Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt in Fortführung der Grundsatzbeschlüsse SVV 0233/2004 vom 10.09.2004 und SVV 0233/2004/1 vom 13.12.2004 folgende Konsolidierungsmaßnahmen: 1. Die maximale Stellenanzahl im Haushaltsplan 2023 und 2024 wird auf 265 festgelegt. 2. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung die Verwendung der zusätzlichen und bisher unbesetzten Stellen vorzuschlagen, um besonders dringliche Stellenbesetzungen vornehmen zu können. 3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, geeignete Personalstrukturen zu erarbeiten, um die Herausforderungen der nächsten Jahre mit der vorhandenen Stellenanzahl zu bewältigen und bestenfalls Einsparungen bei den Personalkosten zu ermöglichen.
Erläuterungen:
Die Stadt Forst (Lausitz) hat einen sehr hohen Schuldenstand. Trotz richtiger Maßnahmen, die durch die Beschlüsse vom 10.09.2004 und 13.12.2004 eingeleitet wurden, ist die Verschuldung seit dieser Zeit weiterhin stark angestiegen. Aufgrund der stetig wachsenden Aufgaben, die in der Verwaltung erfüllt werden müssen, wurde der für 2020 beschlossene Meilenstein von 230 Stellen zwar zwischenzeitlich bis zum Jahr 2017 erreicht, jedoch in den letzten Jahren wieder deutlich überschritten. Der im Personalbericht 2023 schwerpunktmäßig angeführte Vergleich mit anderen Städten in der Region zeigt, dass die Verwaltung der Stadt Forst (Lausitz) bereits im Jahr 2021 in allen Bereichen überdurchschnittlich viele Stellen vorhält. In der Gesamtbetrachtung sind es 25% mehr Stellen je 1000 Einwohner im Vergleich zum Durchschnitt und sogar 60% mehr im Vergleich zu den Städte mit der geringsten Stellenzahl je 1000 Einwohner. Im Haushaltsplan 2022 wurden weitere 10 Stellen beschlossen. Damit dürfte ein derartiger Vergleich aktuell für die Stadt Forst (Lausitz) nicht besser ausfallen.
Im Juni 2021 waren 16 Stellen in der Verwaltung unbesetzt. Die Bürgermeisterin soll mit diesem Beschluss ermächtigt werden, diese freien, sowie die neu beschlossenen Stellen entsprechend der Dringlichkeit den Verwaltungsvorstandsbereichen zuzuordnen und nach Bestätigung durch die Stadtverordnetenversammlung auszuschreiben.
Die Aufgaben der Stadtverwaltung verändern sich stetig. Um für die zukünftigen Herausforderungen bestmöglich aufgestellt zu sein, ist es notwendig, die aktuellen Aufgaben und Personalstrukturen zu überarbeiten. Der aktuell geplante Personalaufwand von 16,3Mio € würde 2024 allein durch die dann neu besetzten Stellen deutlich ansteigen. Außerdem ist mit einer deutlichen Erhöhung aufgrund der aktuellen Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst zu rechnen. Daher ist es dringend geboten, diesem größten Aufwandsposten Grenzen zu setzen.
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