Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0603/2023  

 
 
Betreff: Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" - Projektaufruf 2023
hier: Beantragung eines Ersatzneubaus des Rad- und Reitstützpunktes im Rad- und Reitstadion Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Korittke
Federführend:Verwaltungsvorstand für Stadtentwicklung und Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Vergabe Vorberatung
17.08.2023 
41. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
28.08.2023 
24. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit abgelehnt   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
06.09.2023 
27. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
22.09.2023 
27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Mittelabflussplanung

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Beantragung von Fördermitteln für den Ersatzneubau des Rad- und Reitstützpunktes im Rad- und Reitstadion Forst (Lausitz).

 

  1. Die Projektskizze wird bis zum 15.09.2023 fristgerecht eingereicht. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung für das Projekt ist bis 06.10.2023 nachzureichen.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) wird kontinuierlich über das Vorhaben informiert.

Erläuterungen:

 

Mit dem Bundeshaushalt 2023 werden erneut Mittel für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur bereitgestellt. Die Mittel in Höhe von 400 Millionen Euro stehen für die Förderung überjähriger investiver Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel zur Verfügung. Die zu fördernden Projekte müssen zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude beitragen. Sie müssen deshalb hohen energetischen Anforderungen mit dem Ziel der deutlichen Absenkung von Treibhausgasemissionen genügen. Sie sollen ferner vorbildhaft hinsichtlich ihrer Resilienz, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) möchte sich im Rahmen dieses Bundesprogramms mit dem Projekt „Ersatzneubau des Rad- und Reitstützpunktes im Rad- und Reitstadion Forst (Lausitz)“ beteiligen. Die Anträge sind bis zum 15.09.2023 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen.

 

r die Förderhigkeit sind unter anderem folgende Kriterien ausschlaggebend, die die Beantragung des Projektes unterstützen:

 

      Es ist eine besondere bzw. überregionale Wahrnehmbarkeit zu verzeichnen, die durch die Nutzung von Vereinen und anderen Gruppen, auch über die Landesgrenze hinaus, bekannt ist und genutzt wird. Weiterhin wird diese Anlage zur Austragung regionaler und überregionaler Reitevents sowie sportlicher Events im Stehersport, z. B. der Steher-Europameisterschaft genutzt. Seit 2014 ist das Areal in Forst (Lausitz) offiziell Leistungszentrum Radsport.

 

      Es ist ein begründeter Beitrag zur sozialen Integration in der Kommune gegeben.

 

      r das Projekt werden wir ein erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen haben. Die vorliegende Kostensctzung von August 2022 weist Kosten für den Ersatzneubau und Abriss in Höhe von 2,958 Mio EUR aus. Zur Berücksichtigung der Baukostenentwicklung für die Jahresscheiben der Umsetzung ab 2024 und unter Berücksichtigung der neuen Mantel-Verordnung und der Forderungen des Fördermittelgebers bezüglich Kunst am Bau stehtr den Abriss eine Kostenannahme von 3,943 Mio EUR im Raum.

 

      Die Machbarkeit und zügige Umsetzung des Projektes kann nur bei Vorliegen der haushalterischen Voraussetzungen garantiert werden.

 

      Das Rad- und Reitstadion ist in seiner Einzigartigkeit städtebaulich hervorragend eingebunden und verkehrlich an die B 112 angebunden. Die Anlage ist 116 Jahre alt und besitzt eine besondere baukulturelle Qualität. Die Sanierung der Sportbahn wird im Jahr 2023 abgeschlossen.

 

      Das Rad- und Reitstadion nimmt außerdem einen wichtigen Punkt im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Forst (Lausitz) vom 21.03.2019 ein. Derzeit erarbeitet die Stadt Forst (Lausitz) eine integrierte Klimastrategie, wo dieses Vorhaben in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen soll (klimafreundlicher Gebäudebetrieb).

 

      Die Stadt Forst (Lausitz) ist Vorreiter in sozialer Integration und zählt zu den 50 ausgewählten Orten Deutschlands, die zum Netzwerk „Engagierte Stadt“ gehören. Weiterhin ist die Stadt Forst (Lausitz) aktiv im FörderprogrammSozialer Zusammenhalt“.


      Mit dem Ersatzneubau Rad- und Reitstützpunkt in Ergänzung des 2023 fertiggestellten Bahnovals ist ein hohes Innovationspotenzial zu erwarten, welches insbesondere in der Vernetzung von Rad- und Reitsport besteht. Des Weiteren ist die Einmaligkeit des Stehersports auf diesem Radoval besonders hervorzuheben und mit einer hohen Außenwirkung versehen. Im Weiteren erfordert es bautechnisch innovative Ansätze auf der 116-jährigen Bahn.

 

r das Projekt liegt eine Vorplanung von 2020 vor (Anpassung erforderlich) und es besteht zur Zeit keine weitere Förderung für dieses Vorhaben. Im Finanzplan der Haushaltessatzung 2023 folgend ist die Maßnahme eingeplant.

 

Die Stadt Forst (Lausitz) strebt eine 75-%-Förderung an. Das setzt voraus, dass die Stadt Forst (Lausitz) sich in einer Haushaltsnotlage befindet. Eine entsprechende Bestätigung der Kommunalaufsicht soll angefordert werden.

 

Mit der Projektskizze muss eine realistische Mittelabflussplanung eingebracht werden. Diese ist als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt. Bei Projektverzögerungen, die dazu führen, dass 24 Monate nach Zuwendungsbescheid kein Mittelabruf erfolgt ist, wird der Zuwendungsbescheid widerrufen.

 

Die Fertigstellung ist für 06/2028 geplant. 

 

 


Finanzielle Auswirkungen: (ab 2024)

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

Mittelabflussplanung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Mittelabflussplanung (196 KB)