Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0524/2023/1  

 
 
Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für die Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Handreck
Federführend:Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit Bearbeiter/-in: Wolff, Josefine
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
03.03.2023 
24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Haushaltsplan_2023
Anl.1.SVV.0524.2023.1
Anl.2.SVV.0524.2023.1
Anl.3.SVV.0524.2023.1
Anl.4.SVV.0524.2023.1
Anl.5.SVV.0524.2023.1
Anl.6.SVV.0524.2023.1
Anl.7.SVV.0524.2023.1

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung

a)      der Änderungen entsprechend Anlage 1 den Haushaltsplan mit den Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt lt. Anlage 2 und den Finanzhaushalt lt. Anlage 3,

b)      mit neuem Stellenplan lt. Anlage 4,

c)      die Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2023 in der Fassung der Anlage 5

 


Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan sowie dem Stellenplan r das Haushaltsjahr 2023 wurde am 02. Dezember 2022 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.

 

Die Einbeziehung der Ortsteile in den Planungsprozess (vgl. § 46 Abs. 1, Ziff. 6 BbgKVerf) erfolgte ebenfalls ab 03/2022. Eine abschließende Erörterung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit den Ortsvorstehern erfolgte am 14.02.2023.

 

Erläuterungen erfolgten in den Fachausschüssen und soweit Bedarf bestand, auch in den Fraktionen.

 

Von Ende Oktober 2022 („Redaktionsschluss“) bis Mitte Februar 2023 liegen der Verwaltung u.a. Sachverhalte vor, die Anpassungen von Ansätzen sowohl im Ergebnishaushalt als auch im Finanzhaushalt notwendig machen. Darüber hinaus gibt es Änderungsempfehlungen des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 15.02.2023.

 

Die veranschlagten Ortsteilgelder in der Leistung Gemeindeorgane wurden in den Erläuterungen zum Sachkonto ergänzt um die konkrete Zahl der Einwohner (Stand 31.12.2022) und den Hinweis auf die Verwendungsmöglichkeit entsprechend § 46 Abs. 3b und Abs. 4 BbgKVerf.

Der guten Ordnung halber ist diese Seite als Anlage 6 zu dieser Beschlussvorlage informativ beigefügt.

 

Im Finanzplanzeitraum der Jahre 2024 -2025 sind im Finanzhaushalt aus Investitionstätigkeit  jetzt auch die Ansätze für das überarbeitete Museumsausstellungs-/ausstattungskonzept (Einbringung am 27.01.2023 in die SVV) neu berücksichtigt und dies mit der Annahme einer Förderung ggf. bis zu 95 v.H..

In der Anlage 7 zu dieser Vorlage wird das vorgenannte noch einmal direkt dokumentiert.

 

Mit der geplanten Eröffnung und dem Beginn des Betriebes des neu gestalteten Museums voraussichtlich ab 10/2025 bedarf es einer Erhöhung des Zuschussbedarfes für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing, hier dann für den Ergebnishaushalt.

 


Anlagen:

 

Anlagen 1 bis 7

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsplan_2023 (5942 KB)    
Anlage 2 2 Anl.1.SVV.0524.2023.1 (740 KB)    
Anlage 3 3 Anl.2.SVV.0524.2023.1 (235 KB)    
Anlage 4 4 Anl.3.SVV.0524.2023.1 (434 KB)    
Anlage 5 5 Anl.4.SVV.0524.2023.1 (1202 KB)    
Anlage 6 6 Anl.5.SVV.0524.2023.1 (352 KB)    
Anlage 7 7 Anl.6.SVV.0524.2023.1 (400 KB)    
Anlage 8 8 Anl.7.SVV.0524.2023.1 (161 KB)