Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, zur Sicherung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Forst (Lausitz) am Standort Gubener Straße 10 folgende Punkte durchzuführen:
1. Den Abriss des vorhandenen Gebäudes in der Gubener Straße 10 in Auftrag zu geben. 2. Die Geländeentwicklung für die offene Kinder- & Jugendarbeit voranzubringen. 3. Einen Ersatzneubau eines Kinder- und Jugendzentrums am Standort Gubener Straße 10 zu realisieren. 4. Die vertraglich gebundenen Planungsbüros werden angefragt, im Rahmen der bestehenden Planerverträge, eine Vorplanung für einen Abriss und einen Ersatzneubau zu erarbeiten. 5. Mit vorliegender Vorplanung wird die Verwaltung beauftragt das Projekt in der Städtebauförderung zu etablieren.
Dafür soll das bereits mit dem Träger der Kinder- und Jugendarbeit erarbeitete Nutzungskonzept und dessen Bereitschaft der Umsetzung dieser Arbeit als Grundlage dienen. Erläuterungen:
Die räumlichen Bedingungen, unter denen z.Z. die Kinder- und Jugendarbeit in unserer Stadt stattfindet, sind seit Jahren äußerst mangelhaft. Die Sanierung des alten Jugendklubhauses „East Side“ am Standort Gubener Str. 10 als Projekt der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, wurde seinerzeit aufgrund der hohen veranschlagten Sanierungskosten, welche deutlich über denen in der Machbarkeitsstudie lagen, durch einen Beschluss der SVV gestoppt. Seit dem Stopp des Projektes der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Sanierung des Gebäudes Jugendklubhaus „East Side“) hat sich allerdings keine neue Möglichkeit einer zügigen Umsetzung eines solchen Projektes ergeben, die dann auch auf lange Zeit die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Forst (Lausitz) absichert.
Aufgrund der Tatsache, dass am Standort Gubener Str. 10 schon viele und gute Voraussetzungen für eine Offene Kinder- und Jugendarbeit vorhanden sind, soll nun der Abriss des vorhandenen Gebäudes (Jugendklubhaus „East Side“) und ein nachfolgender Neubau geplant und zeitnah umgesetzt werden. Dazu sind entsprechende Fördermittel zu generieren, die Planungen zu beauftragen, die entsprechende Leistungserbringung auszuschreiben und auszuführen. Grundlage sollte hierbei das schon vorhandene und seinerzeit mit dem Träger der Kinder- und Jugendarbeit abgestimmte Raum- und Nutzungskonzept sein. Eine erneute Machbarkeitsstudie sollte in dem Fall entfallen können.
Dabei bietet der Standort an der Gubener Str. 10 beste Voraussetzungen für die Kinder- und Jugendarbeit.
1. Der Standort ist in seinen Außenanlagen schon weitreichend erschlossen. So sind Tischtennisplatte, Volleyballplatz, Basketballanlage, Grillplatz, Graffittiwand und Weiteres bereits vorhanden. 2. Der Standort liegt zentral in Forst und bietet für unterschiedliche Benutzergruppen aus der Stadt ausreichend Platz und Raum zur Entfaltung. 3. Dennoch liegt der Standort nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung, was eine zu befürchtende Lärmbelästigung der Anwohner*innen in sehr engen Grenzen hält, wenn nicht sogar ausschließt. 4. Ein Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist vorhanden und ein entsprechendes Nutzungskonzept liegt bereits vor. 5. Es wurde ein zusätzliches Grundstück angekauft, um den Standort weiter entwickeln zu können (Gemeinschaftsgarten oder Ähnliches). 6. Der Standort Gubener Str. 10 wurde seinerzeit nach eingehender Prüfung unter mehreren Standorten für geeignet erklärt. (14.07.2017) 7. Der Kinder- und Jugendbeirat erklärte im Beteiligungsverfahren ebenfalls und mehrfach seine Zustimmung zu diesem Standort.
Aus all diesen Gründen erachten wir die Umsetzung des Projektes der Offenen Kinder- und Jugendarbeit am Standort Gubener Str. 10 als am sinnvollsten. Deshalb soll eine Umsetzungsvariante Abriss und Neubau erfolgen, entsprechende Finanzmittel akquiriert und die Planungen beauftragt werden.
Anschließend kann dann entsprechend dem Grundsatzbeschluss SVV 0562/2018 das Projekt Kinder- und Jugendzentrum Gubener Str. 10 realisiert werden. Gegebenenfalls ist der Grundsatzbeschluss, der von der Sanierung des Altgebäudes spricht, abzuändern bzw. anzupassen.
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