Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0516/2022  

 
 
Betreff: Anpassung der Preise für die Mittagessenversorgung in kommunalen Schulen an geänderte Rahmenbedingungen sowie Neufestlegung der Mittagessenabgabepreise und Zuschusswerte für Personensorgeberechtigte sowie Zuschusswerte der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Balzer, Anika
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Balzer, Anika
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
02.12.2022 
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt   
Anlagen:
Entwicklung der Essenpreise und Zuschusswerte 2015-2022 sowie finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Zuschuss der Eltern/ Personen- sorgeberechtigten zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in kommunalen Schulen

in Höhe von 2,90 € pro Portion ab dem 01.03.2023 und hebt damit den Beschluss vom 06. März 2015 Drucksachennummer SVV/0089/2015 mit der Zuschussfestsetzung 2,45 Euro auf.

 

 


Erläuterungen:

 

In den Schulen muss eine warme Mittagsversorgung zu angemessenen Preisen gegeben sein. Nachfolgend wird der Gesamtzusammenhang zur Kostenbeteiligung der Eltern/Personensorgeberechtigten sowie der Stadt Forst (Lausitz) aufgezeigt und auf die weitere Einhaltung des sozialen Aspektes verwiesen.

 

Schulen haben keinen eigenen Versorgungsauftrag. Nach dem Brandenburgischen Schulgesetz  (BbgSchulG) § 113 Schulspeisung, Satz 1 ist festgelegt „Die Schulträger haben im Benehmen mit den Schulen dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen bis zur Jahrgangsstufe 10 und der Ganztagsschulen an den Schultagen, außer Sonnabenden, an einer warmen Mittagsversorgung zu angemessenen Preisen teilnehmen können“. Die Verantwortung für die Bereitstellung der Mittagsmahlzeit liegt für die drei kommunalen Grundschulen und die Gutenberg Oberschule somit bei der Stadt Forst (Lausitz).

Anders als im Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg (KitaG) für Kindertagesstätten vorgegeben, ist bei den Schulen eine vollständige Weitergabe des Mittagessenpreises an die Eltern/Personensorgeberechtigten möglich.

  Weiterhin gibt es keine Ausschlusskriterien bei der Kalkulation des Mittagessenpreises. Zu beachten ist lediglich der Hinweis „[…] zu angemessenen Preisen […]“. Eine grundsätzliche Orientierung zur Präzisierung dieser Formulierung kann aus dem Praxis-Kommentar des Brandenburgischen Schulgesetzes – herausgegeben von Klaus Hanßen und Harald Glöde (beide MBJS), Carl Link Verlag – zu § 113, Satz 23 entnommen werden: „Die bisherige Regelung der Kostenbeteiligung der Eltern unter Berücksichtigung der ersparten häuslichen Aufwendungen ist aufgehoben worden. „[…] Die Schulspeisung kann somit von privaten Anbietern zu kostendeckenden Preisen angeboten werden […]“.

 

In der Stadt Forst (Lausitz) wurden Preissteigerungen beim Schulessen bisher durch die Stadt ausgeglichen, sodass sich seit 2015 keine Änderungen für die Eltern/Personensorgeberechtigten ergeben haben. Der städtische Zuschuss an den kommunalen Schulen soll im Jahr 2023 gesenkt und der Anteil der Eltern/Personensorgeberechtigten erhöht werden.

 

Der Anteil der Eltern/Personensorgeberechtigten an den Kosten der Mittagsversorgung wird ab 01.03.2023 auf

 

2,90 €

 

festgesetzt.

 

Der Zuschuss zum Mittagessen an den Schulen ist eine freiwillige Leistung der Stadt Forst (Lausitz), welche schulrechtlich nicht gefordert ist. Im Sinne der Gleichbehandlung soll die Bezuschussung sowohl für das Essen an den kommunalen Grundschulen, als auch für das Mittagessen an der Gutenberg Oberschüler gleichermaßen gelten

 

 

Altersbereich

VielfaltMenü GmbH

 

Essenpreise mit neuem Elternanteil ab 01.03.2023

 

 

Brutto

Anteil

Stadt

Anteil

Eltern

Grundschule

4,10 €

1,20 €

2,90 €

Oberschule

4,10 €

1,20 €

2,90 €


 

Der soziale Aspekt bleibt mit der Umsetzung dieser Beschlussvorlage gewahrt. Auch weiterhin können Kinder aus Familien die Sozialleistungen beziehen die Kosten der Mittagsverpflegung über das Bildungs- und Teilhabepaket beim Landkreis Spree-Neiße geltend machen. Seit 01.08.2019 ist kein Anteil der Eltern/ Personensorgeberechtigten zur Mittagsverpflegung mehr zu leisten. Bei der Antragstellung können die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen in den Schulen aber auch die entsprechenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beim Landkreis Spree-Neiße behilflich sein. Auch der Fachbereich Bildung und Soziales der Stadt Forst (Lausitz) kann bei Bedarf entsprechende Elternhäuser unterstützen. 


Die Beschlussvorlage ist einerseits auf Grund des durch die Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2022 beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Forst (Lausitz) für das Jahr 2022 (Beschlussvorlage Nr. SVV/0356/2021 neu) erforderlich. Das Haushaltssicherungskonzept enthält geplante Konsolidierungsmaßnahmen und Prüfaufträge für das Jahr 2022. Ein Punkt zur Erhöhung der Erträge und Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ist:
„Der Zuschussbedarf für das Mittagessen an städtischen Kitas und Schulen soll entsprechend den gesetzlichen Vorgaben reduziert werden“.

 

Andererseits hat die aktuelle geopolitische Lage zu erheblichen Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Energie geführt, welche den Essenanbieter dazu zwingt den entstandenen Aufwand durch Erhöhung der Preise zu kompensieren. Trotz Inflation und Anstieg der Preise erfolgte ebenfalls eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01. Juli und 01. Oktober 2022 der sich auf unterschiedliche Bereiche niederschlägt.

 

 

 

 

 


 


Anlagen:

Entwicklung der Essenpreise und Zuschusswerte 2015-2022 sowie finanzielle Auswirkungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwicklung der Essenpreise und Zuschusswerte 2015-2022 sowie finanzielle Auswirkungen (16 KB)