Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Mitgliedschaft im Institut der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen in Deutschland e.V. Erläuterungen:
Ziel des Institutes der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen in Deutschland e.V. war und ist es, die Qualität der Rechnungsprüfung kontinuierlich zu verbessern und die Anerkennung als Element der öffentlichen Finanzkontrolle zu steigern.
Mit der Errichtung des IDR wurde eine Plattform geschaffen, die die öffentlichen Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen durch Aus- und Fortbildungsangebote, Entwicklung von modernen Prüfungsinstrumenten und fachlichen Austausch unterstützt. Des Weiteren soll IDR über den Beruf des Rechnungsprüfers und der Rechnungsprüferin informieren, für die Interessen der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen eintreten und Diskussionspartner bei der Weiterentwicklung der öffentlichen Rechnungslegung sein.
Die Anerkennung der neuen Rolle der Rechnungsprüfung als Führungsunterstützung sowie das Bild der selbst reflektierende, analytisch denkende und objektive Prüferinnen und Prüfer betrachten wir als wesentlicher Zwischenschritt. Leitbild und Selbstverständnis, das auch in der Wissenschaft und der öffentlichen Diskussion Widerhall findet, sind die Basis unseres weiteren Handelns für unsere Mitgliederinnen und Mitglieder. Dabei ist die Stärkung der Landesgruppen ein unverzichtbares Element für das weitere Wirken.
Ziele des IDR sind die Fachgebiete des Rechnungsprüfers und der Rechnungsprüferin zu fördern, die Unterstützung und Beratung der Rechnungsprüfer und der Rechnungsprüferinnen bei Fragen der öffentlichen Rechnungsprüfung, die Qualität der Rechnungsprüfung durch Vernetzung und fachlichen Austausch zu verbessern, einen systematischen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen, moderne Prüfungsmethoden zu entwickeln und für die Interessen der Rechnungsprüfer und der Rechnungsprüferinnen einzutreten sowie sich in der Diskussion um die Weiterentwicklung der öffentlichen Rechnungslegung gezielt einzubringen.
Das IDR hat insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
Das IDR ist zur Erfüllung seiner Aufgaben bemüht, die Kontakte mit anderen bestehenden Netzwerken von Rechnungsprüfern und Rechnungsprüferinnen systematisch auszubauen. Überdies ist ein wesentliches Aufgabenfeld des IDR den Kontakt und Austausch mit den Innenministerien der Länder, den Spitzenverbänden sowie berufsständischen Verbänden zu pflegen.
In Erfüllung dieser Aufgaben kann der IDR zu Fachthemen gutachtlich Stellung nehmen, wenn Belange der Rechnungsprüfung betroffen sind.
Der Zweck des IDR ist nicht auf einen wirtschaftlichen Gewerbebetrieb gerichtet.
Als Mitglieder des IDR werden Gebietskörperschaften, sondergesetzliche Körperschaften, sowie Behörden und Verbände aufgenommen, die über eine Rechnungsprüfung verfügen und sich in Angelegenheiten des IDR soweit öffentlich-rechtlich zulässig durch die Leitungen der Rechnungsprüfung vertreten lassen. Außerdem können Mitglied werden: a) die Leiter und Leiterinnen der Rechnungsprüfung, b) Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Rechnungsprüfung, c) ehemalige Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnern u. a.
Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss des Geschäftsjahres. Für die Austrittserklärung ist Telefax oder einfache E-Mail ohne elektronische Signatur ausreichend.
Die Arbeit des IDR wird in Facharbeitskreisen und Projektgruppen organisiert.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben erhebt das IDR Beiträge. Das Nähere regelt die Beitrags- und Gebührenordnung.
Für Leistungen, wie zum Beispiel einzelne Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung, qualifizierte Stellungnahmen, Fachveröffentlichungen, Öffentlichkeitsarbeit sowie Zertifizierungen können Gebühren erhoben werden.
Der IDR-Zertifikatslehrgang kostet für Mitglieder 3.600,00 Euro und für Nicht-Mitglieder 4.050,00 Euro.
Der Mitgliedsbeitrag für Gebietskörperschaften beträgt 150,00 Euro pro Jahr. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Beitrittserklärung
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