Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0521/2023  

 
 
Betreff: Weiterentwicklung des Schulstandortes „Grundschule Keune“ inclusive Hort
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Wolff, Josefine
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
27.01.2023 
23. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
27.01.2023 
23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zur Stadtverordnetenversammlung am 07.Juli 2023 unter Beachtung der Inhalte der Vorlage Bestätigung der Schulentwicklungskonzeption 2022 bis 2035 der Stadt Forst (Lausitz) und Beschluss zur Weiterentwicklung der kommunalen Schullandschaft nach dem Forster Modell (SVV/0446/2022(neu)1“ vom 01.07.2022 

 

a)      einen Investitionskostenvergleich zu den möglichen Varianten der Weiterentwicklung des Grundschulstandortes Keune (Schule mit Hort) vorzulegen,

 

b)      die Vor- und Nachteile der jeweiligen Varianten zu benennen

 


Erläuterungen:

 

Mit Beschluss vom 09.12.2016 hat die Stadtverordnetenversammlung die Durchführung von Sanierungsarbeiten der drei Gebäude der Grundschule Keune einer umfassenden Sanierung durchzuführen (SVV/0371/2016).

In der Stadtverordnetenversammlung vom 06.12.2019 (SVV/0085/2019) wurde die Bürgermeisterin beauftragt, anstelle der Sanierung des Schulgebäudes und des Nebengebäudes die Errichtung des Neubaus einer Schule auf dem Grundstück, Gemarkung Keune, Flur 33, Flurstück 778/5 (Standort nördlich neben der Turnhalle Keune, Triebeler Straße) zu überprüfen.

In der Präsentation der Machbarkeitsstudien der Büros ARCUs Planung + Beratung Bauplanungsgesellschaft MbH IPRO, etc. wurde am 15.04.2021 das Ergebnis bekanntgegeben, dass das Vorhaben eines Neubaus am Standort Triebeler Straße möglich ist.

Nachfolgend wurde in der Stadtverordnetenversammlung vom 18.06.2021 (SVV/0284/2021) beschlossen, zur Entscheidungsabwägung eine Gegenüberstellung der in Betracht gezogenen Varianten vorzulegen.

Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage einen konkreten Beschlussvorschlag zur Realisierung dieser Maßnahme zu erarbeiten.

Am 02.10.2021 wurde das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), BGBL I 2021, S. 4602, erlassen, auf deren Grundlage beginnend ab dem Schuljahr 2026/2027 die Förderung von Kindern im Grundschulalter im Umfang von acht Stunden täglich verbindlich festgelegt wurde.

Nunmehr wurde im Haupt- und Wirtschaftsausschuss am 14.09.2022 das Schulentwicklungskonzept 2022 bis 2035 bestätigt (SVV/0446/2022 (neu)).

Diese beiden Faktoren konnten bei den bereits zuvor erarbeiteten und in Betracht gezogenen Varianten nicht berücksichtigt werden.

Die Verwaltung soll daher die neue Gesetzeslage sowie das Ergebnis des bestätigten Schulentwicklungskonzeptes in die Variantenvorschläge einarbeiten und im Anschluss hieran der Stadtverordnetenversammlung einen Beschlussvorschlag unterbreiten, auf deren Grundlage das weitere Vorgehen im Hinblick auf die Sanierung bzw. der Neubau der Grundschule Keune beschlossen werden kann.

Ziel muss es sein, eine zeitnahe Aussage und Entscheidungsgrundlage für die künftige Entwicklung:

-          u.a. Sanierung vorhandenes Schul- und Hortgebäude Keuner Straße 100,

-          oder Abriss des vorhandenen Schulgebäudes mit anschließendem Neubau und Sanierung des Hortgebäudes am Standort Keuner Straße 100,

-          oder Neubau Schule und Hort auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei unter Einbeziehung der Gesamtfläche des Flurstückes 778/5, Flur 33 an der Triebeler Straße (siehe Machbarkeitsstudie 2020/2021)

zu haben.

Nur dann kann mit einer fundierten Grundlagenplanung auch die aktive Fördermittelaquise betrieben werden. In dem Variantenvergleich sind neben den Vor- und Nachteilen auch ggf. entsprechend notwendige Zwischenlösungen für den geordneten Schulbetrieb (Ausweichquartier(e) mit den finanziellen Auswirkungen zu betrachten.

Eine Entscheidung zum Standort sollte dann im 2. Halbjahr 2023 durch die SVV getroffen werden.