Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung benennt auf Grundlage von § 4a Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) auf Vorschlag der Kinder- und Jugendversammlung die Mitglieder des neu gewählten Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Forst (Lausitz) gemäß Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist.
Erläuterungen:
Gemäß § 4a der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) richtet die Stadt zur besonderen Vertretung der Gruppe der Kinder und Jugendlichen in der Stadt einen Beirat ein. Dem Beirat gehören maximal 30 Mitglieder vom vollendeten 10. Lebensjahr bis zum vollendeten 21. Lebensjahr an. Die Angelegenheiten des Beirates sind in einer Geschäftsordnung zu regeln. Diese hat die Dauer auf eine zweijährige Wahlperiode festgelegt.
Der Kinder- und Jugendversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat am 28. Juni 2023 einen neuen Kinder- und Jugendbeirat gewählt. Zur Wahl stellten sich 35 Kinder und Jugendliche. Davon wurden 30 direkt in den Beirat gewählt. Die übrigen fünf Kinder und Jugendlichen können zu einem späteren Zeitpunkt als mögliche Nachrücker in Betracht gezogen werden.
Gemäß § 4a Absatz 2 der Hauptsatzung bittet der Kinder- und Jugendbeirat die Mitglieder des Beirates gemäß Vorschlag der Kinder- und Jugendversammlung durch die Stadtverordnetenversammlung entsprechend der Anlage zu benennen.
Anlagen:
Anlage 1 – Liste der gewählten Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Forst (Lausitz)
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