Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Im Rahmen der Haushaltssatzung / des Haushaltsplanes 2023 sind im Fachbereich Stadtentwicklung folgende Maßnahmen gemäß beigefügten Anlagen vorgesehen. Erläuterungen:
Grundlage der Haushaltsplanung des jeweiligen Jahres für städtebauliche Maßnahmen bilden die Umsetzungspläne für das jeweilige Programm. Diese Umsetzungspläne (UPL) mit den dargestellten Maßnahmen werden durch das Landesamt für Bauen und Verkehr auf Plausibilität vorgeprüft und dem Grunde nach bestätigt. Der 2. Änderungsbescheid zum Umsetzungsplan des Haushaltsjahr 2021 – 2023 wurde mit dem Datum vom 17.07.2022 erteilt.
Neumaßnahmen für alle Programme der Städtebauförderung wurden beantragt, aber durch das LBV zurückgestellt. Diese befinden sich noch im Anerkennungsverfahren.
Die Sanierungsgebiete „Nordstadt“ und „Westliche Innenstadt“ sind fördertechnisch abgeschlossen. Die restlichen Maßnahmen werden über Ausgleichsbeträge finanziert (Planung und Öffentlichkeitsarbeit). Gemäß den Bescheiden zur Schlussabrechnung der Gesamtmaßnahmen ist der Einnahmeüberschuss, resultierend aus dem noch einzunehmenden Ausgleichsbeträgen, an die Bewilligungsbehörde (LBV) zurück zu überweisen. Anlagen:
Haushaltsplan 2023
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