Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt:
Der Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan vom 17.01.2023 zu entnehmen.
Die Anlagen Nr. 1 bis Nr. 4.6 sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
In der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) vom 17.09.2021 erfolgte ein Beschluss gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung „Energiepark Bohrau mit dem Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung „Sonnenenergienutzung“ gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO.
Die Ankündigung zu einer Informationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte im Amtsblatt Nr. 2/2022 vom 19.03.2022 sowie über eine Planungsbekanntmachung über die Internetseite der Stadt Forst (Lausitz) ab dem 24.03.2022. Die Planungsbekanntmachung wurde mit entsprechendem Link im Amtsblatt vom 19.03.2022 angekündigt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 25.03.2022 im Zeitraum von 15 Uhr – 20 Uhr im Gut Neu Sacro, Straße: Neu Sacro Nr. 13 in 03149 Forst (Lausitz).
Die Träger öffentlicher Belange wurden wie folgt beteiligt:
a) Anfrage nach den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung zum Bauleitverfahren der Stadt Forst (Lausitz) mit Schreiben vom 29.03.2022 an die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg b) Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Nachbargemeinden auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 BauGB mit dem Schreiben vom 29.03.2022
Die nächsten Schritte im Verfahren zum Bebauungsplan „Energiepark Bohrau“ sind:
a) Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Nachbargemeinden auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 BauGB b) Offenlegungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung c) Ankündigung der Offenlegung der Entwurfsunterlagen zum B-Plan „Energiepark Bohrau“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) und über Planungsbekanntmachungen über die Internetseite der Stadt Forst (Lausitz) sowie über die entsprechenden Landesportale d) Offenlegung der Entwurfsplanung e) Erarbeitung des Entwurfes eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und dem Unternehmen Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) voraussichtlich im Mai 2023 und Vorlage des Entwurfes bei den Fraktionen f) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages g) Satzungsbeschluss in der Stadtverordnetenversammlung h) Grundsätzlich Genehmigungspflicht des Bebauungsplanes, aber sofern das parallel verlaufende vorbereitende Bauleitplanverfahren (9. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)) durch die höhere Verwaltungsbehörde genehmigt wurde, muss der Bebauungsplan „Energiepark Bohrau“ nicht mehr durch die höhere Verwaltungsbehörde genehmigt werden. i) Inkraftsetzung
Erforderlichkeit von 2 Bauleitplanverfahren
Neben dem B-Planverfahren zum Energiepark Bohrau ist es notwendig, im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB ein 9. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) durchzuführen. Hierdurch wird dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB entsprochen. Die Offenlegung zu diesem vorbereitenden Bauleitverfahren erfolgt in einem gesonderten Tagesordnungspunkt der Stadtverordnetenversammlung.
Verkleinerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 17.09.2022 sowie Angaben zu den erfolgten Änderungen
In Abstimmung zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Forst (Lausitz) wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Rahmen der Erarbeitung des Vorentwurfes angepasst. Hierbei wurden die im nordöstlichen sowie im westlichen Bereich befindlichen Waldflächen, welche gemäß der Zielkarte „Bergbaufolgelandschaft“ des Braunkohleplans Tagebau Jänschwalde herzustellen sind, herausgelöst.
Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung wurde der Entwurf des Bebauungsplanes erarbeitet. Im Zuge dessen wurde die Flächenkonfiguration der festgesetzten Nutzungen (Baugebiete, Grünflächen, Verkehrsflächen) präzisiert und der Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes unter Würdigung raumordnerischer Festlegungen sowie eigentumsrechtlicher Belange geändert.
Angaben zur Lage des Plangebietes
Das Plangebiet mit einer Gesamtfläche erstreckt sich im südöstlichen Bereich des Tagebaus Jänschwalde, welcher westlich der Bundesstraße 112 auf Höhe der Ortsteile Mulknitz und Bohrau liegt. Dabei handelt es sich um ehemals bergbaulich genutzte Flächen des Tagebaus Jänschwalde, welche unter der bergrechtlichen Verantwortung der LE-B (nördlicher Teil) und der Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV - südlicher Teil) stehen und landwirtschaftlich bewirtschaftet werden.
Geplante Leistung:
Flächenverfügbarkeit
Die Flächen befinden sich im Eigentum der Agrargenossenschaft Heinersbrück sowie der Bauern AG Neißetal. Mit beiden Unternehmen hat die Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) am 28.07.2021 Gestattungsverträge abgeschlossen, welche die LE-B zur solaren Nutzung der Grundstücke berechtigen.
Für die weiteren Flurstücke innerhalb des Geltungsbereiches liegt das wirtschaftliche Eigentum bei der LE-B vor.
Netzanschluss
Eignung von Tagebauflächen für die Aufstellung von Fotovoltaikanlagen
Bergrecht und fehlendes Erfordernis eines UVP-pflichtigen Rahmenbetriebsplanes
Beteiligung der Ortsvorsteher der Tagebaurandgemeinden
Die Ortsvorsteher der Tagebaurandgemeinden wurden vor Beginn des Planungsprozesses sowie während der bisherigen Verfahrensschritte in Anlehnung an die Vorgaben der brandenburgischen Kommunalverfassung beteiligt und werden auch weiterhin in angemessener Form informiert und in den Planungsprozess einbezogen.
Kosten:
Die Kostenübernahme für das Gesamte Verfahren wurde durch die „Lausitz Energie Bergbau AG“ schriftlich am 09.08.2021 erklärt.
Hinweis
Auf das Mitwirkungsverbot des § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburgs wird hingewiesen.
Anlagen:
Nr. 1 Lageplan i.d.F. vom 17.01.2023 Nr. 2 Planzeichnung i.d.F. vom 17.01.2023 Nr. 3 Begründung i.d.F. vom 17.01.2023 Nr. 4 Umweltbericht i.d.F. vom 17.01.2023 Nr. 4.1 zusammenfassende Auflistung von möglichen Wirkfaktoren Nr. 4.2 Übersichtsplan Biotope Soll-Bestand (17.01.2023) Nr. 4.3 Übersichtsplan Biotope Planung (17.01.2023) Nr. 4.4 Artenschutzfachbeitrag und Formblätter (17.01.2023) Nr. 4.5 Fachgutachten Blendwirkung (DGS, 09.12.2022) Nr. 4.6 Maßnahmeblätter
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