Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0556/2023  

 
 
Betreff: Vertragliche Vereinbarung freiwilliger Zuwendungen von Betreibern von bereits bestehenden Windkraft- und Fotovoltaikfreiflächenanlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fraktion "Gemeinsam für Forst" Bearbeiter/-in: Wolff, Josefine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
24.04.2023 
22. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit geändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
26.04.2023 
25. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Planung Vorberatung
04.05.2023 
18. Sitzung des Ausschusses für Planung ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
12.05.2023 
25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen   
Anlagen:
EEG 2023 Bestandsanlagen Mustervertrag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, mit den Betreibern bereits bestehender Windkraft- und

Fotovoltaikfreiflächenanlagen, die das Gemeindegebiet der Stadt Forst (Lausitz) betreffen, eine vertragliche Vereinbarung über freiwillige Zuwendungen ohne Gegenleistungen gemäß § 6 EEG 2023 i. V. m. § 100 Abs. 2 EEG zu treffen.

 

Der als Anlage beiliegende Mustervertrag der Fachagentur Wind soll dazu die Grundlage bilden.


Erläuterungen:

 

Gemeinden im Umfeld von Windenergieanlagen und Fotovoltaikfreiflächenanlagen sollen

finanziell stärker von der Energieerzeugung vor Ort profitieren. Die Umsetzung der Regelung ist r die jeweiligen Betreiber freiwillig, in Teilen kostenneutral und erfordert den Abschluss eines entsprechenden Vertrages. Eine Novelle des EEG und der Regelungen in § 6 EEG wurde im Juli 2022 verkündet und gilt ab dem 01. Januar 2023 (EEG 2023). Durch das EEG 2023 wurden die Regelungen zur finanzielle Teilhabe von Gemeinden erneut geändert und der Anwendungsbereich gegenüber dem EEG 2021 deutlich erweitert. Eine der wichtigsten

Änderungen dürfte die Erstreckung des § 6 EEG 2023 auf Bestandsanlagen sein. Zudem können nunmehr auch Betreiber für Anlagen eine Zuwendung an die Gemeinde leisten, für deren Strom keine finanzielle Förderung nach dem EEG in Anspruch genommen wird (sog. PPA-Anlagen).

 

Durch die vertragliche Vereinbarung kann die Stadt Forst (Lausitz) von einer Zuwendung von

0,2Cent je erzeugter kWh profitieren. Da die Betreiber der Anlagen die Erstattung des im Vorjahr an die Gemeinden oder Landkreise geleisteten Betrages im Rahmen der Endabrechnung vom Netzbetreiber verlangen können, ist der angestrebte Vertrag für diese weitgehend kostenneutral.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 EEG 2023 Bestandsanlagen Mustervertrag (224 KB)