Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0577/2023 (neu)  

 
 
Betreff: Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur", nachhaltige Entwicklung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm
hier: Änderung des Projektumfanges
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hoffmann, Grit
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Locker, Alida
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Vergabe Vorberatung
17.08.2023 
41. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
28.08.2023 
24. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
06.09.2023 
27. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
Anlagen:
umsetzungsplan 2021-2023

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, aus dem Projekt für die nachhaltige Entwicklung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm die TeilprojekteNeuanlage einer Skateranlage“ und Sanierung des Stadions herauszulösen und die Zustimmung zur Änderung des Projektumfanges beim Fördermittelgeber wie folgt einzuholen:

a)      Ersatzneubau Funktionsgebäude

b)      Herstellung der Außenanlage inclusive der Besucherterrassen / Freianlagen

c)      Vorplanung der Wettkampfbahn Typ C mit den erforderlichen Zuarbeiten für die Antragstellung nach § 67 BNatSchG  

 

  1. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, beim Fördermittelgeber einen Antrag auf Verlängerung des Zuwendungszeitraumes bis zum 31.12.2026 zu stellen.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Akquise von Fördermittel für das Teilprojekt Sanierung Stadion durchzuführen.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) wird über die Entscheidungen des Fördermittelgebers informiert.

Erläuterungen:

 

Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ werden investive Projekte mit besonderer regionaler oder über­regionaler Bedeutung im Hinblick auf ihre Wirkung für gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration gefördert.

 

Mit dem Beschluss SVV/0596/2018 vom 13.09.2018 wurde die Beantragung der nachhalti­gen Entwicklung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm im oben genannten Bundes­programm bestätigt. Das bestätigte Gesamtprojekt umfasst die Teilprojekte

 

      Ersatzneubau eines Funktionsgebäudes incl. Abriss

      Sanierung des Stadions

      Neuanlage einer Skateranlage.

 

Mit Schreiben vom 08.12.2021 erhielt die Stadt Forst (Lausitz) den Zuwendungsbescheid in Höhe von bis zu 3,0 Mio EUR. Damit verbunden sind Ausgaben in Höhe von ca. 3,4 Mio EUR.

 

Entsprechend der in der Entwurfsplanungr den Ersatzneubau eines Funktionsgebäudes incl. Abriss in der Variante Beschluss Nr. SVV/0399/2022/1 vom 06.07.2022, für die Sanierung des Stadions in der Variante Beschluss Nr. SVV/0547/2023 vom 29.03.2023 und die Neu­anlage einer Skateranlage in der Variante Beschluss Nr. SVV/0401/2022/2 vom 06.07.2022 ist unter Einbeziehung der jeweiligen Kostenschätzung / Kostenberechnung und der aktuellen Kostenentwick­lung von einer deutlichen Überschreitung der vorhandenen Mittel auszugehen.

 

a)      Kostenberechnung Funktionsgebäude / Abriss / Kostenannahme Außenanlagen
incl. Planung (Stand: Mai 2023)                               2.897.029,20 EUR

 

b)      Kostenschätzung Stadion Variante 1

incl. Planung (Stand: 29.03.2023)                        2.082.693,75 EUR

Die Entwurfsplanung ist r das IV. Quartal 2023 vertraglich vereinbart.

 

c)      Skateranlage

Kostenschätzung (Stand Juli 2023)         482.748,03 EUR    

    Die Entwurfsplanung ist für das III. Quartal 2023 vertraglich vereinbart.

 

             

      Gesamtkosten                                           5.462.470,98 EUR

 

Das Teilprojekt Funktionsgebäudennte nach derzeitigem Stand innerhalb des Förderzeitraumes (31.12.2025) im oben genannten Förderprogramm realisiert werden.

                            

Gemäß Zuwendungsbescheid ist es erforderlich, den Fördermittelgeber über Änderungen im Projekt zu informieren und die Zustimmung einzuholen.

 

Die Skateranlage ist Bestandteil des integrierten Entwicklungskonzeptes und des 3. Änderungsbescheides zum integrierten Umsetzungsplan 2012-2023 im Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ unter dem Punkt „Entwicklung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm (Außen-, Skater- und Freianlagen, Parkflächen)“ enthalten (siehe Anlage 1).

 

Der entsprechende Beschlussvorschlag, um das Teilprojekt „Skateranlage“ im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ weiter planen und realisieren zu können, wird der Stadtverordneten­ver­sammlung am 22.09.2023 vorgelegt.

Bisher wurden im Bundesprogramm für die Planung der Neuanlage einer Skateranlage 14.729,20 EUR aufgewendet (für die Vorplanung sowie die Prüfung alternativer Standorte).

Mit Städtebaufördermitteln wurden außerdem notwendige Untersuchungen (Baugrund, Immissionsschutzgutachten) sowie die Vermessungsleistungen realisiert.

 

Die ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 5.462.470,98 stehen im Haushalt 2023 nicht zur Verfügung. Im Rahmen der Haushaltsplanung r die Jahre 2024 - 2026 ist das Projekt fortlaufend zu berücksichtigen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 07.07.2023 mit Beschluss SVV/0567/2023 (neu) die Stadtverwaltung beauftragt, die Grundlagen zur Realisierung der Wettkampfbahn Typ C zu betrachten. Derzeit liegen keine Planungsunterlagen dazu vor (u.a. Planung für die Wettkampfbahn, die Umverlegung der Medien und andere).  

 

Um die nördlichen Flächen des Stadions am Wasserturm baulich entwickeln zu können, ist die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Der Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren „Sport- und Freizeitareal am Wasserturm“ wurde von der SVV am 02.12.2022 gefasst (Beschlussvorlage SVV/0487/2022 (neu) / 1.

 

Auf die durchgeführte UVgO-Ausschreibung zur Erbringung von Planungsleistungen für das erforderliche Planverfahren hat sich kein Planungsbüro beworben.

 

Derzeit wird eine neue Ausschreibung durchgeführt. Die Zuschlagserteilung ist für den 25.10.2023 (Haupt- und Wirtschaftsausschuss) vorgesehen.


Finanzielle Auswirkungen seit 2022:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

42.5.02.100 // 09611105

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

3.457.862,63

EUR

3.457.862,63 *

EUR

219.567,68

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

*

-    3.457.863,63 € - 2023 2025 (Förderung + Eigenanteile)

 


Anlagen:

Anlage 1 Umsetzungsplan 2021 2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 umsetzungsplan 2021-2023 (188 KB)