Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Ablehnung des Antrages auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gem. § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Errichtung einer Fotovoltaik-Freiflächenanlage im Bereich Domsdorfer Straße
Der in der Anlage 1 befindliche Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgegeben. Erläuterungen:
Angaben zur Antragstellung
Die Fa. Assedseeds hat die Absicht, auf den Flurstücken 345, 346, 347, 348 und 349 und 350, Flur 34, Gemarkung Forst auf der östlichen Straßenseite der Domsdorfer Straße eine Fotovoltaik-Freiflächenanlage zu entwickeln, zu errichten und zu betreiben.
Die Fa. Assedseeds, Leipziger Platz 15, 10117 Berlin, hat aus diesem Grunde mit Mail vom 06. Juni 2023 einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer Freiflächen-Fotovoltaikanlage gestellt, verbunden mit der Inaussichtstellung einer Kostenübernahme sämtlicher Planungs- und Gutachterkosten. Die Bereitschaft zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages liegt vor.
Derzeitige Nutzung
Angaben zu Ackerzahlen
Flächenverfügbarkeit
Leistung der Freiflächenanlage + Größe des Plangebietes
Netzanknüpfung
Planungsrechtliche und sonstige Aspekte
Empfehlung der Verwaltung
„Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Hierzu gehören Bauleitverfahren
Straße sollte klassischen gewerblichen Nutzungen auf Grundlage des Nutzungskataloges des § 8 BauNVO zugeführt werden, da aufgrund immissionsrechtlicher, bauordnungsrechtlicher und bauplanungsrechtlicher und anderer Aspekte die Eingründung von Gewerbebetrieben außerhalb des Logistik- und Industriezentrums Lausitz inmitten des Stadtgebietes oftmals schwierig und kostenintensiv ist
Anlagen:
Anlage 1 Lageplan mit Darstellung des beantragten B-Plangebietes
Anlage 2 Antragsschreiben
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