Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0494/2022  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2021 sowie Entlastung der Bürgermeisterin
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Wolff, Josefine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
14.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
16.11.2022 
22. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses    
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
02.12.2022 
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Jahresabschluss_2021_gepruefter_Entwurf

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2021

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) erteilt der Bürgermeisterin der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021

 

 


Erläuterungen:

 

Die Stadt Forst (Lausitz) hat entsprechend § 82 BbgKVerf für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Dieser hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Forst (Lausitz) darzustellen.

 

Der Jahresabschluss besteht aus:

  • der Ergebnisrechnung
  • der Finanzrechnung
  • den Teilrechnungen
  • der Bilanz und
  • dem Rechenschaftsbericht


Dem Jahresabschluss sind als Anlagen beizufügen:

  • der Anhang
  • die Anlagenübersicht
  • die Forderungsübersicht
  • die Verbindlichkeitenübersicht und
  • der Beteiligungsbericht

 

Der Kämmerer hat gemäß § 82 Absatz 3 BbgKVerf den Entwurf des Jahresabschlusses 2021 mit seinen Anlagen am 22.08.2022 aufgestellt. Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Forst (Lausitz) wurde der Jahresabschluss der hauptamtlichen rgermeisterin zur Feststellung vorgelegt (siehe letzte Seite des Rechenschaftsberichtes).

 

Die Entlastung derrgermeisterin durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgt gemäß § 82 Absatz 4 BbgKVerf. Entlastet die Stadtverordnetenversammlung die Bürgermeisterin, kann die Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2021 als abgeschlossen angesehen werden. Verweigert Sie die Entlastung oder spricht diese nur mit Einschränkungen aus, so hat sie die Gründe dafür anzugeben.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Jahresabschluss 2021

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss_2021_gepruefter_Entwurf (5512 KB)