Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0594/2023  

 
 
Betreff: Ablehnung des Antrages auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Errichtung einer Fotovoltaik-Freiflächenanlage im Bereich der Domsdorfer Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Locker, Alida
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Vorberatung
31.08.2023 
20. Sitzung des Ausschusses für Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
06.09.2023 
27. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
22.09.2023 
27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Lageplan mit Darstellung des bantragten B-Plangebietes
Anlage 2 Antragsschreiben

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Ablehnung des Antrages auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gem. § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Errichtung einer Fotovoltaik-Freiflächenanlage im Bereich Domsdorfer Straße

 

Der in der Anlage 1 befindliche Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgegeben.


Erläuterungen:

 

Angaben zur Antragstellung

 

Die Fa. Assedseeds hat die Absicht, auf den Flurstücken 345, 346, 347, 348 und 349 und 350, Flur 34, Gemarkung Forst auf der östlichen Straßenseite der Domsdorfer Straße eine Fotovoltaik-Freiflächenanlage zu entwickeln, zu errichten und zu betreiben.

 

Die Fa. Assedseeds, Leipziger Platz 15, 10117 Berlin, hat aus diesem Grunde mit Mail vom 06. Juni 2023 einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer Freiflächen-Fotovoltaikanlage gestellt, verbunden mit der Inaussichtstellung einer Kostenübernahme sämtlicher Planungs- und Gutachterkosten. Die Bereitschaft zum Abschluss eines sdtebaulichen Vertrages liegt vor. 

 

Derzeitige Nutzung

  • Ackerland, vollständig und intensiv genutzt
  • Nutzer: Agrargenossenschaft Forst

 

Angaben zu Ackerzahlen

  • Die Ackerzahlen liegen vorwiegend zwischen 18 und 26

 

Flächenverfügbarkeit

  • Die Fa. Assedseeds hat Gespräche mit den Eigentümern der Vorhabenfläche geführt

 

Leistung der Freiflächenanlage + Größe des Plangebietes

  • Der Vorhabenträger erwartet eine Strommenge von ca. 8,25 Millionen kWh
  • Größe des Plangebietes 7,5659 ha

 

Netzanknüpfung

  • Gemäß den vorliegenden Vorkonzept beträgt die kürzeste Entfernung zum Anschlusspunkt in der C.A.-Groeschke-Straße bei 2,27 km

 

Planungsrechtliche und sonstige Aspekte

  • Lage im Außenbereich, Standortbeurteilung über § 35 BauGB
  • keine privilegierte Fläche i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB
  • im Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) erfolgte eine Darstellung als gewerbliche Baufläche (Vorbehaltsfläche, Bauerwartungsplan).
  • die ausschließliche Entwicklung eines Gewerbegebietes i.S.d. § 8 BauNVO im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens würde der breit gefächerten Zweckbestimmung eines Gewerbegebietes widersprechen.
  • insofern müsste ein Sondergebiet i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO im Rahmen eines B-Planverfahrens entwickelt werden, verbunden mit einem vorbereitenden Bauleitplanverfahren (Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan) zur Entwicklung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Fotovoltaikanlagen, um den Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauNVO zu entsprechen.
  • Lage außerhalb von Naturschutzgebieten
  • im südwestlichen Bereich der Fläche befindet sich ein Bodendenkmal.
  • keine Betroffenheit weiterer Schutzgebiete (nur Nähe zum Trinkwasserschutzgebiet, Zone III)
  • Lage in unmittelbarer Sichtachse der Wohnbebauung in der Flurstraße, der Märkischen Straße und der Domsdorfer Straße.
  • Fläche in einem benachteiligten Gebiet gem. § 37 Abs. 1 Nr. 2 h EEH.
  • die Agrargenossenschaft Forst hat in einem Telefonat am 29.06.2023 und am 10.07.2023 zum Ausdruck gebracht, dass Sie die intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen nicht aufgeben und die Bewirtschaftung aufrechterhalten möchten.  

 

Empfehlung der Verwaltung

 

  • eine Gemeinde besitzt die kommunale Planungshoheit über ihr Gemeindegebiet
  • dieses Recht wird ihr im Grundgesetzt zugesichert. So heißt es in § 28 Abs. 2 GG:

Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Hierzu gehören Bauleitverfahren

  • Die nunmehr in Rede stehende Vorbehaltsfläche/Reservefläche an der Domsdorfer

Straße sollte klassischen gewerblichen Nutzungen auf Grundlage des Nutzungs­kataloges des § 8 BauNVO zugeführt werden, da aufgrund immissionsrechtlicher, bauordnungsrechtlicher und bauplanungsrechtlicher und anderer Aspekte die Eingründung von Gewerbebetrieben außerhalb des Logistik- und Industriezentrums Lausitz inmitten des Stadtgebietes oftmals schwierig und kostenintensiv ist

  • seitens der Verwaltung wird eine Ablehnung des Antrages empfohlen

Anlagen:

 

Anlage 1 Lageplan mit Darstellung des beantragten B-Plangebietes

 

Anlage 2 Antragsschreiben

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Lageplan mit Darstellung des bantragten B-Plangebietes (1021 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Antragsschreiben (364 KB)