Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport beschließt die Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Vereine und Körperschaften und ehrenamtlich arbeitende natürliche Personen, die einen Tätigkeitsschwerpunkt in der Stadt Forst (Lausitz) haben, für das Jahr 2022 laut Anlage 1 auf Grundlage der „Kulturförderrichtlinie der Stadt Forst (Lausitz)“ (Beschluss-Nr. SVV/0405/2022/1 vom 06. Mai 2022).
Erläuterungen:
Für die Förderung der Kulturarbeit von gemeinnützigen Vereinen, Körperschaften und ehrenamtlich arbeitenden natürlichen Personen, die einen Tätigkeitsschwerpunkt in der Stadt Forst (Lausitz) haben, werden im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) jährlich finanzielle Mittel geplant. Das Antrags-, Vergabe- und Verwendungsnachweisverfahren ist in der „Kulturförderrichtlinie der Stadt Forst (Lausitz)“ (Beschluss-Nr. SVV/0405/2022/1 vom 06. Mai 2022) geregelt.
Im Jahr 2022 stehen insgesamt 8.800 Euro „Kulturfördermittel“ zur Verfügung. Es wurden 15 Förderanträge von 14 Forster Vereinen eingereicht. Die beantragte Fördersumme beträgt 2022 insgesamt 18.395,00 Euro (ohne Berücksichtigung der Förderhöchstgrenze).
Laut Richtlinie darf die Förderung 80% der Gesamtkosten einer Maßnahme nicht überschreiten und die Gesamtförderung je Antragsteller nur 2.000,00 Euro betragen. Diese Maximalförderung wurde beim Vergabevorschlag berücksichtigt.
Eine nachträgliche Kürzung der Fördermittel mit Hilfe eines Verteilungskoeffizienten, auf Grund nicht ausreichender vorhandener Mittel, war nach Beachtung der Maßgabe der Maximalförderung je Antragsteller pro Jahr notwendig, da die Gesamtsumme der zu verteilenden Mittel sonst 16.098,00 Euro betragen würde.
Alle Förderantrage wurden mit Hilfe eines Verteilerkoeffizienten ermittelt. Die maximale Fördersumme der einzelnen Anträge wurde demnach um 45,34 % gekürzt.
Fördermittelanträge für das laufende Jahr können laut Förderrichtlinie bis zum 30.04. eingereicht werden. Aufgrund der Erneuerung der „Kulturförderrichtlinie der Stadt Forst (Lausitz)“ hatte sich der Ausschuss Bildung, Soziales und Sport dazu verständigt, auch in diesem Jahr die Antragsfrist bis zum 30.06.2022 zu verlängern.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 Kulturförderung 2022
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