Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufhebung des Beschlusses SVV/0448/2022 - Förderprogramm Graue Flecken - Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Erläuterungen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschloss am 01.07.2022 die Beschlussvorlage SVV/0448/2022 - Förderprogramm Graue Flecken - Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.
Der o. g. Beschluss ermächtigte die Bürgermeisterin der Stadt Forst (Lausitz) die der Beschlussvorlage als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung (örV) über die Zusammenarbeit mit dem Landkreis Spree-Neiße zur Verbesserung der Breitbandsituation gem. §3 Abs.1 S.1 Nr.2, Abs.3 GKGBbg i.V.m. §5 Abs.1 S.1 Alt.2 GKGBbg abzuschließen.
Am 17.10.2023 stellte der Bund die Gigabit-Förderung für das Jahr 2022 ein, da die dafür budgetierten drei Milliarden Euro wegen der zu hohen Nachfrage nicht bis zum Jahresende 2022 auskömmlich waren. Auf Grundlage der (neuen) Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit Richtlinie 2.0 vom 31.03.2023) fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den Ausbau gigabitfähiger Telekommunikationsnetze sowie die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen für die fachliche Begleitung entsprechender Projekte und ermöglicht somit den Ausbau der restlichen unterversorgten Breitband-Flecken mit einer leistungsfähigen Breitbandanbindung. Dazu übernimmt der Landkreis Spree-Neiße erneut für alle Kommunen des Landkreises die Vorbereitung, Umsetzung und Abwicklung von geförderten Infrastrukturmaßnahmen der Breitbandentwicklung. Die Grundlage dafür bildet eine (neue) Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und dem Landkreis Spree-Neiße, welche den geänderten Rahmenbedingungen der Förderrichtlinie (Gigabit Richtlinie 2.0) angepasst wurde und separat zu beschließen ist.
Anlagen: Anlage 1: Beschlussvorlage SVV/0448/2022 - Förderprogramm Graue Flecken - Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
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