Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines vorbereitenden Bauleitverfahrens mit der Bezeichnung „11. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz)“ mit dem Ziel der Ausweisung einer Sonderbaufläche zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung „Sonnenenergienutzung“
Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgegeben.
Der in der Anlage 1 befindliche Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen:
Die Firma Energie Baden-Württemberg Solar GmbH (EnBW Solar GmbH) hat mit Schreiben vom 25.01.2023 einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für eine Fotovoltaikfreiflächenanlagen im Ortsteil Klein Jamno einschließlich der Einleitung eines erforderlichen Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan (Incl. Kostenübernahmeerklärung) gestellt.
Für das Vorhaben vorgesehene Fläche sind in dem in der Anlage 1 angehängten Lageplan, erkennbar.
In Anspruch genommen werden sollen hierbei Flurstücke in der Gemarkung Klein Jamno in dem Flur 3.
Erfordernis eines 11 Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)
Neben der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens muss ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt werden, um den Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen.
Nach dem Aufstellungsbeschluss soll eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit i.S.d. § 3 Abs. 1 BauGB und eine Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie eine Nachbarbeteiligung gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Beteiligung des Ortsbeirates
Der Ortsbeirat des Ortsteils Klein Jamno wurde über den Antrag der fa. Energie Baden-Württemberg auf Einleitung eines B-Planverfahrens und auf Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens vom 25.01.2023 auf der Grundlage des § 46 Abs. 1 Nr. 2 der brandenburgischen Kommunalverfassung mit Schreiben vom 01.01.2023 angehört. Der Ortsbeirat hat der Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit Schreiben vom 14.02.2023 zugestimmt. Anlagen:
Anlage 1 Lageplan
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