Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0469/2022  

 
 
Betreff: Vergabe von Zuwendungen an soziale Einrichtungen, Vereine und Initiativgruppen sowie an Seniorenbegegnungsstätten in der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michael Lampe
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Lampe, Michael
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport Entscheidung
19.09.2022 
15. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Sport ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage_1 soziale Einrichtungen 2022
Anlage_2 Seniorenbegegnungsstätten 2022

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bildung Soziales und Sport beschließt für das Haushaltsjahr 2022 die Vergabe von Zuwendungen an soziale Einrichtungen laut Anlage auf der Grundlage der „Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an soziale Einrichtungen, Vereine und Initiativgruppen“ (Beschluss-Nr. SVV/0542/2001 vom Dezember 2001).

 

Weiter beschließt der Ausschuss r Bildung, Soziales und Sport die Zuweisung in Höhe von 2.500,00 Euro an die Volkssolidarität Spree-Neiße e.V. für die Begegnungsstätte in der Residenz Rosenstadt Amtsstraße 1, in Höhe von 2.500,00 Euro an das Evangelische Seniorenzentrum „Friedenshaus“ r die Begegnungsstätte Magnusstraße 6 und in Höhe von 2.500,00 an den DRK Kreisverband Forst Spree-Neiße e.V. für die Seniorenbegegnungsstätte in der Otto-Nagel-Straße 4a als Ko-Finanzierung zur Personalkostenförderung des Landkreises Spree-Neiße auf der Grundlage der „Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an Seniorenbegegnungsstätten in der Stadt Forst (Lausitz)“ (Beschluss-Nr. SVV/0460/2005 vom 18.11.2005).


Erläuterungen:

 

hrlich werden im Ergebnishaushalt finanzielle Mittel für die Zuweisungen an soziale Einrichtungen in der Stadt Forst (Lausitz) geplant. Die Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an soziale Einrichtungen, Vereine und Initiativgruppen (Beschluss- Nr. SVV/0542/2001 vom 07. Dezember 2001) regelt das Antrags-, Vergabe- und Verwendungsnachweisverfahren.

 

Berücksichtigung finden die bis zum 30.06.2022.eingereichten 11 Anträge mit einer möglichen Förderung entsprechend der Richtlinie in Höhe von 11.492,25 Euro.

 

Gemäß Punkt 4.2 der Richtline werden Förderanträge bis 255,00 Euro von der Verwaltung entschieden und der Ausschussr Bildung, Soziales und Sport davon in Kenntnis gesetzt.

 

Der Seniorenbeirat erhält einen Jährliche Förderung von 1.500,00 Euro.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

33.1.01.100 / 53180000

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

18.992,25

EUR

27.000,00

EUR

750,00

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

- Anlage 1: Vergabe von Zuwendung an soziale Einrichtungen

- Anlage 2: Vergabe von Zuwendungen an Seniorenbegegnungsstätten

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1 soziale Einrichtungen 2022 (107 KB)    
Anlage 2 2 Anlage_2 Seniorenbegegnungsstätten 2022 (99 KB)