Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Vergabe bestätigt die Entwurfsplanung für den Ersatzneubau der technischen Anlage zur Wasserregulierung im Abschlaggraben II im Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz). Erläuterungen:
Allgemeines:
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 09.06.2021 die Stadt Forst Lausitz) mit dem Projekt „Wehranlage im Wehrgraben II im Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz)“ für eine Antragstellung im Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ ausgewählt. Im Zusammenhang mit den Empfehlungen im Rahmen des Koordinierungsgespräches am 21.03.2022 wird das Gesamtprojekt im weiteren mit dem Projekttitel „Ersatzneubau der technischen Anlage zur Wasserregulierung im Abschlaggraben II im Ostdeutschen Rosengarten in Forst (Lausitz)“ bezeichnet.
Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2022 (SVV/0437/2022) wurde die Beantragung der Fördermittel im Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ für den „Ersatzneubau der technischen Anlage zur Wasserregulierung im Abschlaggraben II im Ostdeutschen Rosengarten in Forst (Lausitz)“ beschlossen.
Der Zuwendungsantrag (Paket 1) wurde am 08.11.2022 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt-, und Raumforschung (BBSR) eingereicht. Am 19.12.2022 ist der Zuwendungsbescheid vom 16.12.2022 einschließlich Anlagen bei der Stadt Forst (Lausitz) eingegangen. Der Zuwendungsbescheid ergeht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Anerkennung der Antrags- und Bauunterlagen durch den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB).
Zuwendungsziele
Durch das Projekt soll die Klima-Resilienz der Stadt Forst (Lausitz) verbessert werden. Der Abschlaggraben II mündet in die Lausitzer Neiße und bildet ein zentrales Glied der Wasserbewirtschaftung des gesamten Rosengartens. Der Abschlaggraben II sorgt dafür, dass ein großer Teil der Pflanzen und Bäume im Park mit ausreichend Wasser versorgt werden. Mit einem zu erwartenden Verlust der Funktionsfähigkeit der Wehranlage würde der Verlust der Vegetation einhergehen. Durch den Neubau einer an die aktuellen Verhältnisse angepassten Wehranlage soll nicht nur der Verlust der Vegetation verhindert werden, sondern eine Reihe weiterer positiven Effekte erzielt werden. Dazu zählen der Erhalt der CO2-Speicherungsfunktion, Treibhausgasminderung und Temperaturregulierung, der Erhalt der Biotopfunktion, die Herstellung einer barrierefreien Wegeanbindung im nordöstlichen Wehrinselbereich und ein verbesserter Überschwemmungsschutz für die denkmalgeschützte Parkanlage.
Ausführungen zur Planung des Vorhabens
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss hat am 20.04.2022 die Vergabe der Planungsleistungen, nach HOAI für die Objektplanung einschließlich Fachplanungen sowie besondere Leistungen an das Ingenieurebüro PROKON GmbH bestätigt (SVV/0426/2022).
Die für die Planung notwendige Entwurfsvermessung wurde vom Vermessungsbüro SCHULTZ GmbH aus Cottbus ausgeführt. Das Baugrundgutachten wurde vom Ingenieur- und Baugrundbüro Kunze aufgestellt. Für die Baugrunduntersuchungen waren Überprüfungen durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst erforderlich.
Das Gesamtprojekt „Ersatzneubau der technischen Anlage zur Wasserregulierung im Abschlaggraben II im Ostdeutschen Rosengarten in Forst (Lausitz)“ besteht aus
Im Rahmen der Planung wird, neben den Anforderungen des Fördermittelprogramms, berücksichtigt:
Bei der technischen Anlage zur Wasserregulierung (Wehranlage) handelt es sich um eine Anlage mit beweglichen, senkrechten Schützentafeln (keine statische Staustufe). Diese Art von Anlagen sind genehmigungspflichtig. Für das Bauvorhaben ist eine Baugenehmigung von der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landeskreises Spree-Neiße erforderlich.
Der Ersatzneubau ist bereits in die „Gartendenkmalpflegerische Zielstellung für den Ostdeutschen Rosengarten“ (letzte Fortschreibung 2011) aufgenommen. Der Ostdeutsche Rosengarten ist in der Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen. Eingriffe in das Denkmal Rosengarten müssen gering gehalten werden. Für das Vorhaben ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße erforderlich, die mit dem Antrag auf Baugenehmigung beantragt wird.
Der Planbereich befindet sich im Natura 2000-Schutzgebiet, Flora-Fauna-Habitat (FFH-Gebiet) „Oder-Neiße Ergänzung“ und in dem Landschaftsschutzgebiet „Neißeaue im Kreis Forst“. Im Planbereich befindet sich Altbaumbestand, der zu schützen ist. Der Abschlaggraben II ist hinsichtlich der Fischfauna ein untergeordnetes Gewässer. Die angrenzenden Neißewiesen werden im Rahmen eines bestehenden Pachtvertrages mit Schafherden bewirtschaftet. Ein landschaftspflegerischer Begleitplan ist für das Vorhaben nicht erforderlich. Im Ergebnis der FFH-Vorprüfung durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße, wird aber eine vereinfachte Eingriffs-Ausgleichsbilanz hinsichtlich der Flächeninanspruchnahme sowie der Darstellung der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich.
