Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
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Beschlussvorschlag:
Erläuterungen:
Das Land Brandenburg hat am 12.06.2023 die Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER (LEADER-Richtlinie) zum 01.07.2023 in Kraft gesetzt. Im Rahmen dieser Richtlinie besteht die Möglichkeit, für Vorhaben im ländlichen Raum Fördermittel zu beantragen.
Die Stadt Forst (Lausitz) möchte sich im Rahmen dieses Förderprogramms mit dem Projekt „Ersatzneubau Dorfgemeinschaftshaus in Forst (Lausitz), OT Klein Bademeusel“ beteiligen.
In dem zweistufigen Verfahren ist das Maßnahmeblatt bis zum 30.11.2023 einzureichen. Eine mögliche Förderfähigkeit ergibt sich aus der oben genannten Richtlinie, Pkt. D.1.1.3 – Investitionsvorhaben zur Schaffung, Erhaltung oder für den Um- und Ausbau von Mehrfunktionshäusern, Sport-/Freizeiteinrichtungen und dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtungen ohne überregionale Bedeutung.
Das Dorfgemeinschaftshaus soll zukünftig der nachhaltigen Entwicklung und Stärkung der Ortsgemeinschaften von Groß und Klein Bademeusel dienen. Dazu wurde bereits am 29.09.2021/06.10.2021 ein LOI zwischen den Projektpartnern abgeschlossen (Anlage 1). Des Weiteren haben die beiden Ortsteile im Oktober 2021 ein gemeinsames Nutzungskonzept erarbeitet, welches im Rahmen eines Workshops am 05.04.2022 mit den Einwohnern der beiden Ortsteile vertieft wurde.
Die Beteiligung der Ortsteile erfolgte fortlaufend. Für die Erarbeitung der Leistungsphasen 1 und 2 werden derzeit entsprechende Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert. Diese Mittel werden aus dem städtischen Haushalt bereitgestellt.
Nach Bestätigung der Förderfähigkeit durch die LAG Spree-Neiße e.V. sind die weiteren Planungen erforderlich und zur Einreichung des Fördermittelantrages die Genehmigungsplanung mit Baugenehmigung vorzulegen.
Die geplanten Gesamtkosten entsprechend Kostenannahme belaufen sich auf 750,0 TEUR. Der Fördersatz beträgt 75 %, sodass eine Beantragung von Fördermitteln in Höhe von 562,5 TEUR erfolgen soll. Es verbleibt ein Eigenanteil von 187.500 EUR bei der Stadt Forst (Lausitz).
Die geplanten Gesamtkosten in Höhe von ca. 750,0 TEUR stehen im Haushalt 2023 nicht zur Verfügung. Im Rahmen der Haushaltsplanung für die Jahre 2024 – 2026 ist das Projekt fortlaufend zu berücksichtigen.
Mit dem Projekt wurde noch nicht begonnen und es besteht keine weitere öffentliche Förderung für dieses Vorhaben. Im Finanzplan des Haushaltes der Stadt Forst (Lausitz) ist die Maßnahme vorgesehen.
Zeitplan:
Grundlagenermittlung und Vorplanung bis 12/2023 Finanzplanung, Risikomanagement und Baugenehmigung bis 05/2024 Projektantrag LEADER 06/2024 geschätzte Bauzeit nach Bewilligungsbescheid ca. 1 Jahr Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Anlage 1 – LOI Anlage 2 – Lageplan
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