Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0541/2023  

 
 
Betreff: Bestätigung der Ausführungsplanung für das Straßenbauvorhaben Muskauer Straße
1. Bauabschnitt, zwischen Skurumer Straße und Bahnübergang
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tzscheuschner
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Locker, Alida
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Vergabe Anhörung
09.03.2023 
37. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan 1 mit Schriftkopf
Lageplan 2 mit Schriftkopf
RQ 1 mit Schriftkopf
RQ 2 mit Schriftkopf
RQ 3 mit Schriftkopf
RQ 4 mit Schriftkopf

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Vergabe bestätigt die Ausführungsplanung zum Straßenbauvorhaben Muskauer Straße 1. Bauabschnitt, zwischen Skurumer Straße und Bahnübergang.

Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 


Erläuterungen:

 

Die Muskauer Straße im 1. Bauabschnitt, zwischen der Skurumer Straße und dem Bahnübergang, ist im bezeichneten Abschnitt eine Gemeindestraße und im Straßennetz der Stadt Forst (Lausitz) als Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr eingeordnet. Sie befindet sich südlich der Bahnlinie und verbindet als Muskauer Straße die Landesstraße 49 (Triebeler Straße) und die Kreisstraße 7109 (Skurumer Straße) in Nord-Süd-Richtung. Der 1. Bauabschnitt hat eine Gesamtlänge von 329,70 m. Die vorhandene öffentliche Straßenraumbreite beträgt ca. 15,00 m.

 

Im 1. Bauabschnitt befinden sich beidseitig Einfamilienhäuser, die ausschlilich der Wohnnutzung dienen.

 

Am 13.09.2021 wurde der Ausschuss für Bauen und Vergabe über die Vorentwurfsplanung für die Muskauer Straße, zwischen Skurumer Straße bis Triebeler Straße, in Forst (Lausitz) informiert. (SVV/0309/2021).

 

Die Grundstückseigentümer der Muskauer Straße wurden mit dem Anschreiben „rgerinformation“ vom 07.04.2022 über das Bauvorhaben informiert und gleichzeitig um Mitwirkung bei der Bestimmung der zukünftigen Grundstückszufahrten gebeten.

 

Straßenbau

Die Straßenbauplanung Muskauer Straße erfolgt durch das Planungsbüro Voigt Ingenieure GmbH aus Cottbus.

 

r den 1. Bauabschnitt ergibt sich das Bauprogramm wie folgt:

 

Die Einordnung der Fahrbahnachse wird im Wesentlichen beibehalten, um die Anbindungen vorhandener Straßen, der Zufahrten und der Nebenanlagen wieder den gegenwärtigen Bedingungen anzupassen.

 

Die Fahrbahn wird in einer Breite von 6,00 m hergestellt. Im Bereich der Bushaltestelle auf der Ostseite erfolgt eine einseitige Fahrbahneinengung auf eine Fahrbahnbreite von 5,50 m, um die Mindestbreite der in diesem Bereich angeordneten Bus-Wartefläche gewährleisten zu können. Das Parken erfolgt am Fahrbahnrand ohne gesonderte bauliche Maßnahmen.

 

Die Herstellung der Fahrbahn erfolgt in bituminöser Bauweise.

 

Auf der östlichen Straßenseite wird die Fahrbahn vom Gehweg mittels Betonhochbord getrennt.

 

Das Niederschlagswasser der öffentlichen Verkehrsanlage wird auf der Westseite in eine Entwässerungsmulde abgeleitet und dort zur Versickerung gebracht. Die Entwässerungsmulden sind ca. 1,65 m breit und haben eine Einstauhöhe von ca. 0,30 m. Die Fahrbahn wird auf dieser Straßenseite mit Betontiefborden eingefasst. Es wird ein 1,00 m breites standfestes Bankett angelegt, welches begrünt wird.

 

Die einmündenden Straßen Krummer Weg und Weißwasser Straße werden wieder angebunden. Zur Verdeutlichung der Vorfahrtsregelung aus Richtung der verkehrsberuhigten Zonen wird der Straßenbord über die Einmündungen verlängert; es gilt § 10 StVO („Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußngerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;…)

 

Die Muskauer Straße wird mit folgendem Fahrbahnaufbau gemäß RStO 2012, Bauklasse 1,8 hergestellt.

 

   4 cm Asphaltdeckschicht

  12 cm Asphalttragschicht  

  15 cm Schottertragschicht 0/32

  34 cm Frostschutzschicht 0/45

  65 cm Gesamtaufbau

 

Die Befestigung des Gehweges wird wie folgt hergestellt:

 

   8 cm Betonsteinpflaster, grau

   4 cm Bettung Splitt-Brechsandgemisch 0/5

  28 cm Schottertragschicht 0/32

  40 cm Gesamtaufbau

 

Die Befestigung der Grundstückszufahrten wird wie folgt hergestellt:

 

   8 cm Betonsteinpflaster, grau

   4 cm Bettung Splitt-Brechsandgemisch 0/5

  28 cm Schottertragschicht 0/32

  40 cm Gesamtaufbau

 

Die Grundstückszufahrten und -zugänge auf der westlichen Seite werden zusätzlich mit Betontiefborden eingefasst. Hier erfolgt die Entwässerung der Grundstückszufahrten und -zugänge über die Längs- und Querneigung der jeweiligen Zufahrt bzw. des jeweiligen Zugangs in die angrenzenden Seitenbereiche.

