Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0527/2023  

 
 
Betreff: Beschluss zur Offenlegung der Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan "Energiepark Bohrau" gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit verändertem Geltungsbereich und zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Locker, Alida
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Vorberatung
14.02.2023 
16. Sitzung des Ausschusses für Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
15.02.2023 
24. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
03.03.2023 
24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan i.d.F. vom 17.01.2023
Planzeichnung SVV-0527-2023
Begründung SVV-0527-2023
Nr.4 Umweltbericht SVV-0527-2023
Nr. 4.1 Auflistung Wirkfaktoren
Nr. 4.2 Biotope Soll-Bestand SVV-0527-2023
Nr. 4.3 Biotope Planung SVV-0527-2023
Nr. 4.4 Artenschutzfachbeitrag SVV-0527-2023
Nr. 4.5 Fachgutachten Blendwirkung SVV-0527-2023
Nr. 4.6 Maßnahmeblätter SVV-0527-2023

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt:

 

  1. den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Energiepark Bohrau“ zu verändern.

Der Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan vom 17.01.2023 zu entnehmen.

 

  1. den Entwurf des Bebauungsplanes „Energiepark Bohrau“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der textlichen Festsetzung (Teil B), in der Fassung vom 17.01.2023. Die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 17.01.2023 werden gebilligt.

 

  1. der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), sowie die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 17.01.2023 werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

Die Anlagen Nr. 1 bis Nr. 4.6 sind Bestandteil des Beschlusses.


Erläuterungen:

 

In der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) vom 17.09.2021 erfolgte ein Beschluss gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung „Energiepark Bohrau mit dem Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung „Sonnenenergienutzung“ gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO.

 

Die Ankündigung zu einer Informationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte im Amtsblatt Nr. 2/2022 vom 19.03.2022 sowie über eine Planungsbekanntmachung über die Internetseite der Stadt Forst (Lausitz) ab dem 24.03.2022. Die Planungsbekanntmachung wurde mit entsprechendem Link im Amtsblatt vom 19.03.2022 angekündigt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 25.03.2022 im Zeitraum von 15 Uhr 20 Uhr im Gut Neu Sacro, Straße: Neu Sacro Nr. 13 in 03149 Forst (Lausitz).

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden wie folgt beteiligt:

 

a)      Anfrage nach den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der

Raumordnung zum Bauleitverfahren der Stadt Forst (Lausitz) mit Schreiben vom 29.03.2022 an die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg

b)      Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Nachbargemeinden auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 BauGB mit dem Schreiben vom 29.03.2022

 

Die nächsten Schritte im Verfahren zum Bebauungsplan „Energiepark Bohrau“ sind:

 

a)      Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Nachbargemeinden auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 BauGB

b)      Offenlegungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung

c)      Ankündigung der Offenlegung der Entwurfsunterlagen zum B-Plan „Energiepark Bohrau“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) und über Planungsbekanntmachungen über die Internetseite der Stadt Forst (Lausitz) sowie über die entsprechenden Landesportale

d)      Offenlegung der Entwurfsplanung

e)      Erarbeitung des Entwurfes eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und dem Unternehmen Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) voraussichtlich im Mai 2023 und Vorlage des Entwurfes bei den Fraktionen

f)        Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

g)      Satzungsbeschluss in der Stadtverordnetenversammlung

h)      Grundsätzlich Genehmigungspflicht des Bebauungsplanes, aber sofern das parallel verlaufende vorbereitende Bauleitplanverfahren (9. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)) durch die höhere Verwaltungsberde genehmigt wurde, muss der Bebauungsplan „Energiepark Bohrau“ nicht mehr durch die höhere Verwaltungsbehörde genehmigt werden.

i)        Inkraftsetzung

 

Erforderlichkeit von 2 Bauleitplanverfahren

 

Neben dem B-Planverfahren zum Energiepark Bohrau ist es notwendig, im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB ein 9. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) durchzuführen. Hierdurch wird dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB entsprochen. Die Offenlegung zu diesem vorbereitenden Bauleitverfahren erfolgt in einem gesonderten Tagesordnungspunkt der Stadtverordnetenversammlung.

 

Verkleinerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 17.09.2022 sowie Angaben zu den erfolgten Änderungen

 

  • Ursprungsgröße des Plangebietes beim Aufstellungsbeschluss: 410 ha
  • Neue Größe des Plangebietes: 408 ha
  • Grund für die Veränderung des Geltungsbereiches:

 

In Abstimmung zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Forst (Lausitz) wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Rahmen der Erarbeitung des Vorentwurfes angepasst. Hierbei wurden die im nordöstlichen sowie im westlichen Bereich befindlichen Waldflächen, welche gemäß der Zielkarte „Bergbaufolgelandschaft“ des Braunkohleplans Tagebau Jänschwalde herzustellen sind, herausgelöst. 

 

Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung wurde der Entwurf des Bebauungsplanes erarbeitet. Im Zuge dessen wurde die Flächenkonfiguration der festgesetzten Nutzungen (Baugebiete, Grünflächen, Verkehrsflächen) präzisiert und der Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes unter Würdigung raumordnerischer Festlegungen sowie eigentumsrechtlicher Belange geändert.