Die vorhandene Stauanlage im Abschlaggraben besitzt eine wasserrechtliche Zustimmung vom 17.06.1968 unter Reg.-Nr. 1F/Z-14/68. Das Bauvorhaben befindet sich im Hochwasserschutzgebiet – Überschwemmungsgefährdetes Gebiet HW 100 gemäß § 100 BbgWG.
Das Bauvorhaben bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße mit Zustimmung des Landesamtes für Umwelt und der Mitwirkung des Gewässerverbandes Spree-Neiße. Die wasserrechtliche Erlaubnis wird mit dem Antrag auf Baugenehmigung beantragt.
Das Plangebiet befindet sich in einer ausgewiesenen Kampfmittelverdachtsfläche. Eine Munitionsfreiheitsbescheinigung ist erforderlich.
Mit den zuständigen Fachbehörden wurden am 11.08.2022 verschiedene Planungsvarianten, unter dem Gesichtspunkt der jeweiligen Anforderungen diskutiert. Am 19.10.2022 erfolgte eine denkmalpflegerische Begehung im Rosengarten. Hier wurde der Planungsstand vorgestellt und aus den denkmalpflegerischen Gesichtspunkten betrachtet und die denkmalpflegerischen Anforderungen abgestimmt.
Aus den Abstimmungen mit den Fachbehörden wurden die Grundsätze für die Planung festgelegt und sind entsprechend in die Entwurfsplanung eingeflossen:
Technische Anlage zur Wasserregulierung (Wehranlage)
Die Wehranlage wird etwa 5,00 m unterhalb des vorhandenen Standortes und aufgrund einer höheren Nutzungsdauer, in massiver Bauweise (Beton) errichtet. Die lichte Durchflussbreite beträgt 2,50 m. Die Stauhaltung erfolgt mit mechanisch angetriebenen Doppelschützen. Eine bauliche Anlage zur Gewährleistung von Fischwanderungen ist nicht erforderlich.
Im Bereich der Wehranlage wird eine Brückenplatte aus Stahlbeton hergestellt, die auf den seitlichen Widerlagern des Staubauwerkes aufgelagert ist. Die Oberfläche der Brückenplatte wird mit eingefärbten Gussasphalt hergestellt. Auf der Brückenplatte ist beidseitig ein Anprallschutz herzustellen, der auch als Aufstellfläche für die zur Absturzsicherung notwendigen Füllstabgeländer dient. Die Brückenplatte dient gleichzeitig als Bediensteg für die wasserwirtschaftliche Anlage und kann mit einem Multicar, mit einem Gesamtgewicht von 7,5 t, befahren werden. Die lichte Breite der Brückenplatte beträgt 3,00 m. Vorausschauend kann die Brückenplatte bei einem nachträglichen Bau von Wegeanbindungen auch als barrierefreie Überquerung des Abschlaggrabens II für Fußgänger genutzt werden.
Deich
Im Wehrinselpark wird die noch vorhandene Deichlinie bis zum Abschlaggraben II vervollständigt (Länge ca. 110m). Der Verlauf der neuen Deichlinie passt sich in die denkmalgeschützte Parkanlage ein. Ziel ist ein deutlich verbesserter Überschwemmungsschutz für die denkmalgeschützte Parkanlage.
Der Deich wird mit enggestuftem Sand hergestellt, mit Oberboden (Deichkrone d = 20 cm, Deichböschung d = 30 cm) angedeckt und mit Rasensaat begrünt.
Der Deich ist für einen nachtäglichen Bau eines mindestens 3,00 m breiten Weges einschließlich beidseitig begrünten Bankett (b = 0,50 m) auf dem Deich bemessen (Breite der Deichkrone = 4,00 m).
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Aufgrund unvermeidbarer Beeinträchtigungen der Natur und Landschaft sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich.
Für die Fällung 1 St. Ahorn sind als Ausgleich und Ersatz 3 St. Ahorn, StU 12-14 zu pflanzen. Die Pflanzungen sollen im Wehrinselpark erfolgen.
Für die Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden sind 280 m² befestigte Fläche zu entsiegeln. Dafür wird eine Betonzufahrt im Stadtpark Nordost teilentsiegelt.
Kunst am Bau ist nicht vorgesehen.
Zeitplan
04/2023-05/2023 Durchführung der Genehmigungsplanung 11/2023-12/2024 Durchführung der Baumaßnahme
Kostenannahme gemäß Projektskizze vom 15.03.2021 1.342.000,00 Euro
Zuwendung in Höhe von (Höchstbetrag) 1.207.800,00 Euro (90%) kommunaler Eigenanteil in Höhe von 134.200,00 Euro (10%)
Kostenberechnung entsprechend Entwurfsplanung (Stand 28.03.2023)
*Davon wurden 48.166,97 Euro bis zum 31.12.2022 bezahlt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 Übersichtskarte Anlage 2 Lageplan Anlage 3 Bauwerksplan Anlage 4 Fotos Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Anlage 5 Visualisierung der künftigen Wehranlage |
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