

Jugendarbeit am Standort Gubener Str. 10 als am sinnvollsten. Deshalb soll eine

Umsetzungsvariante Abriss und Neubau erfolgen, entsprechende Finanzmittel akquiriert und die Planungen beauftragt werden.

 

Anschließend kann dann entsprechend dem Grundsatzbeschluss SVV 0562/2018 das Projekt Kinder- und Jugendzentrum Gubener Str. 10 realisiert werden. Gegebenenfalls ist der Grundsatzbeschluss, der von der Sanierung des Altgebäudes spricht, abzuändern bzw.

anzupassen.