Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung „Sport- und Freizeitareal am Wasserturm“ mit dem Ziel der Ausweisung einer Grünfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB mit der Zweckbestimmung Sport- und Freizeitanlage sowie einer Gemeinbedarfsfläche i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB.
Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgemacht.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Am 30.10.2020 wurde in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ein Beschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Einleitung eines Verfahrens zu einem Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit der Bezeichnung „Sport- und Freizeitareal am Wasserturm“ gefasst (Beschlussvorlage Nr. SVV/0178/2020). Grundlage hierfür war ein Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2020 (Beschlussvorlage Nr. SVV/0149/2020). Hierbei sollten folgende Belange überprüft werden:
Art der Untersuchungen im Anschluss:
Durchgeführte Untersuchungen
Untersuchungen vom August 2020
Untersuchungen vom Oktober 2020
Mittlerweile gibt es folgende neue Beschlusslagen in der Stadt Forst (Lausitz):
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ hier: Sanierung und Erweiterung des Schul- und Sportzentrums – Vorstellung der Varianten im Rahmen der Vorplanung für die Errichtung eines Funktionsgebäudes
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ hier: Sanierung und Erweiterung des Schul- und Sportzentrums – Bestätigung der Vorplanung für die Sanierung des Stadions (Variante Kampfbahn Typ B (6 Laufbahnen samt Nebenanlagen))
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ hier: Sanierung und Erweiterung des Schul- und Sportzentrums – Bestätigung der Vorplanung für die Errichtung einer Skateranlage (Skaterbahn, Alternativstandort 3)
Beratung mit der technischen Aufsicht am 24.03.2022
In einer Beratung am 24.03.2022 mit der technischen Bauaufsicht des Landkreises Spree-Neiße wurden die baulichen Maßnahmen innerhalb der bestehenden und außerhalb der bestehenden Sportstätte besprochen.
Im Ergebnis wurde empfohlen, den Geltungsbereich des B-Planes für den Nordbereich des Areals am Wasserturm zu fassen/Flächen nördlich der jetzigen Laufbahn).
Ein Bebauungsplan gem. § 13 a BauGB kommt nicht in Frage, da das beschleunigte Verfahren dann ausgeschlossen ist, wenn Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen (Auswirkung auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt).
Vor dem Hintergrund einer besonderen geschützten Allee gem. § 17 BbgNatSchG (Befreiung gem. § 67 Abs. 1 und 3 BNatSchG bislang nicht in Aussicht gestellt), komplizierte Bodenverhältnisse, abfallrechtlicher Aspekte, Inanspruchnahme der nördlichen ausgeschütteten Flächen, sowie der Wasserverhältnisse ist ein B-Planverfahren nach § 13 a BauGB nicht möglich.
Durchgeführt werden sollte ein normales Bebauungsplanverfahren mit allen Verfahrensschritten.
Vorgehensweise:
Vorabstimmungstermin („Scoping“) mit mehreren berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange am 29.08.2022
Hinsichtlich der Informationen aus den Vorgesprächen, den bereits vorhandenen Gutachten und weiterer Angebotseinholungen zu Gutachten wurden maßgebliche Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am 29.08.2022 zu einer Vorsondierung in die Stadtverwaltung Forst (Lausitz) eingeladen, um die Frage des angedachten Aufhebungsbeschlusses zum Aufstellungsbeschluss des alten Bebauungsplanes sowie den anvisierten neuen Aufstellungsbeschluss auf Grundlage und unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Vorlagen in der Stadtverordnetenversammlung rechtlich sauber fassen zu können verbunden mit der Verpflichtung Schaden von der Stadt Forst (Lausitz) fernzuhalten.
Ergebnis
Die Gemeinbedarfsfläche gem. § 9 (1) 5 BauGB dient zur Verwirklichung einer sozialkulturellen Einrichtung und wird im Verfahren geprüft.
Nach gültiger Rechtsprechung besteht für Anlagen zur sportlichen Betätigung in der Regel kein überwiegendes öffentliches Interesse/kein überwiegend öffentlicher Gemeinwohlbelang
Flächennutzungsplan
Grundsätzlich besteht ein Entwicklungsangebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB für den Geltungsbereich des B-Planes.
Im gültigen Flächennutzungsplan von 1998 erfolgte eine Darstellung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlagen.
Innerhalb des nunmehr verkleinerten Geltungsbereiches ist die Errichtung einer Skaterbahn und die Errichtung einer 400-m-Kampfbahn vom Typ B sowie eine mögliche Entwicklung einer sozialkulturellen Einrichtung geplant.
Die geplanten baulichen Anlagen/geplanten Baufelder weisen in Summe eine Größe von unter 1 ha im Plangebiet auf. Somit steht die geplante Entwicklung innerhalb des Geltungsbereiches nicht im Widerspruch zu den Festsetzungen des gültigen Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz).
Aufgrund der Neuausrichtung der baulichen Entwicklung wurden folgende Untersuchungen im Vorfeld eines Aufstellungsbeschlusses eingeleitet bzw. Angebote eingeholt:
a) Bereich der 400 m Kampfbahn: 7.595,97 Euro brutto b) Skaterbahn: 3.364,72 Euro brutto Skaterbahn über folgendes Konto: Leistung: 51.1.01.600, Sachkonto: 17916000 400-m-Kampfbahn (Bestellung über Fachbereich 80 in Vorbereitung) Die Kosten für die Gemeinbedarfsfläche bezüglich der Baugrunduntersuchung/Schalluntersuchung sowie im Rahmen des B-Planverfahrens sind derzeit noch nicht bekannt. Entsprechende Angebote werden nach Beschlussfassung eingeholt. Bei den finanziellen Auswirkungen wurden vorsorglich 20,0 TEUR mit benannt.
Leistung: 51.1.01.600, Sachkonto: 17916000
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Lageplan zum Aufstellungsbeschluss
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||