Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
a) Errichtung eines Neubaus mit Zutrittskontrolle und Toilettenbereich für Besucher b) Errichtung einer Fahrradinfrastruktur im Eingangsbereich c) Barrierefreie Neugestaltung des Kurvenbereiches der Wehrinselstraße im Übergang vom Besucherparkplatz zum Neubau
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Die Machbarkeitsstudie zu einer Neuordnung des südlichen Eingangsbereiches zum Ostdeutschen Rosengarten wurde mit Beschlussvorlage SVV 0525/2023 dem Werksausschuss des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing und dem Ausschuss für Planung vorgestellt.
In Vorbereitung der neuen Förderperiode Interreg VI fanden im Jahr 2022 mehrere Abstimmungen zwischen Partnern des Europäischen Parkverbundes (Stadt Cottbus, Stadt Zielona Gora, Gemeinde Brody, Stadt Forst (Lausitz)) zur Vorbereitung eines gemeinsamen Interreg-Projektantrages statt. Im Ergebnis hat man sich dazu verständigt, in den jeweiligen Eingangsbereichen der Anlagen substanzielle Verbesserungen vorzunehmen und dazu Fördermittel zu beantragen. Eine gemeinsame Antragstellung soll im 2. Quartal 2023 unter Lead-Partnerschaft der Stadt Cottbus erfolgen. Zur Vorbereitung dieses gemeinsamen Antrages wurden durch die Partner vorbereitende Unterlagen in Form von Machbarkeitsstudien erarbeitet. Mit der Erarbeitung der Machbarkeitsstudie für den Projektteil des Ostdeutschen Rosengartens wurde durch den Verwaltungsvorstandsbereich 3 das Architekturbüro Fiedler und Peter aus Cottbus beauftragt.
Die Machbarkeitsstudie führt unter 1.1 die vorhandenen Defizite im Zugangsbereich auf, deren Beseitigung wesentliches Ziel im weiteren Projektverlauf ist. Insbesondere sollen mit der Überführung der Machbarkeitsstudie in eine tragfähige Planung folgende Ziele erreicht werden: - Barrierefreie Neugestaltung des Kurvenbereiches der Wehrinselstraße im Übergang vom Besucherparkplatz zum Eingang des Ostdeutschen Rosengartens - Herstellung einer attraktiven und funktional hochwertigen Eingangssituation mit deutlicher Verbesserung der touristischen Infrastruktur. Folgende Elemente sind dabei insbesondere zu berücksichtigen: WC-Anlage, Kassenbereich mit automatisierter Zutrittskontrolle, Abstellangebote für Fahrräder, Gepäckschließfächer, touristischer Servicebereich
Aus der Vorstellung der Machbarkeitsstudie in den genannten Ausschüssen resultieren folgende Hinweise, die im weiteren Planungsverlauf geprüft werden sollen:
- Das alte Kassenhäuschen wird als optisch störend empfunden, eine Beseitigung sollte angestrebt werden. - Digitale Bezahlmöglichkeiten sollten bei der Ausgestaltung des Kassenbereiches Berücksichtigung finden - Die Anordnung des neugeplanten Gebäudes ist generell zu prüfen: Mit einem Rückbau des Kassenhäuschen würden sich neue Möglichkeiten der Anordnung näher am Eingang zur Wehrinsel ergeben. - Die Anordnung der Zutrittskontrollanlage ist in diesem Zusammenhang ebenfalls zu prüfen. Gegebenenfalls wäre diese unabhängig von dem Kassengebäude separat, unmittelbar an der sogenannten „Entengrabenbrücke“ anzuordnen.
Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2023 in Höhe der Eigenmittel von 310,0 TEUR dargestellt. Bei einer 80%-igen Förderung betragen die Kosten des Gesamtprojektes ca. 1,550 Mio. EUR. Dies stellt die finanzielle Deckelung für dieses Projekt dar.
Anlage:
Übersichtsplan
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