Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport beschließt die Vergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Vereine und Körperschaften und ehrenamtlich arbeitende natürliche Personen die einen Tätigkeitsschwerpunkt in der Stadt Forst (Lausitz) haben für das Jahr 2023 laut Anlage 1 auf Grundlage der „Kulturförderrichtlinie der Stadt Forst (Lausitz)“ (Beschluss-Nr. SVV/0405/2022/1 vom 06. Mai 2022), vorbehaltlich der Bekanntmachung der Haushaltssatzung.
Erläuterungen:
Für die Förderung der Kulturarbeit von gemeinnützigen Vereinen, Körperschaften und ehrenamtlich arbeitenden natürlichen Personen die einen Tätigkeitsschwerpunkt in der Stadt Forst (Lausitz) haben werden im Haushalt der Stadt Forst (Lausitz) jährlich finanzielle Mittel geplant. Das Antrags-, Vergabe- und Verwendungsnachweisverfahren ist in der „Kulturförderrichtlinie der Stadt Forst (Lausitz)“ (Beschluss-Nr. SVV/0405/2022/1 vom 06.Mai 2022) geregelt.
Im Jahr 2023 stehen insgesamt 20.000 Euro „Kulturfördermittel“ zur Verfügung. Es wurden 16 Förderanträge von 16 Forster Vereinen eingereicht. Die beantragte Fördersumme beträgt 2022 insgesamt 22.39,00 Euro (ohne Berücksichtigung der Förderhöchstgrenze).
Laut Richtlinie darf die Förderung 80% der Gesamtkosten einer Maßnahme nicht überschreiten und die Gesamtförderung je Antragsteller nur 2.000,00 Euro betragen. Diese Maximalförderung wurde beim Vergabevorschlag berücksichtigt.
Eine nachträgliche Kürzung der Fördermittel mit Hilfe eines Verteilungskoeffizienten, auf Grund nicht ausreichender vorhandener Mittel, war nach Beachtung der Maßgabe der Maximalförderung je Antragsteller pro Jahr notwendig, da die Gesamtsumme der zu verteilenden Mittel sonst 21.567,00 Euro betragen würde.
Alle Förderantrage wurden mit Hilfe eines Verteilerkoeffizienten ermittelt. Die maximale Fördersumme der einzelnen Anträge wurde demnach um 7,27 % gekürzt.
Fördermittelanträge für das laufende Jahr können laut Förderrichtlinie bis zum 30.04.eingereicht werden. Zwei Anträge gingen erst nach dem 30.04.2023 ein, die Verwaltung empfiehlt diese mit zu berücksichtigen, da beide Vereine glaubhaft darlegen konnten, dass die Finanzierung der Maßnahmen erst in der 18 Kalenderwoche abgestimmt werden konnten.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 Kulturförderung 2023
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||