Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt:
Erläuterungen:
Mit der Novellierung der Brandenburgischen Kommunalverfassung im Jahr 2021, ist gemäß §46 Abs. 3b den Ortsteilen der Gemeinden, zur eigenverantwortlichen Verwendung und Entscheidungsbefugnis für ortsteilbezogene Aufwendungen und Auszahlungen, ein finanzielles Budget zur Verfügung zu stellen. Das Recht der Gemeindevertretung zum Erlass der Haushaltssatzung bleibt unberührt. Ebenso die Gewährung der bisherigen Mittel nach §46 Absatz 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung.
Damit steht auch die Stadt Forst (Lausitz) vor der Aufgabe, die Finanzierung und Zuteilung der Ortsteilbudgets zu überdenken bzw. neu zu ordnen.
Die selbstständige Entscheidung über Finanzmittel in den Ortsteilen soll Mitarbeit und Mitverantwortung im Ortsteil anregen und Demokratie stärken.
Über die Verwendung des Ortsteilbudgets entscheidet der Ortsbeirat, der damit vor Ort konkret wirken kann. Diese erhalten damit ein gewisses Maß an Selbstbestimmung und eigenen Gestaltungsspielraum zurück, die seinerzeit mit der Gebietsreform verloren ging.
Mit diesen frei verfügbaren Budgets erhalten die Ortsteile die Möglichkeit, schnell und unbürokratisch Dinge zu finanzieren, die den Ortsteil betreffen.
Dies bezieht sich z.B. auf Kleinstreparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen an und in öffentlichen Gebäuden und Sportanlagen, zur Beschaffung von Einrichtungen (z.B. Spüle, Kaffeemaschine, etc.), Materialien zur Reparatur von Wegen und Brücken, zur Pflege und zur Sanierung von Denkmälern in Eigenarbeit, Anschaffung von Technik für Mäh- und Reinigungsarbeiten, Maßnahmen, Aktionen und Projekte zur Verschönerung des Dorfbildes, Förderung der Vereins-, Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit und vieles mehr.
Gleichzeitig soll dadurch die Verwaltung entlastet werden. Bürokratische und mitunter langwierige Antragstellungen zur Mittelbewilligung würden somit in vielen Fällen entfallen.
Mit Beschluss im HWA am 20.11.2019 zum Haushalt 2020 wurde für das Jahr 2023 eine Einwohnerpauschale in Höhe von 25 Euro als Zuweisung an die Ortsteile beschlossen.
Um den Ortsteilen schon für das Haushaltsjahr 2023 einen größeren Spielraum zu geben, sollte die Einwohnerpauschale auf 27,50 Euro erhöht werden.
Für die nachfolgenden Haushaltsjahre sollten die Ortsteilbudgets aus den, ab 2024/25 zu erwartenden Sondervergütungen lt. EEG und BbgWindAbgG, finanziert werden. Ab diesem Zeitpunkt sollten die Ortsteilbudgets in einer noch festzulegenden Höhe, prozentual aus den Gesamteinnahmen der Sondervergütungen, lt. der genannten Gesetze finanziert werden.
Diese Vorlage soll ein Vorschlag an alle Fraktionen zur Diskussion und baldigen Entscheidungsfindung sein. Die Ortsbeiräte sind in diese Diskussion einzubeziehen. |
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