Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0607/2023  

 
 
Betreff: Beitrittsbeschluss Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Handreck
Federführend:Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit Bearbeiter/-in: König, Ute
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
28.08.2023 
24. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
06.09.2023 
27. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
22.09.2023 
27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Gen.besch.LK.SPN.HH-Satzg.2023

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Kredithöhe in Höhe von 479 T-Euro für das Haushaltsjahr 2023 laut Genehmigungsbescheid des Landkreises Spree-Neiße vom 28.07.2023 zu akzeptieren.

 

 


Erläuterungen:

 

Am 03.03.2023/12.05.2023 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 beschlossen. Im Anhörungsverfahren zur beabsichtigten Bescheiderteilung (Schreiben der Kommunalaufsicht vom 22.06.2023) wurde der Stadt mitgeteilt, nur einen Teilbetrag konkret in Höhe von 479 T - Euro zu genehmigen. Dafür wurde der Nachweis der Unabweisbarkeit und Unaufschiebbarkeit erbracht. Die beschlossene Haushaltssatzung 2023 enthält genehmigungspflichtige Kreditaufnahmen in Höhe von 897 T- Euro. Nach Prüfung und Beurteilung der Kommunalaufsicht steht die Kreditverpflichtung u.a. nicht im Einklang mit der dauernden Leistungsfähigkeit und dem zu hohen Anteil von Maßnahmen im freiwilligen Bereich. Hier musste die Stadt u.a. erklären, mit welchen Maßnahmen die Stadt bereits baulich begonnen hat. Die Stadtverordneten wurden in der Sitzung am 07.07.2023 entsprechend informiert.

 

Der vom Landkreis geforderte Beitrittsbeschluss konnte im weiteren Anhörungsverfahren der Stadt leider nicht abbedungen werden. Der Landkreis SPN besteht bis dato weiterhin auf einen entsprechenden Beitrittsbeschluss.

Durch den Landkreis wurde mit Bescheid vom 28.07.2023 der genehmigungspflichtige Teil „Gesamtbetrag Kreditaufnahme“ nur anteilig in Höhe von 479 T- Euro genehmigt.

Durch den nachstehend dargestellten zeitlichen Ablauf :

 

a)      Planungs- und Redaktionsschluss der Aufstellung des Haushaltplanes/ der Haushaltssatzung 2023 (Ende 10/2022),

b)      Einbringung der HH-Satzung in die SVV am 02.12/2022,

c)      der Beschlussfassung der HH-Satzung am 03.03.2023/12.05.2023,

d)      und dem aktuellen Planungs- und Ausführungsstand vieler veranschlagter Maßnahmen

 

ist die Kredithöhe von 479 T- Euro in 2023 auskömmlich. Die Differenz zur ursprünglich geplanten Summe von 897 T-Euro wird entsprechend der vorgenannten Buchstaben a) bis d)

 

u.a. möglich durch bis dato bestehende Minderbedarfe im Jahr 2023 mit zeitlicher Verschiebung bei:

Fahrzeuge Brandschutz,      35 T-Euro

Gerätehaus Groß Bademeusel,     20 T-Euro

Turnhalle Groß Bademeusel      10 T-Euro

Kinder und Jugendzentrum,           100 T-Euro

verpachtete Sportstätten,           100 T-Euro

Maßnahmenplanung Eingangsbereich Rosengarten   50 T-Euro

Versch. Straßenbaumaßnahmen; Dorfanger                 90 T-Euro

Diverse Ausstattungsgegenstände      25 T-Euro

Betriebs- und Geschäftsausstattung versch. Bereiche  30 T-Euro

 

Zur Erlangung einer rechtswirksamen Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Jahr 2023 ist ein Beitrittsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung herbeizuführen.

 

 


Anlage:

 

Genehmigungsbescheid des Landkreises SPN zur Haushaltssatzung 2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gen.besch.LK.SPN.HH-Satzg.2023 (3199 KB)