Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0600/2023  

 
 
Betreff: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2023 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Dittrich
Federführend:Fachbereich Ordnung und Sicherheit Bearbeiter/-in: König, Ute
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
28.08.2023 
24. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
06.09.2023 
27. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
22.09.2023 
27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Ordnungsbehördl.Verordn.Anl.BV.SVV.0600.2023

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordneten beschließen  in der Stadtverordnetenversammlung am  22. September  2023 die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2023 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)

 


Erläuterungen:

 

Die Sonntagsöffnung zu besonderen Anlässen wird im § 5 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (Bbg LöG) geregelt. Abweichend von § 3 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes dürfen Verkaufsstellen im Gemeindegebiet aus Anlass von besonderen Ereignissen an höchstens fünf Sonn- oder Feiertagen im Kalenderjahr in der Zeit von 13 bis 20 Uhr geöffnet sein, soweit nicht Lärmschutzgebote entgegenstehen. Diese Tage und die Öffnungszeiten werden durch die örtliche Ordnungsbehörde mittels ordnungsbehördlicher Verordnung festgesetzt. Die Freigabe kann auf bestimmte Teile des Gemeindegebietes beschränkt werden.

 

Entsprechend des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (Bbg LöG) vom 27. November 2006, geändert durch Gesetz vom 25. April 2017 wird vom Fachbereich Ordnung und Sicherheit ein Termin für das Jahr 2023 zur Sonntagsöffnung in Verbindung mit einem besonderen Ereignis vorgeschlagen.

 

In  einer schriftlichen Anfrage vom 16.Juni 2023  an den Gewerbeverein Rosenstadt

Forst (Lausitz) e. V.  erhielten wir eine Rückmeldung.

 

Der Vorsitzende des Gewerbevereins Rosenstadt Forst (Lausitz) e. V.,  hat folgenden Vorschlag eingereicht:

 

17.12.2023               Weihnachtsmarkt in der Stadt Forst (Lausitz) ( gesamtes  

                        Stadtgebiet )

 

 

 

 

 

 

 

Deshalb wird folgender Termin für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vorgeschlagen:

 

 

17.12.2023                 Weihnachtsmarkt rund um die Stadtkirche St. Nikolai

                                   ( gesamtes Stadtgebiet )

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2023 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ordnungsbehördl.Verordn.Anl.BV.SVV.0600.2023 (52 KB)