Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0584/2023  

 
 
Betreff: 1. Änderungssatzung Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Rückerstattung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserentsorgung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Wolff, Josefine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
12.06.2023 
23. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.06.2023 
26. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.07.2023 
26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
1. Änderungssatzung der Erstattungssatzung_Beiträge_Abwasser_1

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Änderungssatzung Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Rückerstattung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserentsorgung.

 

 

 


Erläuterungen:

 

Einziger Änderungspunkt ist die Verlängerung Laufzeit der Satzung.

 

Die bisherige Satzung ist zum 01.01.2022 in Kraft getreten. Mittlerweile sind fast zwei Drittel der ursprünglich festgesetzten und erhobenen Beiträge erstattet worden .Die Stadt Forst (Lausitz) hatte seit 1995 bis ca. 2011 insgesamt ca. 4,6 Mio. Euro Kanalanschlussbeiträge (§ 8 KAG) für die erstmalige Herstellung des Anschlusses eines Grundstückes an die zentrale öffentliche Schmutzwasserkanalisation erhoben. Dies betraf die erstmalige Neuerrichtung von Kanälen und damit verbunden dem Anschluss an die zentrale Kanalisation meistens in den peripheren Stadtteilen, u.a. in Keune, Noßdorf, Eulo als auch in Sacro. Überwiegend in den 1990‘iger Jahren wurden auch viele innerstädtische Baulücken erstmalig angeschlossen.

 

Das bisherige Erstattungsverfahren gestaltet sich in den meisten Fällen (insgesamt ca. 2.000) unproblematisch. Die Verwaltung rechnet mit ca. 50 Verfahren, die sich etwas komplexer erweisen (u.a. Eigentümerproblematik, Erbengemeinschaften, nachträgliche Grundstücksteilungen, ….). Hier wird Bearbeitungsaufwand höher eingeschätzt. Aufgrund eingetretener Personalvakanzen seit Anfang des Jahres 2022 im Eigenbetrieb Abwasser ist der ursprünglich geplante Realisierungszeitraum bis Ende 2023 nicht zu „halten“. Die Verwaltung schlägt eine Verlängerung der Satzung bis zum 31.12.2024 vor.

 

 

 


Anlagen:

 

1. Änderungssatzung Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über

die Rückerstattung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserentsorgung

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderungssatzung der Erstattungssatzung_Beiträge_Abwasser_1 (12 KB)