Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0487/2022  

 
 
Betreff: Beschluss gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung "Sport- und Freizeitareal am Wasserturm" mit dem Ziel der Ausweisung einer Grünfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB mit der Zweckbestimmung "Sport- und Freizeitanlage"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Vorberatung
15.09.2022 
13. Sitzung des Ausschusses für Planung geändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.09.2022 
21. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
21.10.2022 
Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung „Sport- und Freizeitareal am Wasserturm“ mit dem Ziel der Ausweisung einer Grünfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB mit der Zweckbestimmung Sport- und Freizeitanlage.

 

Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgemacht.  

 

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

Am 30.10.2020 wurde in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ein Beschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Einleitung eines Verfahrens zu einem Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit der Bezeichnung „Sport- und Freizeitareal am Wasserturm“ gefasst (Beschlussvorlage Nr. SVV/0178/2020).

Grundlage hierfür war ein Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2020 (Beschlussvorlage Nr. SVV/0149/2020). Hierbei sollten folgende Belange überprüft werden:

 

  • Prüfung der Feuerwehrzufahrt zum geplanten Gebäudestandort und den Standort der Skateranlage
  • Prüfung der Belange der Deutschen Bahn AG
  • Erstellung eines Baugrundgutachtens für den geplanten Gebäudestandort des Kinder- und Jugendzentrums

 

Art der Untersuchungen im Anschluss:

 

Durchgeführte Untersuchungen

 

Untersuchungen vom August 2020

 

  1. Ergebnisse der chemischen Untersuchung nach LAGA Bauschutt, Standortvariante 1
  2. Ergebnisse der chemischen Untersuchung nach LAGA Bauschutt, Standortvariante 2

 

Untersuchungen vom Oktober 2020

 

  1. Ergänzende geotechnische Stellungnahme, Standortvariante 1
  2. Ergänzende geotechnische Stellungnahme, Standortvariante 2

 

Mittlerweile gibt es folgende neue Beschlusslagen in der Stadt Forst (Lausitz):

 

  • Beschlussvorlage Nr. SVV/0399/2022 im Ausschuss für Bauen und Vergabe am 17.03.2022

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

hier: Sanierung und Erweiterung des Schul- und Sportzentrums Vorstellung der Varianten im Rahmen der Vorplanung für die Errichtung eines Funktionsgebäudes

 

  • Beschlussvorlage Nr. SVV/0400/2022/2 in der Stadtverordnetenversammlung am 06.07.2022

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

hier: Sanierung und Erweiterung des Schul- und Sportzentrums Bestätigung der Vorplanung für die Sanierung des Stadions (Variante Kampfbahn Typ B (6 Laufbahnen samt Nebenanlagen))

 

  • Beschlussvorlage Nr. SVV/0401/2022/2 in der Stadtverordnetenversammlung am 06.07.20022

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

hier: Sanierung und Erweiterung des Schul- und Sportzentrums Bestätigung der Vorplanung für die Errichtung einer Skateranlage (Skaterbahn, Alternativstandort 3)

 

Beratung mit der technischen Aufsicht am 24.03.2022

 

In einer Beratung am 24.03.2022 mit der technischen Bauaufsicht des Landkreises Spree-Neiße wurden die baulichen Maßnahmen innerhalb der bestehenden und außerhalb der bestehenden Sportstätte besprochen.

 

Im Ergebnis wurde empfohlen, den Geltungsbereich des B-Planes für den Nordbereich des Areals am Wasserturm zu fassen/Flächen nördlich der jetzigen Laufbahn).

 

Ein Bebauungsplan gem. § 13 a BauGB kommt nicht in Frage, da das beschleunigte Verfahren dann ausgeschlossen ist, wenn Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen (Auswirkung auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt).

 

Vor dem Hintergrund einer besonderen geschützten Allee gem. § 17 BbgNatSchG (Befreiung gem. § 67 Abs. 1 und 3 BNatSchG bislang nicht in Aussicht gestellt), komplizierte Bodenverhältnisse, abfallrechtlicher Aspekte, Inanspruchnahme der nördlichen ausgeschütteten Flächen, sowie der Wasserverhältnisse ist ein B-Planverfahren nach § 13 a BauGB nicht möglich.

 

Durchgeführt werden sollte ein normales Bebauungsplanverfahren mit allen Verfahrensschritten.

