Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0546/2023  

 
 
Betreff: Beschluss gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung "Energierpark Klein Jamno" mit dem Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung "Sonnenenergienutzung" gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Locker, Alida
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Vorberatung
23.03.2023 
17. Sitzung des Ausschusses für Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
26.04.2023 
25. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses an Verwaltung zurück verwiesen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
Anlagen:
Lageplan Klein Jamno

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB mit der Bezeichnung Energiepark Klein Jamno mit dem Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung Sonnenenergienutzung gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO.

 

Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgegeben.

 

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

 


Erläuterungen:

 

Die Firma Energie Baden-Württemberg Solar GmbH (EnBW Solar GmbH) hat mit Schreiben vom 25.01.2023 einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zur späteren Aufstellung einer Fotovoltaikfreiflächenanlagen im Ortsteil Klein Jamno einschließlich der Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes (inklusive einer entsprechenden Kostenübernahmeerklärung) gestellt.  

 

Die Fa. ENBW Solar GmbH hat die Absicht auf dem Territorium der Stadt Forst (Lausitz), im Ortsteil Klein Jamno südlich der Bahnstrecke Cottbus Forst (Lausitz) eine Freiflächen Fotovoltaikanlage zu entwickeln, zu errichten und zu betreiben.

 

Die für das Vorhaben vorgesehenen Flächen sind in dem in der Anlage 1 angehängten Langeplan erkennbar.

 

In Anspruch genommen werden sollen hierbei Flurstücke in der Gemarkung Klein Jamno in dem Flur 3.

 

Beurteilung der Flächen

 

Positivkriterien

 

  • Fläche in einem benachteiligten Gebiet gem. § 37 Abs. 1 Nr. 2 h EEG
  • 200 m Korridor entlang von Autobahnen und Schienenwegen 37 Abs. 1 Nr. 2c EEG)

 

Eignungsbewertung

 

a)      Flächenbeschreibung

  • Intensiv genutzter Acker mit Bereitschaft des Agrarunternehmens zur Inanspruchnahme dieser Fläche zur Aufstellung von Fotovoltaikanlagen
  • geprägt von Landwirtschaftsflächen und zusammenhängendem Waldgebiet im Norden und Westen

 

b)      Abwägungsrelevante Belange

  • Umgeben von kohärentem Waldsystem/Störungsarmen Wäldern für Großuger, waldgebundenen Arten mit Raumansprache  

     Keine wesentliche Einschränkung aufgrund der Umgehbarkeit der Fläche

 

  • Umgeben von Erholungswald

     Wald als Sichtabschirmung vorhanden, Landschaftsbildwert bereits durch Intensivacker herabgesetzt

 

  • Bodenzahlen beginnend ab 32 bis zu 48 (bedingt geeignet aufgrund vereinzelt höherer Bodenwertzahlen)

Hinweis:

  • Bodennutzer befürwortet Flächeninanspruchnahme
  • Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen gem. § 2 EEG im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.

c)      Maßnahmen

  • Der nordöstliche Bereich der Ortschaft Klein Jamno liegt im Sichtfeld der Fläche. Durch Fotovoltaikanlagen würde der aktuell schmale aber freie Blick auf die Landschaft mittel- bis hochwertigen Waldränder beeinträchtigt werden. Daher wäre es angebracht, dass im Falle der PV-Nutzung der Fläche eine Eingrünung im Südosten zum Schutz umgesetzt wird. In anderen Richtungen wäre eine Eingrünung nicht erforderlich, da dort bereits als Sichtschutz fungierende Waldflächen anschließen.

 

Erfordernis eines Bebauungsplanverfahrens

 

Da Fotovoltaik-Freiflächenanlagen entlang eingleisiger Bahnstecken im Außenbereich nicht als privilegiert i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB gelten, ist für ihre Errichtung ein Bebauungsplanverfahren erforderlich. Nach dem Aufstellungsbeschluss soll eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit i.S.d. § 3 Abs. 1 BauGB und eine Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie eine Bachbarbeteiligung gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. 

 

Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

 

Mit der Stadt Forst (Lausitz) wird mit Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB zur Durchführung des Vorhabens abgeschlossen. Dieser Vertrag wird der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Flächenverfügbarkeit

 

4/5 der Fläche ist bereits durch langfristige Grundstücksnutzungsverträge gesichert. Über Grundstücksnutzungsverträge erhält die Vorhabenträgerin die Nutzungsrechte an den maßgeblichen Grundstücken für das Bauvorhaben, die Zufahrt und die Sicherung des Netzanschlusses.

 

Leistung der Freiflächenanlagen / in Anspruch genommene Fläche

 

  • voraussichtlich 10.000 kW
  • ca. 13 ha

 

Erfordernis vorbereitenden Bauleitplanverfahren im Rahmen eines 11. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan

 

Um den Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, soll im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB ein 11. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) durchgehrt werden.

 

Vorgesehene Bauweise

 

r die Freiflächenanlage soll eine Trägerkonstruktion in aufgeständerter Bauweise errichtet werden. Die Errichtung eines Fundaments für die Fotovoltaik Module ist nicht notwendig. Auf sogenannten Modultischen werden die Fotovoltaik Module installiert.

 

Eispeisung

 

Nach Angaben der Fa. EnBW Solar GmbH wird der erzeugte Strom in das Netz des örtlichen Netzbetreibers eingespeist.  

 


Hinweis

 

Auf den Grünflächen zwischen den Modulreichen wird eine Beweidung mit Schafen in der Betriebsphase der Solaranlage angestrebt.

 

Die Einspeisemodalitäten und der genaue Einspeiseort werden mit dem Netzbetreiber noch festgelegt.

 

Beteiligung des Ortsbeirates

 

Der Ortsbeirat des Ortsteiles Klein Jamno wurde über den Antrag der Fa. Energie Baden-Württemberg auf Einleitung eines B-Planverfahrens und auf Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens vom 25.01.2023 auf der Grundlage des § 46 Abs. 1 Nr. 2 der brandenburgischen Kommunalverfassung mit Schreiben vom 01.02.2023 angehört. Der Ortsbeirat hat der Einleitung eines B-Planverfahrens mit Schreiben vom 14.02.2023 zugestimmt.


Anlagen:

 

Anlage 1 Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Klein Jamno (442 KB)