Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Erläuterungen:
Mit der Bestätigung der Schulentwicklungskonzeption 2022 bis 2035 für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) (SVV/0446/2022 (neu)/1) ist die Verwaltung beauftragt, die kommunale Schullandschaft entsprechend dem „Forster Modell“ weiterzuentwickeln und die in der Schulentwicklungskonzeption getroffenen Vorgaben umzusetzen.
Das „Forster Modell“ sieht dabei die Sanierung oder den Neubau der Grundschule Keune als eine 1- bis 1,5-zügige Grundschule unter Berücksichtigung von Räumen für Ganztagsangebote und die entsprechenden Kooperationspartner vor.
Um den Auftrag, der mit der Schulentwicklungskonzeption einhergeht, umsetzen zu können, muss ein aktuelles Raumprogramm für eine 1 bis 1,5-zügige Grundschule Keune inklusive Sporthalle mit Freisportfläche und Hort „Pfiffikus“ bestätigt werden. Auf Grundlage dieses Raumprogrammes sollen dann künftige Investitionskosten abgeschätzt werden.
Mit der Bestätigung des neuen Raumprogrammes wird das Raumprogramm vom 15.07.2016, Beschluss SVV/0309/2016, aufgehoben.
Für die Zukunft des gesamten Schulstandortes Keune sind umfangreiche Investitions- und Baumaßnahmen notwendig. Dafür ist ein Gesamtkonzept erforderlich, welches die Raumbedarfe der Schule, der Sporthalle mit Freisportfläche und des Hortes gemäß dem Forster Modell konkret definiert. Auf dessen Grundlage werden dann weitere Planungen und Kostenschätzungen vorgenommen.
Arbeitsgrundlagen für die Erarbeitung der Raumprogramme für die Grundschule Keune, die Sporthalle mit Freisportfläche und den Hort „Pfiffikus“ sind:
- die Raumprogrammempfehlung – Musterflächenprogramm für allgemeinbildende Schulen im Land Brandenburg des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) aus August 2019, - die DIN 18032, Sporthallen - Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung, letzte Ausgabe November 2014, - Sichere Schule - Sporthalle, Bauliche Anforderungen, Sporteinrichtungen & -geräte, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., November 2016, - Grundsätze des Verwaltungshandelns bei der Prüfung der räumlichen Bedingungen von Kindertagesstätten (Beschluss Landesjugendhilfeausschuss vom 12.07.1999).
Die Abschlussempfehlung zum Raumprogramm ab 2023 ergibt sich aus der Musterflächenempfehlung sowie Abstimmungen mit der Schulleitung und Schulkonferenz der Grundschule Keune.
Die Gesamtfläche der 1,5-zügigen Grundschule ohne Flure und Flächen für Sanitär- und Hauswirtschaftsanlagen, inklusive der Ergänzungen und Hinweise des Schulträgers, der Schulleitung und Schulkonferenz beträgt 2.720 m². Die Gesamtfläche der Außenanlage der Schule, ohne Parkflächen, Wege und Wiesenabschnitte beträgt 1.800 m².
Die Sporthalle in der Triebeler Straße 200 ist im Jahr 2021 offiziell in Benutzung gegangen. Sie ist nach den Maßgaben der DIN 18032 entsprechend einer 1-zügigen Grundschule/Einzelhalle erbaut.
Die Abschlussempfehlungen zum Raumprogramm ab 2023 richten sich nach der neu errichteten Sporthalle mit Freisportfläche entsprechend einer 1-zügigen Grundschule/Einzelhalle. Grund dafür ist, dass der Zuwachs an Klassen und damit Kindern in der Sporthalle bei Bedarf durch einen Nutzungs-/Belegungsplan ausgeglichen werden kann. Jede Jahrgangsstufe hat durchschnittlich drei Unterrichtseinheiten Sport in der Woche. Auch bei maximal 9 Klassen kann der Sportunterricht in diesem Maße in der Einzelhalle abgesichert werden.
Lediglich die Empfehlung des MBJS zu einer Gymnastikrasenfläche kann bei Bedarf bei Neubau der Grundschule zusätzlich Berücksichtigung finden.
In den Jahren 2019 bis 2022 wurden durchschnittlich 67 % der GrundschülerInnen im Hort „Pfiffikus“ betreut. Ausgegangen von den maximal 225 SchülerInnen würden damit 151 Kinder im Hort betreut werden (siehe Anlage 3).
Eine der Grundlagen für die Ermittlung der notwendigen Räume und Raumgrößen für den Hort sind die "Grundsätze des Verwaltungshandelns bei der Prüfung der räumlichen Bedingungen von Kindertagesstätten (Beschluss Landesjugendhilfeausschuss vom 12.07.1999)". Mit Schreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 19.01.2023 haben wir die Information erhalten, dass das Referat 23 (Kita-Qualität) gebeten wurde, eine Überarbeitung und Neufassung der oben genannten Grundsätze zu koordinieren. Ein Termin zur Fertigstellung ist nach aktuellem Stand nicht bekannt und auch nicht vorhersehbar. Auch die inhaltlichen Änderungen der Überarbeitung und Neufassung sind nicht abzusehen.
Die Abschlussempfehlung zum Raumprogramm ab 2023 ergibt sich aus den Vorgaben des Landesjugendhilfeausschusses sowie den Abstimmungen mit der Hortleitung und dem Kitaausschuss des Hort „Pfiffikus“.
Die Gesamtfläche für den Hort „Pfiffikus“ beträgt 1.094 m² zuzüglich der Flächen für die Toiletten, für Flure und Hauswirtschaft. Die Gesamtfläche der Außenanlage des Hortes beträgt mindestens 1.510 m². Hier kommen bebaute Flächen, Parkflächen, Wiesen und Wege hinzu.
Anlagen:
Anlage 1 – Raumprogramm für die Grundschule Keune Anlage 2 – Raumprogramm Sporthalle und Freisportfläche Grundschule Keune Anlage 3 – Raumprogramm Hort „Pfiffikus“ der Grundschule Keune
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