Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, mit den Betreibern bereits bestehender Windkraft- und Fotovoltaikfreiflächenanlagen, die das Gemeindegebiet der Stadt Forst (Lausitz) betreffen, eine vertragliche Vereinbarung über freiwillige Zuwendungen ohne Gegenleistungen gemäß § 6 EEG 2023 i. V. m. § 100 Abs. 2 EEG zu treffen.
Der als Anlage beiliegende Mustervertrag der Fachagentur Wind soll dazu die Grundlage bilden. Erläuterungen:
Gemeinden im Umfeld von Windenergieanlagen und Fotovoltaikfreiflächenanlagen sollen finanziell stärker von der Energieerzeugung vor Ort profitieren. Die Umsetzung der Regelung ist für die jeweiligen Betreiber freiwillig, in Teilen kostenneutral und erfordert den Abschluss eines entsprechenden Vertrages. Eine Novelle des EEG und der Regelungen in § 6 EEG wurde im Juli 2022 verkündet und gilt ab dem 01. Januar 2023 (EEG 2023). Durch das EEG 2023 wurden die Regelungen zur finanzielle Teilhabe von Gemeinden erneut geändert und der Anwendungsbereich gegenüber dem EEG 2021 deutlich erweitert. Eine der wichtigsten Änderungen dürfte die Erstreckung des § 6 EEG 2023 auf Bestandsanlagen sein. Zudem können nunmehr auch Betreiber für Anlagen eine Zuwendung an die Gemeinde leisten, für deren Strom keine finanzielle Förderung nach dem EEG in Anspruch genommen wird (sog. PPA-Anlagen).
Durch die vertragliche Vereinbarung kann die Stadt Forst (Lausitz) von einer Zuwendung von 0,2Cent je erzeugter kWh profitieren. Da die Betreiber der Anlagen die Erstattung des im Vorjahr an die Gemeinden oder Landkreise geleisteten Betrages im Rahmen der Endabrechnung vom Netzbetreiber verlangen können, ist der angestrebte Vertrag für diese weitgehend kostenneutral.
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