 

 

Angaben zur Lage des Plangebietes

 

Das Plangebiet mit einer Gesamtfläche erstreckt sich im süstlichen Bereich des Tagebaus Jänschwalde, welcher westlich der Bundesstraße 112 auf Höhe der Ortsteile Mulknitz und Bohrau liegt. Dabei handelt es sich um ehemals bergbaulich genutzte Flächen des Tagebaus Jänschwalde, welche unter der bergrechtlichen Verantwortung der LE-B (nördlicher Teil) und der Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV - südlicher Teil) stehen und landwirtschaftlich bewirtschaftet werden.

 

Geplante Leistung:

 

  • Ca. 400 MWp (bei Aufstellungsbeschluss….410 MWp)

 

Flächenverfügbarkeit

 

Die Flächen befinden sich im Eigentum der Agrargenossenschaft Heinersbrück sowie der Bauern AG Neißetal. Mit beiden Unternehmen hat die Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) am 28.07.2021 Gestattungsverträge abgeschlossen, welche die LE-B zur solaren Nutzung der Grundstücke berechtigen.

 

r die weiteren Flurstücke innerhalb des Geltungsbereiches liegt das wirtschaftliche Eigentum bei der LE-B vor.

 

Netzanschluss

 

  • Verschiedene Szenarien mit Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber in Abstimmung

 

Eignung von Tagebauflächen für die Aufstellung von Fotovoltaikanlagen

 

  • Gemäß den vorläufigen Handlungsempfehlungen des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) zur Unterstützung kommunaler Entscheidungen für großflächige Fotovoltaik-Freiflächensolaranlagen (PV-FFA), Punkt 2.1, 4. Anstrich, sollen bei einer Flächenauswahl Fotovoltaik-Freiflächensolaranlagen bevorzugt auf Abraumhalden und ehemaligen Tagebaugebieten, soweit sie nicht naturschutzfachlich wertvoll oder naturschutzrechtlich gesichert sind, genutzt werden.

 

Bergrecht und fehlendes Erfordernis eines UVP-pflichtigen Rahmenbetriebsplanes

 

  • Die Flächen im ehemaligen Tagebau Jänschwalde unterliegen nach wie vor dem Bergrecht. Das Verfahren zum Abschlussbetriebsplan läuft noch.
  • Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) wird im Bauleitplanverfahren als Träger öffentlicher Belange angeschrieben.
  • Die Errichtung von Fotovoltaikanlagen bedarf nicht der Genehmigung eines UVP-pflichtigen Rahmenbetriebsplanes, da es sich nicht um eine bergbauliche Tätigkeit handelt.

 

Beteiligung der Ortsvorsteher der Tagebaurandgemeinden

 

Die Ortsvorsteher der Tagebaurandgemeinden wurden vor Beginn des Planungsprozesses sowie während der bisherigen Verfahrensschritte in Anlehnung an die Vorgaben der brandenburgischen Kommunalverfassung beteiligt und werden auch weiterhin in angemessener Form informiert und in den Planungsprozess einbezogen.

 

Kosten:

 

Die Kostenübernahme für das Gesamte Verfahren wurde durch die Lausitz Energie Bergbau AG schriftlich am 09.08.2021 erklärt.

 

Hinweis

 

Auf das Mitwirkungsverbot des § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburgs wird hingewiesen.  

 

 


Anlagen:

 

Nr. 1  Lageplan i.d.F. vom 17.01.2023

Nr. 2  Planzeichnung i.d.F. vom 17.01.2023

Nr. 3   Begründung i.d.F. vom 17.01.2023

Nr. 4  Umweltbericht i.d.F. vom 17.01.2023

 Nr. 4.1 zusammenfassende Auflistung von möglichen Wirkfaktoren

 Nr. 4.2 Übersichtsplan Biotope Soll-Bestand (17.01.2023)

 Nr. 4.3  Übersichtsplan Biotope Planung (17.01.2023)

 Nr. 4.4 Artenschutzfachbeitrag und Formblätter (17.01.2023)

 Nr. 4.5 Fachgutachten Blendwirkung (DGS, 09.12.2022)

 Nr. 4.6 Maßnahmeblätter 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan i.d.F. vom 17.01.2023 (413 KB)    
Anlage 2 2 Planzeichnung SVV-0527-2023 (6412 KB)    
Anlage 3 3 Begründung SVV-0527-2023 (4978 KB)    
Anlage 10 4 Nr.4 Umweltbericht SVV-0527-2023 (2385 KB)    
Anlage 4 5 Nr. 4.1 Auflistung Wirkfaktoren (67 KB)    
Anlage 5 6 Nr. 4.2 Biotope Soll-Bestand SVV-0527-2023 (1649 KB)    
Anlage 6 7 Nr. 4.3 Biotope Planung SVV-0527-2023 (1685 KB)    
Anlage 7 8 Nr. 4.4 Artenschutzfachbeitrag SVV-0527-2023 (3842 KB)    
Anlage 8 9 Nr. 4.5 Fachgutachten Blendwirkung SVV-0527-2023 (3510 KB)    
Anlage 9 10 Nr. 4.6 Maßnahmeblätter SVV-0527-2023 (83 KB)