Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:
a) Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Errichtern/Betreibern von EE-Anlagen die Entschädigungszahlungen lt. dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG gem. § 6) und dem brandenburgischen Windenergieanlagen-Abgaben-Gesetz (BbgWindAbgG gem. §§ 1 - 4) vertraglich zu regeln bzw. zu sichern.
b) Für die Ortsteile der Stadt Forst (Lausitz) werden ab dem Haushaltsjahr, für das die Entschädigungszahlungen vertraglich gesichert sind, die Ortsteilbudgets gemäß BbgKVerf §46 Satz 3b finanziert.
c) Die Finanzierung der Ortsteilbudgets je Ortsteil erfolgt durch einen prozentualen Anteil in Höhe von …. v.H. an den Gesamtentschädigungszahlungen an die Stadt Forst (Lausitz), welche den Ortsteilen unabhängig von den sonstigen Zuweisungen, aus dem Haushalt der Stadt zur freien Verfügung bereitgestellt werden.
d) Die Entschädigungszahlungen an die Stadt Forst (Lausitz), wie auch die prozentualen Beteiligungen für die Ortsteile, sind gesondert im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) auszuweisen. Erläuterungen:
Die Errichtung und der weitere Ausbau von Erneuerbare-Energie-Anlagen ist für die Sicherung der zukünftigen klima- und umweltschonenden Energieversorgung von Industrie und Bevölkerung und somit zur Erreichung der weltweiten Klimaschutzziele unabdingbar. Deshalb werden aktuell und zukünftig, auch auf den Flächen der Stadt Forst, ihrer Ortsteile, sowie der umliegenden Gemeinden, EE-Anlagen geplant und errichtet werden. So wie bei allen anderen Industrieanlagen auch, ist der Bau und Betrieb solcher EE-Anlagen mit Auswirkungen auf die unmittelbare Umwelt und die in der Nähe lebenden Bürger*innen verbunden.
Deshalb, und auch zur Erhöhung der Akzeptanz, ermöglicht die Gesetzgebung des Bundes sowie die der Bundesländer, eine Kompensation für die entstehenden Auswirkungen auf die anliegenden Kommunen und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner, für den Fall, dass es sich um Anlagen nach jenen Gesetzen handelt.
Neben dem 2019 in Kraft getretenen BbgWindAbgG, bietet auch das 2021 überarbeitete EEG die Möglichkeit zur finanziellen Entschädigung der Kommunen und der anliegenden Gemeinden, auf deren Grund bzw. in deren Nähe EE-Anlagen errichtet werden.
Aktuell trifft dies auf den geplanten “Energiepark Bohrau” (WEA und PVA) zu.
Diese Entschädigungszahlungen fließen zunächst in den Haushalt der Stadt Forst (Lausitz). Aufgrund der Tatsache, dass solche EE-Anlagen im großen Umfang vor allen in und in der Nähe der Ortsteile errichtet werden, sollen die Ortsteile auch entsprechend an den Entschädigungszahlungen partizipieren.
Als Beispielrechnung dient hier die Aussage der LEAG vor der SVV im September 2021 zu den Ausgleichszahlungen für den geplanten Windpark Briesnig.
Danach werden die WEA, welche auf dem Gebiet der Stadt Forst errichtet werden, jährlich ca. 80T€ an Entschädigungszahlungen (nach BbgWindAbgG, hier nur WEA) in den Haushalt der Stadt Forst „spülen“. Analog verhalten sich die Entschädigungszahlungen nach dem EEG. Hier werden die Entschädigungszahlungen allerdings nicht nach Anzahl der Anlagen, sondern nach den erzeugten kWh (bei WEA und PVA) berechnet (0,2 €Cent/kWh).
Die LEAG hat eine Entschädigungszahlung nach beiden Gesetzen zugesagt, Wichtig bei WEA.
Durch die Verwaltung bzw. durch entsprechende Beschlüsse der SVV der Stadt Forst (Lausitz), ist schon im Genehmigungsverfahren zur Errichtung dieser EE-Anlagen, auf den vertraglichen Abschluss solcher Entschädigungsleistungen hinzuwirken. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||