Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0601/2023  

 
 
Betreff: Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER (LEADER-Richtlinie)
hier: Beantragung des Ersatzneubaus eines Dorfgemeinschaftshauses in Forst (Lausitz), OT Klein Bademeusel
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Korittke
Federführend:Verwaltungsvorstand für Stadtentwicklung und Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Vergabe Vorberatung
17.08.2023 
41. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
28.08.2023 
24. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport Vorberatung
04.09.2023 
20. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
06.09.2023 
27. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
22.09.2023 
27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 2 Lageplan
Anlage 1 LOI

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Beantragung von Fördermitteln für den Ersatzneubau des Dorfgemeinschaftshauses in Forst (Lausitz), OT Klein Bademeusel im Rahmen der LEADER-Richtlinie.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das Maßnahmeblatt bei der LAG zum 30.11.2023 einzureichen.

 

  1. Über den Stand wird die Stadtverordnetenversammlung kontinuierlich informiert.

Erläuterungen:

 

Das Land Brandenburg hat am 12.06.2023 die Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER (LEADER-Richtlinie) zum 01.07.2023 in Kraft gesetzt. Im Rahmen dieser Richtlinie besteht die Möglichkeit, für Vorhaben im ländlichen Raum Fördermittel zu beantragen.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) möchte sich im Rahmen dieses Förderprogramms mit dem Projekt „Ersatzneubau Dorfgemeinschaftshaus in Forst (Lausitz), OT Klein Bademeusel“ beteiligen.

 

In dem zweistufigen Verfahren ist das Maßnahmeblatt bis zum 30.11.2023 einzureichen. Eine mögliche rderfähigkeit ergibt sich aus der oben genannten Richtlinie, Pkt. D.1.1.3 Investitionsvorhaben zur Schaffung, Erhaltung oder für den Um- und Ausbau von Mehrfunktionshäusern, Sport-/Freizeiteinrichtungen und dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtungen ohne überregionale Bedeutung.

 

Das Dorfgemeinschaftshaus soll zukünftig der nachhaltigen Entwicklung und Stärkung der Ortsgemeinschaften von Groß und Klein Bademeusel dienen. Dazu wurde bereits am 29.09.2021/06.10.2021 ein LOI zwischen den Projektpartnern abgeschlossen (Anlage 1). Des Weiteren haben die beiden Ortsteile im Oktober 2021 ein gemeinsames Nutzungskonzept erarbeitet, welches im Rahmen eines Workshops am 05.04.2022 mit den Einwohnern der beiden Ortsteile vertieft wurde.

 

Die Beteiligung der Ortsteile erfolgte fortlaufend. Für die Erarbeitung der Leistungsphasen 1 und 2 werden derzeit entsprechende Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert. Diese Mittel werden aus dem städtischen Haushalt bereitgestellt.

 

Nach Bestätigung der Förderfähigkeit durch die LAG Spree-Neiße e.V. sind die weiteren Planungen erforderlich und zur Einreichung des Fördermittelantrages die Genehmigungsplanung mit Baugenehmigung vorzulegen.

 

Die geplanten Gesamtkosten entsprechend Kostenannahme belaufen sich auf 750,0 TEUR. Der Fördersatz beträgt 75 %, sodass eine Beantragung von Fördermitteln in Höhe von 562,5 TEUR erfolgen soll. Es verbleibt ein Eigenanteil von 187.500 EUR bei der Stadt Forst (Lausitz).

 

Die geplanten Gesamtkosten in Höhe von ca. 750,0 TEUR stehen im Haushalt 2023 nicht zur Verfügung. Im Rahmen der Haushaltsplanung für die Jahre 2024 2026 ist das Projekt fortlaufend zu berücksichtigen.

 

Mit dem Projekt wurde noch nicht begonnen und es besteht keine weitere öffentliche Förderung für dieses Vorhaben. Im Finanzplan des Haushaltes der Stadt Forst (Lausitz) ist die Maßnahme vorgesehen.

 

Zeitplan:

 

      Grundlagenermittlung und Vorplanung bis 12/2023

      Finanzplanung, Risikomanagement und Baugenehmigung bis 05/2024

      Projektantrag LEADER 06/2024

      geschätzte Bauzeit nach Bewilligungsbescheid ca. 1 Jahr


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

57.3.03.100 // 09611141

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder vergt (einschließlich Bestellungen)

750.000,00

EUR

30.000,00

EUR

20.000,00

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

Anlage 1 LOI

Anlage 2 Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 2 Lageplan (3999 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1 LOI (627 KB)