Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0559/2023  

 
 
Betreff: Berufung von Frau Katja Herzberg als Rechnungsprüferin zum 01.04.2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich Personal und Verwaltungsservice Bearbeiter/-in: Wolff, Josefine
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
29.03.2023 
Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt auf der Grundlage des § 101 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Berufung von Frau Katja Herzberg als Rechnungsprüferin der Stadt Forst (Lausitz) zum 01.04.2023.

 


Erläuterungen:

 

r die Berufung und Abberufung des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes und der Rechnungsprüfer ist gemäß § 101 Abs. 4 BbgKVerf die Stadtverordnetenversammlung zuständig.

 

Frau Rogosky als Rechnungsprüferin geht mit Wirkung vom 01.07.2023 in die Altersteilzeitfreizeitphase.

 

Die Stelle Rechnungsprüfer/in im Rechnungsprüfungsamt der Stadt Forst (Lausitz) wurde intern ausgeschrieben.

Frau Katja Herzberg hat sich auf diese Stelle beworben.

Sie verfügt mit dem Abschluss als geprüfte Bilanzbuchhalterin vollumfänglich die im Ausschreibungsverfahren geforderten fachlichen Voraussetzungen.

Mit ihr wurde am 10.03.2023 ein Bewerbungsgespräch unter Teilnahme des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes, Herrn Pottag, einem Mitglied des Personalrates sowie einem Vertreter des Fachbereiches Personal und Verwaltungsservice durchgeführt. Frau Herzberg hat in der Beantwortung der Allgemeinen Fragen und der Fachfragen allumfassend überzeugt und konnte daher den Zuschlag erhalten.

 

Die Umsetzung von Frau Herzberg soll zur Einarbeitung zum 01.04.2023 erfolgen.

 

Damit zügig die erforderlichen Schritte zur Nachbesetzung der Stelle von Frau Herzberg, die sie zur Zeit inne hat, erfolgen kann, ist die Bestellung von Frau Herzberg als Rechnungsprüferin zum 01.04.2023 Voraussetzung.

 


Anlagen:  Kurzbiographie