 

Vorgehensweise:

 

  • Modifizierter Geltungsbereich gegenüber des alten Aufstellungsbeschlusses zum B-Plan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB vom 30.10.2020 (Beschlussvorlage Nr. SVV/0178/2020)
  • Aufhebung des Altbeschlusses
  • Einleitung eines neuen Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung „Sport- und Freizeitareal am Wasserturm“

 

Vorabstimmungstermin („Scoping“) mit mehreren berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange am 29.08.2022

 

Hinsichtlich der Informationen aus den Vorgesprächen, den bereits vorhandenen Gutachten und weiterer Angebotseinholungen zu Gutachten wurden maßgebliche Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am 29.08.2022 zu einer Vorsondierung in die Stadtverwaltung Forst (Lausitz) eingeladen, um die Frage des angedachten Aufhebungsbeschlusses zum Aufstellungsbeschluss des alten Bebauungsplanes sowie den anvisierten neuen Aufstellungsbeschluss auf Grundlage und unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Vorlagen in der Stadtverordnetenversammlung rechtlich sauber fassen zu können verbunden mit der Verpflichtung Schaden von der Stadt Forst (Lausitz) fernzuhalten.

 

Ergebnis

 

  • Bestätigung der Rechtsauffassung, dass ein B-Plan der Innenentwicklung gem.
    § 13  a BauGB aufgrund der Umweltbelange, insbesondere der besonders geschützten Allee gem. § 17 BbgNatSchG im Geltungsbereich des Planes nicht möglich ist und sehr schwierige Bodenverhältnisse vorliegen. Insofern muss ein neuer Aufhebungsbeschluss gefasst werden.
  • Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines vollständigen Bebauungsplanverfahrens
  • Entwicklungsrichtung: B-Plan mit der Bezeichnung „Sport- und Freizeitareal am Wasserturm“ mit verkleinertem Geltungsbereich mit dem Ziel der Ausweisung einer Grünfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB mit der Zweckbestimmung „Sport- und Freizeitanlage“
  • Notwendigkeit zur Stellung eines Antrages zur naturschutzrechtlichen Befreiung gem. § 67 BbgNatSchG bezüglich des Entfernens eines Teils der besonders geschützten Allee

 

  • Nur zu gestatten aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich sozialer und wirtschaftlicher Art oder wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist
  • Vor Antragsstellung sind zumutbare Alternativen zu prüfen (Vermeidung bzw. Verringerung der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft), Varianten sind geprüft worden (Varianten Skaterbahn und Varianten 400 m Bahn)
  • Vorrang des überwiegenden öffentlichen Interesses und der Gemeinwohlbelange gegenüber dem Naturschutzrecht muss umfassend dargelegt und ausführlich begründet werden.
  • Sehr hohe Gewichtung des Naturschutzes wegen des erheblichen Eingriffs, hier auch für den verbleibenden Alleeteil

Nach gültiger Rechtsprechung besteht für Anlagen zur sportlichen Betätigung in der Regel kein überwiegendes öffentliches Interesse/kein überwiegend öffentlicher Gemeinwohlbelang

 

 

Flächennutzungsplan

 

Grundsätzlich besteht ein Entwicklungsangebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB für den Geltungsbereich des B-Planes.

 

Im gültigen Flächennutzungsplan von 1998 erfolgte eine Darstellung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlagen.

 

Innerhalb des nunmehr verkleinerten Geltungsbereich ist die Errichtung einer Skaterbahn und die Errichtung des nördlichen Teils der 400 m Kampfbahn vom Typ B geplant.

 

Die geplanten baulichen Anlagen/geplanten Baufelder weisen in Summe eine Größe von unter 1 ha im Plangebiet auf. Somit steht die geplante Entwicklung innerhalb des Geltungsbereiches nicht im Widerspruch zu den Festsetzungen des gültigen Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz).

 

Aufgrund der Neuausrichtung der baulichen Entwicklung wurden folgende Untersuchungen im Vorfeld eines Aufstellungsbeschlusses eingeleitet bzw. Angebote eingeholt:

 

  • Baugrunduntersuchung im Bereich der Skateranlage und der 400 m Kampfbahn vom Typ B, voraussichtliche Kosten:

a)      Bereich der 400 m Kampfbahn:  4.842,65 Euro brutto

b)     Skaterbahn:    3.625,57 Euro brutto

Angebote vorliegend, weitere interne Abstimmungen erforderlich, ggf. nochmals Veränderungen in der Kostenhöhe

 

  • Schalltechnische Untersuchungen/Schallimmissionsprognose für den Standort der Skateranlage, Alternativstandort 3, Bestellung in Höhe von 3.391,50 Euro brutto über folgendes Konto ausgelöst: Leistung 51.1.01.600, Sachkonto: 52710000, Nachtrag in Bezug auf die Prognose mit Bericht 17953-001 vom 23.10.2017

 

  • Amtlicher Lageplan, bestätigtes Kostenangebot, Ergänzung zu dem bereits erstellten amtlichen Lageplan, Auftrag wird eingeleitet

 

  • Kosten für das Bebauungsplanverfahren: Planzeichnung, Begründung, Grünordnungsplanung, Umweltbericht, Kostenschätzung: 35.000 Euro, noch kein Angebot eingeholt

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

51.1.01.630 // 17916300

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

50.000,00

EUR

255.555,56

EUR

0

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Lageplan zum Aufstellungsbeschluss

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan (303 KB)