Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0581/2023  

 
 
Betreff: Beschluss gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung "Entwicklung Standort Wichern-Schule" (Aufstellungsbeschluss) mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Rennhak
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Locker, Alida
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Vorberatung
15.06.2023 
19. Sitzung des Ausschusses für Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.06.2023 
26. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.07.2023 
26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Entwicklung Standort Wichern-Schule" sowie der vorhabenbezogenen 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz), Übersichtsplan
Anlage 2 Auszug aus dem Antrag der Samariteranstalten Fürstenwalde/Spree vom 21.04.2023 zur Information

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung Entwicklung Standort Wicher-Schule. Planungsziel ist die Sicherung des Schulstandortes einschließlich erforderlicher Erweiterung, es soll eine Gemeinbedarfsfläche i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB und eine Fläche i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 8 BauGB ausgewiesen werden. Der Geltungsbereich ist dem in der Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig die Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung 13. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz).

 

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgemacht.


Erläuterungen:

 

Der Eigentümer/Träger des Standortes „Wichern-Schule“ in der Wiesenstraße 18, 03149 Forst (Lausitz) sind die Samariteranstalten Fürstenwalde/Spree (Stiftung bürgerlichen Rechts) mit Sitz in 15517 Fürstenwalde. Es besteht die Absicht, diesen Standort in den kommenden Jahren umfangreich weiterzuentwickeln sowie die Angebote an diesem Standort zu konzentrieren und auszubauen. Der Standort in der Gemarkung Forst, Flur 20, umfasst derzeit die Flurstücke 180, 181/1 und 181/2. Die weitere bauliche Entwicklung soll hauptsächlich auf dem Flurstück 181/2 erfolgen. Die Wichern-Schule (anerkannte Ersatzschule) hat sich bereits am Standort Wiesenstraße entwickelt und etabliert, so wurden beispielsweise in den vergangenen Jahren u.a. eine Sporthalle, ein neues Unterrichtsgebäude sowie Mehrzweckanbauten errichtet und die Außenanlagen gestaltet.

 

Der Entwicklungsbereich liegt innenstadtnah zwischen der Wiesenstraße und der Teichstraße in der Nähe der Bahnstrecke Cottbus-Forst (Lausitz)-Polen. Die Grundstücksfläche an der Wiesenstraße 18 ist Schulstandort (Wichern-Schule), die hinterliegenden bis zur Teichstraße werden landwirtschaftlich genutzt. Die unmittelbar südlich und östlich angrenzenden Bereiche dienen vorwiegend Wohnzwecken und der Kleingartennutzung. Westlich grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an.

 

Um den Standort weiterentwickeln zu können, muss zuerst Baurecht durch entsprechende Bauleitverfahren geschaffen werden.

Der vorgesehene Entwicklungsbereich ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, befindet sich im Außenbereich und wird derzeit auf der Grundlage des § Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt. Da eine Privilegierung gemäß § 35 BauGB nicht gegeben ist, ergibt sich ein Planerfordernis. Folgende Verfahren sollen auf der Grundlage von Beschlüssen in der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) eingeleitet werden:

 

a)     B-Plan-Verfahren (Regelverfahren) mit der Bezeichnung „Entwicklung Standort Wichern-Schule“ mit späterem Städtebaulichem Vertrag,

 

b)     vorbereitendes Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Forst (Lausitz) (Parallelverfahren)

 

Die Samariteranstalten Fürstenwalde/Spree haben deshalb in einem Gespräch am 17.04.2023 und anschließend per Mail/Schreiben vom 21.04.2023 bei der Stadt Forst (Lausitz), Fachbereich Stadtentwicklung, die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens zur Weiterentwicklung des Standortes Wichern-Schule in Forst (Lausitz) mit gleichzeitiger Anpassung/Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) beantragt. Dem Antrag ist ein Grobkonzept r den geplanten Entwicklungsbereich (Anlage 2) sowie eine Kostenübernahmevereinbarung beigefügt. Städtebauliches Ziel ist, den Standort durch Aufwertung, Ausbau und Qualifizierung zu erhalten sowie zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.

 

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes (Plangebiet) und der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von ca. 15.835 m² (Anlage 1). Er beinhaltet das Flurstücke 181/2 der Gemarkung Forst, Flur 20.

Der Geltungsbereich wird begrenzt

   im Norden: von der Teichstraße (Flurstück 71/3),

   im Süden: von der Wiesenstraße (Flurstück 8/1),

   im Osten: von den Flurstücken 178, 179, 180, 181/1

   im Westen:   vom Flurstück 182/3.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Entwicklung Standort Wichern-Schule“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche und freiraumplanerische Entwicklung dieses Standortes geschaffen werden.

