Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0591/2023  

 
 
Betreff: Förderrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit Richtlinie 2.0)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stabsstelle des Bürgermeisters und für Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Wolff, Josefine
Beratungsfolge:
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.06.2023 
26. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.07.2023 
26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage_1_örV_LKSPN-Forst

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, für die Stadt Forst (Lausitz) die anliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit zur Verbesserung der Breitbandversorgungssituation im Landkreis Spree-Neiße gem. §3 Abs.1 S.1 Nr.2, Abs.3 GKGBbg i.V.m. §5 Abs.1 S.1 Alt.2 GKGBbg abzuschließen.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 


Erläuterungen:

 

Die flächendeckende Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen und der schnelle Aufbau von Netzen der nächsten Generation (NGA- Netze) ist eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und steigenden Wohlstand.

 

Derzeit wird im Landkreis Spree-Neiße die Breitbanderschließung mit dem Bundesprogramm zum Ausbau der weißen Flecken des Landkreises umgesetzt. Trotz allem existieren weiterhin Gebiete und ländliche Ortsteile mit unzureichender Breitbandversorgung.

Auf Grundlage der Richtlinie „rderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit Richtlinie 2.0 vom 31.03.2023) fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den Ausbau gigabitfähiger Telekommunikationsnetze sowie die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen für die fachliche Begleitung entsprechender Projekte und ermöglicht somit den Ausbau der restlichen unterversorgten Breitband-Flecken mit einer leistungsfähigen Breitbandanbindung.

 

Diese Möglichkeit soll im Landkreis Spree- Neiße genutzt werden. Um das Ziel des Landkreises und der kreisangehörigen Ämter, Städte und Gemeinden, eine flächendeckende, nachhaltige sowie kommunenübergreifende hochleistungsfähige Breitbandversorgung zu erreichen, sollen auch weiterhin die Möglichkeiten der kommunenübergreifenden Administration und Planung genutzt werden, um Synergieeffekte zu erzielen.

 

Dazu übernimmt der Landkreis für alle Kommunen des Landkreises Spree-Neiße die Vorbereitung, Umsetzung und Abwicklung von geförderten Infrastrukturmaßnahmen der Breitbandentwicklung im Landkreis. Dies umfasst folgende Aufgaben:

 

  1. Stellung von Förderanträgen für Beratungsleistungen nach der Bundesrichtlinie Breitbandausbau „Gigabit-RL 2.0“r das Ausbaugebiet.
  2. Durchführung des Markterkundungsverfahrens und der Ausbauplanung.
  3. Stellung von Infrastrukturförderanträgen nach der jeweils geltenden Bundesrichtlinie Breitbandausbau für die förderfähigen Adressen im vorgesehenen Ausbaugebiet.
  4. Beantragung von Kofinanzierung beim Land Brandenburg oder der Investitionsbank des Landes Brandenburg und Führung von Verhandlungen mit anderen Finanzinstituten zur Kofinanzierung von Breitbandinfrastrukturvorhaben.
  5. Vorbereitung und Durchführung von öffentlichen Ausschreibungen zur Umsetzung der Breitbandinfrastrukturmaßnahmen gemäß Bundesförderprogramm.
  6. Verhandlungen mit Telekommunikationsunternehmen zum Abschluss von Verträgen zu Breitbandinfrastrukturmaßnahmen inklusive Durchführung des Genehmigungsprozesses der Verträge mit der Bundesnetzagentur entsprechend den gewählten Fördermodellen.
  7. Sachgerechte Verwendung der Fördermittel, inklusive Abruf, Abrechnung und Mittelverwendungsnachweise gegenüber den Zuwendungsgebern Bund und Land Brandenburg sowie den betroffenen Gemeinden, Städten und Ämtern.
  8. Begleitung sowie laufende Dokumentation der Errichtung der Breitbandinfrastruktur und der Inbetriebnahme und Übergabe.

 

Die Grundlage dafür bildet die in der Anlage befindliche öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und dem Landkreis Spree-Neiße über die Zusammenarbeit zur Verbesserung der Breitbandversorgungssituation im Landkreis Spree-Neiße gem. §3 Abs.1 S.1 Nr.2, Abs.3 GKGBbg i.V.m. §5 Abs.1 S.1 Alt.2 GKGBbg.

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (örV) über die Zusammenarbeit mit dem Landkreis Spree-Neiße zur Verbesserung der Breitbandsituation gem. §3 Abs.1 S.1 Nr.2, Abs.3 GKGBbg i.V.m. §5 Abs.1 S.1 Alt.2 GKGBbg

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_örV_LKSPN-Forst (95 KB)