Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB mit der Bezeichnung „Energiepark Klein Jamno“ mit dem Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung „Sonnenenergienutzung“ gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO.
Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgegeben.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen:
Die Firma Energie Baden-Württemberg Solar GmbH (EnBW Solar GmbH) hat mit Schreiben vom 25.01.2023 einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zur späteren Aufstellung einer Fotovoltaikfreiflächenanlagen im Ortsteil Klein Jamno einschließlich der Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes (inklusive einer entsprechenden Kostenübernahmeerklärung) gestellt.
Die Fa. ENBW Solar GmbH hat die Absicht auf dem Territorium der Stadt Forst (Lausitz), im Ortsteil Klein Jamno südlich der Bahnstrecke Cottbus – Forst (Lausitz) eine Freiflächen Fotovoltaikanlage zu entwickeln, zu errichten und zu betreiben.
Die für das Vorhaben vorgesehenen Flächen sind in dem in der Anlage 1 angehängten Lageplan erkennbar.
In Anspruch genommen werden sollen hierbei Flurstücke in der Gemarkung Klein Jamno in dem Flur 3.
Beurteilung der Flächen
Positivkriterien
Eignungsbewertung
a) Flächenbeschreibung
b) Abwägungsrelevante Belange
Keine wesentliche Einschränkung aufgrund der Umgehbarkeit der Fläche
Wald als Sichtabschirmung vorhanden, Landschaftsbildwert bereits durch Intensivacker herabgesetzt
Hinweis:
c) Maßnahmen
Erfordernis eines Bebauungsplanverfahrens
Da Fotovoltaik-Freiflächenanlagen entlang eingleisiger Bahnstecken im Außenbereich nicht als privilegiert i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB gelten, ist für ihre Errichtung ein Bebauungsplanverfahren erforderlich. Nach dem Aufstellungsbeschluss soll eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit i.S.d. § 3 Abs. 1 BauGB und eine Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie eine Bachbarbeteiligung gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Mit der Stadt Forst (Lausitz) wird mit Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB zur Durchführung des Vorhabens abgeschlossen. Dieser Vertrag wird der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Flächenverfügbarkeit
4/5 der Fläche ist bereits durch langfristige Grundstücksnutzungsverträge gesichert. Über Grundstücksnutzungsverträge erhält die Vorhabenträgerin die Nutzungsrechte an den maßgeblichen Grundstücken für das Bauvorhaben, die Zufahrt und die Sicherung des Netzanschlusses.
Leistung der Freiflächenanlagen / in Anspruch genommene Fläche
Erfordernis vorbereitenden Bauleitplanverfahren im Rahmen eines 11. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan
Um den Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, soll im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB ein 11. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) durchgeführt werden.
Vorgesehene Bauweise
Für die Freiflächenanlage soll eine Trägerkonstruktion in aufgeständerter Bauweise errichtet werden. Die Errichtung eines Fundaments für die Fotovoltaik Module ist nicht notwendig. Auf sogenannten Modultischen werden die Fotovoltaik Module installiert.
Eispeisung
Nach Angaben der Fa. EnBW Solar GmbH wird der erzeugte Strom in das Netz des örtlichen Netzbetreibers eingespeist.
Auf den Grünflächen zwischen den Modulreichen wird eine Beweidung mit Schafen in der Betriebsphase der Solaranlage angestrebt.
Die Einspeisemodalitäten und der genaue Einspeiseort werden mit dem Netzbetreiber noch festgelegt.
Beteiligung des Ortsbeirates
Der Ortsbeirat des Ortsteiles Klein Jamno wurde über den Antrag der Fa. Energie Baden-Württemberg auf Einleitung eines B-Planverfahrens und auf Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens vom 25.01.2023 auf der Grundlage des § 46 Abs. 1 Nr. 2 der brandenburgischen Kommunalverfassung mit Schreiben vom 01.02.2023 angehört. Der Ortsbeirat hat der Einleitung eines B-Planverfahrens mit Schreiben vom 14.02.2023 zunächst zugestimmt. Die Rücknahme dieser positiven Stellungnahme erfolgte mit Schreiben vom 05.05.2023 (Anlage 2). Des Weiteren erfolgte am 09.05.2023 eine nichtöffentliche Einwohnerversammlung, die dem Zweck dienen sollte, den Stadtverordneten eine Empfehlung geben zu können. Hierbei hab es unter Beteiligung der Verwaltung einen regen Meinungsaustausch. Von den Anwesenden wurde eine namentliche Abstimmung angeregt. Frau Korittke, Verwaltungsvorstand für Stadtentwicklung und Bauen, wies darauf hin, dass formal, baurechtlich und kommunalrechtlich durch die Einwohner des Ortsteiles keine Abstimmungsbefugnis besteht. Sie können jedoch ihre Meinung äußern. Damit erhält der Ortsbeirat eine Wahrnehmung Stimmungslage. Eine tabellarische Erfassung der Meinungsäußerungen ergab eine überwiegende Ablehnung.
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