Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0536/2023  

 
 
Betreff: Neuordnung der Zuweisung der Ortsteilbudgets an die Ortsteile gemäß Brandenburgischer
Kommunalverfassung §46 Satz 3b
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:SPD - Fraktion Bearbeiter/-in: Ernst, Silvia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
06.02.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit abgelehnt   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
15.02.2023 
24. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses abgelehnt   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt:

 

  1. Ab dem Haushaltsjahr 2023 und dann fortlaufend den Ortsteilen der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend der Brandenburgischen Kommunalverfassung §46 Abs. 3b ein Ortsteilbudget zur Verfügung zu stellen, über dass die Ortsbeiräte in eigener Verantwortung verfügen.

 

  1. r das Haushaltsjahr 2023 wird entsprechend ein Ortsteilbudget je Ortsteil in Höhe von 27,50 Euro pro Einwohner*in Euro aus dem Haushalt der Stadt zur Verfügung zu stellen.

 

  1. r die nachfolgenden Haushaltsjahre, die Ortsteilbudgets aus den ab 2024/25 zu erwartenden Sondervergütungen lt. EEG und BbgWindAbgG sicherzustellen bzw. zu finanzieren.

Erläuterungen:

 

Mit der Novellierung der Brandenburgischen Kommunalverfassung im Jahr 2021, ist gemäß §46 Abs. 3b den Ortsteilen der Gemeinden, zur eigenverantwortlichen Verwendung und Entscheidungsbefugnis für ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen, ein finanzielles Budget zur Verfügung zu stellen. Das Recht der Gemeindevertretung zum Erlass der Haushaltssatzung bleibt unberührt. Ebenso die Gewährung der bisherigen Mittel nach §46 Absatz 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung.

 

Damit steht auch die Stadt Forst (Lausitz) vor der Aufgabe, die Finanzierung und Zuteilung der Ortsteilbudgets zu überdenken bzw. neu zu ordnen.

 

Die selbstständige Entscheidung über Finanzmittel in den Ortsteilen soll Mitarbeit und Mitverantwortung im Ortsteil anregen und Demokratie stärken.

 

Über die Verwendung des Ortsteilbudgets entscheidet der Ortsbeirat, der damit vor Ort konkret wirken kann. Diese erhalten damit ein gewisses Maß an Selbstbestimmung und eigenen Gestaltungsspielraum zurück, die seinerzeit mit der Gebietsreform verloren ging.

 

Mit diesen frei verfügbaren Budgets erhalten die Ortsteile die Möglichkeit, schnell und

unbürokratisch Dinge zu finanzieren, die den Ortsteil betreffen.

 

Dies bezieht sich z.B. auf Kleinstreparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an und in öffentlichen Gebäuden und Sportanlagen, zur Beschaffung von Einrichtungen (z.B. Spüle, Kaffeemaschine, etc.), Materialien zur Reparatur von Wegen und Brücken, zur Pflege und zur Sanierung von Denkmälern in Eigenarbeit, Anschaffung von Technik für Mäh- und Reinigungsarbeiten, Maßnahmen, Aktionen und Projekte zur Verschönerung des Dorfbildes, rderung der Vereins-, Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit und vieles mehr.

 

Gleichzeitig soll dadurch die Verwaltung entlastet werden. Bürokratische und mitunter langwierige Antragstellungen zur Mittelbewilligung würden somit in vielen Fällen entfallen.

 

Mit Beschluss im HWA am 20.11.2019 zum Haushalt 2020 wurde für das Jahr 2023 eine Einwohnerpauschale in Höhe von 25 Euro als Zuweisung an die Ortsteile beschlossen.

 

Um den Ortsteilen schon für das Haushaltsjahr 2023 einen größeren Spielraum zu geben, sollte die Einwohnerpauschale auf 27,50 Euro erhöht werden.

 

r die nachfolgenden Haushaltsjahre sollten die Ortsteilbudgets aus den, ab 2024/25 zu erwartenden Sondervertungen lt. EEG und BbgWindAbgG, finanziert werden.

Ab diesem Zeitpunkt sollten die Ortsteilbudgets in einer noch festzulegenden Höhe, prozentual aus den Gesamteinnahmen der Sondervergütungen, lt. der genannten Gesetze finanziert werden.

 

Diese Vorlage soll ein Vorschlag an alle Fraktionen zur Diskussion und baldigen

Entscheidungsfindung sein. Die Ortsbeiräte sind in diese Diskussion einzubeziehen.