Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0524/2023  

 
 
Betreff: Beratung und Beschlussfassung über
die Haushaltssatzung für die Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Handreck
Federführend:Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit Bearbeiter/-in: König, Ute
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
06.02.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit abgelehnt   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
15.02.2023 
24. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
Anlagen:
Haushaltsplan_2023

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2023 lt. Anlage.


Gemäß den §§ 65 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVergV) hat die Gemeinde für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen

 

  1. des Haushaltsplanes unter Angabe

a)      des Gesamtbetrages der ordentlichen Erträge und der ordentlichen Aufwendungen sowie der außerordentlichen Erträge und der außerordentlichen Aufwendungen (Ergebnishaushalt)

b)      des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sowie des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit (Finanzhaushalt),

  1. der vorgesehenen Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
  2. der vorgesehene Kreditrahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung),
  3. der Steuerhebesätze,
  4. der Wertgrenze, ab der außerordentliche Aufwendungen und außerordentliche Erträge, welche für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, und
  5. der Wertgrenze, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in dem nach §§ 66 Abs. 2 aufzustellenden Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind.

 

Die Einbringung der Haushaltssatzung 2023 einschließlich Anlagen erfolgte am 02.12.2022 in der Stadtverordnetenversammlung.   

 


Anlagen:

 

Haushaltsplan 2023

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsplan_2023 (5942 KB)