Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines vorbereitenden Bauleitverfahrens mit der Bezeichnung „11. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz)“ mit dem Ziel der Ausweisung einer Sonderbaufläche zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung „Sonnenenergienutzung“
Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgegeben.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen:
Die Firma Energie Baden-Württemberg Solar GmbH (EnBW Solar GmbH) hat mit Schreiben vom 25.01.2023 einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für eine Fotovoltaikfreiflächenanlagen im Ortsteil Klein Jamno einschließlich der Einleitung eines erforderlichen Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan (Incl. Kostenübernahmeerklärung) gestellt.
Für das Vorhaben vorgesehene Fläche sind in dem in der Anlage 1 angehängten Lageplan, erkennbar.
In Anspruch genommen werden sollen hierbei Flurstücke in der Gemarkung Klein Jamno in dem Flur 3.
Erfordernis eines 11 Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)
Neben der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens muss ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt werden, um den Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen.
Nach dem Aufstellungsbeschluss soll eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit i.S.d. § 3 Abs. 1 BauGB und eine Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie eine Nachbarbeteiligung gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Beteiligung des Ortsbeirates
Der Ortsbeirat des Ortsteils Klein Jamno wurde über den Antrag der fa. Energie Baden-Württemberg auf Einleitung eines B-Planverfahrens und auf Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens vom 25.01.2023 auf der Grundlage des § 46 Abs. 1 Nr. 2 der brandenburgischen Kommunalverfassung mit Schreiben vom 01.01.2023 angehört. Der Ortsbeirat hat der Einleitung eines B-Planverfahrens mit Schreiben vom 14.02.2023 zunächst zugestimmt. Die Rücknahme dieser positiven Stellungnahme erfolgte mit Schreiben vom 05.05.2023 (Anlage 2). Des Weiteren erfolgte am 09.05.2023 eine nichtöffentliche Einwohnerversammlung, die dem Zweck dienen sollte, den Stadtverordneten eine Empfehlung geben zu können. Hierbei gab es unter Beteiligung der Verwaltung einen regen Meinungsaustausch. Von den Anwesenden wurde eine namentliche Abstimmung angeregt. Frau Korittke, Verwaltungsvorstand für Stadtentwicklung und Bauen, wies darauf hin, dass formal, baurechtlich und kommunalrechtlich durch die Einwohner des Ortsteiles keine Abstimmungsbefugnis besteht. Sie können jedoch ihre Meinung äußern. Damit erhält der Ortsbeirat eine Wahrnehmung der Stimmungslage. Eine tabellarische Erfassung der Meinungsäußerungen ergab eine überwiegende Ablehnung.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||