Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
a) Ersatzneubau Funktionsgebäude b) Herstellung der Außenanlage inclusive der Besucherterrassen / Freianlagen c) Vorplanung der Wettkampfbahn Typ C mit den erforderlichen Zuarbeiten für die Antragstellung nach § 67 BNatSchG
Erläuterungen:
Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ werden investive Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung im Hinblick auf ihre Wirkung für gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration gefördert.
Mit dem Beschluss SVV/0596/2018 vom 13.09.2018 wurde die Beantragung der nachhaltigen Entwicklung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm im oben genannten Bundesprogramm bestätigt. Das bestätigte Gesamtprojekt umfasst die Teilprojekte
Ersatzneubau eines Funktionsgebäudes incl. Abriss Sanierung des Stadions Neuanlage einer Skateranlage.
Mit Schreiben vom 08.12.2021 erhielt die Stadt Forst (Lausitz) den Zuwendungsbescheid in Höhe von bis zu 3,0 Mio EUR. Damit verbunden sind Ausgaben in Höhe von ca. 3,4 Mio EUR.
Entsprechend der in der Entwurfsplanung für den Ersatzneubau eines Funktionsgebäudes incl. Abriss in der Variante Beschluss Nr. SVV/0399/2022/1 vom 06.07.2022, für die Sanierung des Stadions in der Variante Beschluss Nr. SVV/0547/2023 vom 29.03.2023 und die Neuanlage einer Skateranlage in der Variante Beschluss Nr. SVV/0401/2022/2 vom 06.07.2022 ist unter Einbeziehung der jeweiligen Kostenschätzung / Kostenberechnung und der aktuellen Kostenentwicklung von einer deutlichen Überschreitung der vorhandenen Mittel auszugehen.
a) Kostenberechnung Funktionsgebäude / Abriss / Kostenannahme Außenanlagen
b) Kostenschätzung Stadion Variante 1 incl. Planung (Stand: 29.03.2023) 2.082.693,75 EUR Die Entwurfsplanung ist für das IV. Quartal 2023 vertraglich vereinbart.
c) Skateranlage Kostenschätzung (Stand Juli 2023) 482.748,03 EUR Die Entwurfsplanung ist für das III. Quartal 2023 vertraglich vereinbart.
Gesamtkosten 5.462.470,98 EUR
Das Teilprojekt „Funktionsgebäude“ könnte nach derzeitigem Stand innerhalb des Förderzeitraumes (31.12.2025) im oben genannten Förderprogramm realisiert werden.
Gemäß Zuwendungsbescheid ist es erforderlich, den Fördermittelgeber über Änderungen im Projekt zu informieren und die Zustimmung einzuholen.
Die Skateranlage ist Bestandteil des integrierten Entwicklungskonzeptes und des 3. Änderungsbescheides zum integrierten Umsetzungsplan 2012-2023 im Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ unter dem Punkt „Entwicklung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm (Außen-, Skater- und Freianlagen, Parkflächen)“ enthalten (siehe Anlage 1).
Der entsprechende Beschlussvorschlag, um das Teilprojekt „Skateranlage“ im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ weiter planen und realisieren zu können, wird der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2023 vorgelegt. Bisher wurden im Bundesprogramm für die Planung der Neuanlage einer Skateranlage 14.729,20 EUR aufgewendet (für die Vorplanung sowie die Prüfung alternativer Standorte). Mit Städtebaufördermitteln wurden außerdem notwendige Untersuchungen (Baugrund, Immissionsschutzgutachten) sowie die Vermessungsleistungen realisiert.
Die ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 5.462.470,98 € stehen im Haushalt 2023 nicht zur Verfügung. Im Rahmen der Haushaltsplanung für die Jahre 2024 - 2026 ist das Projekt fortlaufend zu berücksichtigen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 07.07.2023 mit Beschluss SVV/0567/2023 (neu) die Stadtverwaltung beauftragt, die Grundlagen zur Realisierung der Wettkampfbahn Typ C zu betrachten. Derzeit liegen keine Planungsunterlagen dazu vor (u.a. Planung für die Wettkampfbahn, die Umverlegung der Medien und andere).
Um die nördlichen Flächen des Stadions am Wasserturm baulich entwickeln zu können, ist die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Der Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren „Sport- und Freizeitareal am Wasserturm“ wurde von der SVV am 02.12.2022 gefasst (Beschlussvorlage SVV/0487/2022 (neu) / 1.
Auf die durchgeführte UVgO-Ausschreibung zur Erbringung von Planungsleistungen für das erforderliche Planverfahren hat sich kein Planungsbüro beworben.
Derzeit wird eine neue Ausschreibung durchgeführt. Die Zuschlagserteilung ist für den 25.10.2023 (Haupt- und Wirtschaftsausschuss) vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen seit 2022:
* - 3.457.863,63 € - 2023 – 2025 (Förderung + Eigenanteile)
Anlagen: Anlage 1 – Umsetzungsplan 2021 – 2023
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