Planungsziele: Es sollen hauptsächlich eine Gemeinbedarfsfläche i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB (Zweckbestimmungen Schule, Sport- und Spielanlagen) und eine Fläche i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 8 BauGB (sozialen Zwecken dienende Gebäude und Errichtungen, Wohngebäude für Personen mit besonderem Wohnbedarf) ausgewiesen werden.

 

Im Sinne einer für die Stadt Forst (Lausitz) kostenneutralen Bauleitplanung wird der Antragsteller, die Samariteranstalten Fürstenwalde/Spree, alle durch die Bauleitplanung verursachten Kosten (z.B. Planungsaufwendungen, Vermessungen, Gutachten etc.) sowie den erforderlichen Erschließungsaufwand vollumfänglich tragen. Eine unterzeichnete, Kostenübernahmevereinbarung zwischen dem Antragsteller und der Stadt Forst (Lausitz liegt vor. Im Weiteren wird ein Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und den Samariteranstalten Fürstenwalde/Spree abgeschlossen.

 

Beantragter Entwicklungsbereich bauplanungsrechtliche Informationen:

 

Der Standort der Wichern-Schule (Gemarkung Forst, Flur 20, umfasst insgesamt die Flurstücke 181/1, 181/2 und 180) und ist im Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz), rechtswirksam seit dem 03.05.1998, einmal als gemischte Baufläche (Flurstück 181/1 und straßenbegleitende Teilfläche des Flurstücks 180) sowie als Fläche für die Landwirtschaft (komplettes Flurstück 181/2 und Hinterlandfläche des Flurstücks 180) dargestellt.

 

Der Entwicklungsbereich liegt nicht innerhalb eines ausgewiesenen Bodendenkmals.

 

Er liegt innerhalb einer ausgewiesenen „Kampfmittelverdachtsfläche“ (Grundlage: Kampfmittelverdachtsflächenkarte 2019 vom Kampfmittelbeseitigungsdienst erarbeitet; zuständige Behörde: Land Brandenburg, Zentraldienst der Polizei Brandenburg, Kampfmittelbeseitigungsdienst).

 

Ausgewiesene Altlastverdachtsflächen im Entwicklungsbereich sind der Stadt Forst (Lausitz) nicht bekannt. 

 

Der Entwicklungsbereich liegt nicht innerhalb ausgewiesener Landschaftsschutz- bzw. Naturschutzgebiete. Auf dieser Fläche befindet sich kein Naturdenkmal. Im Landschaftsplan der Stadt Forst (Lausitz) und in der Biotopkartierung des Landes Brandenburg ist der Entwicklungsbereich mit der Biotopnummer 09130, d.h. als intensiv genutztes Acker ausgewiesen. Für diesen Bereich ist kein Schutzgut und keine Gefährdung u.a. nach BbgNatSchG bekannt. Ausgewiesene Bodenzahlen 27/34, ausgewiesene Ackerzahlen 26/34.

 

Der Standort der Wichern-Schule ist derzeit über die Wiesenstraße erschlossen. Die geplante Standortentwicklung beinhaltet auch eine private innere Erschließung inklusive der Schaffung weiterer notwendiger Stellplätze auf dem Flurstück 181/2. Die Erschließung des Standortes soll zukünftig über eine weitere Zufahrt in der Teichstraße erfolgen.

 

r die Einleitung der vorgenannten Bauleitplanverfahren liegt ein dringendes städtebauliches Erfordernis vor. Die nachhaltige Entwicklung des Standortes der Wichern-Schule entspricht den Städtebaulichen Entwicklungszielen der Stadt Forst (Lausitz). Die Verwaltung empfiehlt die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Entwicklung des Standortes der Wichern-Schule mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes.  


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder vergt (einschließlich Bestellungen)

878.700,00

EUR

(20232024) 1.100.000,00

EUR

91.136,00

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1   Geltungsbereich des Bebauungsplanes Entwicklung Standort Wichern-Schule

sowie der vorhabenbezogenen 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz), Übersichtsplan

 

Anlage 2 Auszug aus dem Antrag der Samariteranstalten Fürstenwalde/Spree vom

21.04.2023 zur Information

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Entwicklung Standort Wichern-Schule" sowie der vorhabenbezogenen 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz), Übersichtsplan (2890 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Auszug aus dem Antrag der Samariteranstalten Fürstenwalde/Spree vom 21.04.2023 zur Information (1078 KB)