 

Bushaltestellen und Warteflächen

 

Erstmalig werden ausreichend dimensionierte Warteflächen an den Bushaltestellen geschaffen. Durch ihre barrierefreie Ausbildung erhöht sich die Verkehrssicherheit für alle Teilnehmer des ÖPNV. Die Warteflächen der beiden Bushaltestellen werden zur Fahrbahn mit Kasseler Borden eingefasst.

Die Befestigung der Wartefläche wird wie folgt hergestellt:

 

   8 cm Betonsteinpflaster, grau

   4 cm Bettung Splitt-Brechsandgemisch 0/32

  28 cm Schottertragschicht 0/32

  40 cm Gesamtaufbau

 

Straßenbeleuchtung

 

Die Planung der Straßenbeleuchtung wird vom Planungsbüro Licht-, Elektro-, und Spezialplanungen Dipl.-Ing. R. Strümpel aus Beelitz ausgeführt.

 

Auf der Grundlage der lichttechnischen Berechnung werden in diesem Abschnitt auf der östlichen Straßenseite, im Bereich Gehweg, 11 Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 7,00 m mit Ausleger montiert. Als Leuchtmittel kommen LED-Leuchten zum Einsatz, die Leistung beträgt 31 W. Das Elektrokabel mit den Querschnitt NYY-J 5*16 mm² wird erdverlegt und ggf. bei Notwendigkeit verrohrt. Die Einspeisung der neuen Leuchten Alfons II FF-LED von der Leipziger Leuchten GmbH erfolgt über die Schaltstelle Skurumer Straße. Dass Fabrikat orientiert sich an der fertiggestellten Anlage in der Skurumer Straße.

 


Landschaftspflege

 

Die in diesem Bauabschnitt vorhandenen 11 Großume bleiben erhalten und es werden keine neuen Pflanzungen vorgenommen.

 

Allgemeine Informationen zur Baudurchführung

 

In diesem Abschnitt hat der Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) bereits den kompletten Schmutzwasserkanal im Jahr 2022 erneuert.

 

Die Ausschreibung und damit der Baubeginn ist abhängig von der Bereitstellung von Fördermitteln über den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg. Gegenwärtig erfolgt die baufachliche Prüfung.

 

Folgende Leistungen Dritter werden mit dem Straßenbau ausgeführt:

-          Erneuerung der Trinkwasserleitungen einschließlich Hausanschlüsse (Stadtwerke Forst GmbH)

-          Erneuerung Gasleitung einschließlich Hausanschlüsse (Netzgesellschaft Forst (Lausitz) GmbH & Co. KG)

-          Erneuerung 0,4 kV Längsnetz einschließlich Hausanschlüsse (Netzgesellschaft Forst (Lausitz) GmbH & Co. KG)

-          ckbau von Teilen des Schmutzwasserkanals und des Niederschlagswasserkanals (Eigenbetrieb der Stadt Forst (Lausitz) Städtische Abwasserbeseitigung)

 

Die Straßenbeleuchtung wird gemeinsam mit der Baumaßnahme Neuverlegung des 0,4 kV Stromnetzes in diesem Abschnitt realisiert.

 

Es ist kein zusätzlicher Grunderwerb erforderlich.

 

Kostenberechnung (einschließlich 19 % MwSt.)  

 

 

Straßenbau/NW-

Versickerung (Euro)

Zufahrten

(Euro)

Beleuchtung (Euro)

Gesamt

(Euro)

Baukosten

320.100,00

32.400,00

42.100,00

394.600,00

Planungskosten

37.200,00

6.200,00

15.100,00

58.500,00

Gesamtkosten

357.300,00

38.600,00

57.200,00

453.100,00

 

Der Straßenbau des 1. Bauabschnittes Muskauer Straße ist im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) eingeplant.

 

r das Bauvorhaben Straßenbau Muskauer Straße wurden im Jahr 2021 Fördermittel aus dem Programm „Zuwendung für Maßnahmen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg)“ beantragt. Der Fördersatz beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Kosten, zuwendungsfähig sind die Kosten der Gemeinde u.a. für Fahrbahn, Gehwege und Straßenentwässerung sowie die Pflanzmaßnahmen.

Die Straßenbeleuchtung ist nicht zuwendungsfähig.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

54.0.01.100 / 09612113

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

453.100,00 (1. BA)

EUR

1.600.553,32

EUR

206.696,90

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 Lagepläne 1 und 2

Anlage 2 Regelquerschnitt 1 bis 4

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan 1 mit Schriftkopf (689 KB)    
Anlage 2 2 Lageplan 2 mit Schriftkopf (866 KB)    
Anlage 3 3 RQ 1 mit Schriftkopf (436 KB)    
Anlage 4 4 RQ 2 mit Schriftkopf (441 KB)    
Anlage 5 5 RQ 3 mit Schriftkopf (388 KB)    
Anlage 6 6 RQ 4 mit Schriftkopf (421 KB)