Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0608/2023  

 
 
Betreff: Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur", nachhaltige Entwicklung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm
hier: Vorentwurfsplanung Skateranlage am Alternativstandort 3
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hoffmann
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Locker, Alida
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Vergabe Entscheidung
17.08.2023 
41. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Sakteranlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Vergabe bestätigt den Vorentwurf der Skateranlage in der Variante 3 am Alternativstandort 3.


Erläuterungen:

 

Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ werden investive Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung im Hinblick auf ihre Wirkung für gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration gefördert.

 

Mit dem Beschluss SVV/0596/2018 vom 13.09.2018 wurde die Beantragung der nachhaltigen Entwicklung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm im oben genannten Bundesprogramm bestätigt. Das Gesamtprojekt umfasst die Teilprojekte

 

-          Ersatzneubau eines Funktionsgebäudes incl. Abriss

-          Sanierung des Stadions

-          Neuanlage einer Skateranlage.

 

Mit Schreiben vom 08.12.2021 erhielt die Stadt Forst (Lausitz) den Zuwendungsbescheid in Höhe von bis zu 3,0 Mio EUR. Damit verbunden sind Ausgaben in Höhe von ca. 3,4 Mio EUR.

 

Mit der Planung des Bauvorhabens wurde das Planungsbüro Subatzus & Bringmann GbR beauftragt. Das Planungsbüro führt nach erfolgter Firmenübergabe im Januar 2023 den Namen „360 Landschaftsarchitekten Grimm & Steiniger PartG mbH“.

 

Die Vorplanung der Skaterbahn war unter Beteiligung der Kinder, Jugendlichen und Nutzer im Rahmen von zwei Workshops zu erarbeiten.

 

Der erste Workshop fand am 15.12.2021, der zweite am 09.02.2022 statt. Aus diesen Workshops ging die favorisierte Variante 3 hervor, die in der gemeinsamen Sitzung des Ausschuss r Bauen und Vergabe und des Planungsausschusses am 17.03.2022 vorgestellt wurde. Die Verwaltung wurde beauftragt im Zusammenhang mit der zu untersuchenden Variante 2 aus der Vorlage SVV/0400/2022 u.a. die räumliche Einordnung zu prüfen.

 

In der Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.07.2022 (Vorlage SVV/0401/2022/2) wurde die Vorplanung zur Errichtung einer Skateranlage in der Variante 3 am Alternativstandort 3 beschlossen.

 

Die Änderung des Standortes erforderte die Wiederholung der Vorplanung.

 

Aufgrund der durch die Nutzung der Skateranlage zu erwartenden Geräuschkulisse ist im Vorfeld der Planung eine Schallschutzgutachten in Auftrag gegeben worden. Die Nutzung ist zwischen 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr auszuschließen. Die Richtwerte werden am Tage eingehalten.

 

Der Vorentwurf stellt sich wie folgt dar.

 

Die Anlage wurde nochmals geringfügig in süstliche Richtung aus dem Hügel geschoben, um möglichst viele Bäume z.T. auch Großbaumbestand erhalten zu können.

 

Die Zuwegung erfolgt aus Richtung Berliner Straße und ist in Betonsteinpflaster geplant. Mit Bezug auf den Beschluss SVV/0567/2023 vom 07.07.2023 ist der Weg auf den ersten ca. 40 m temporär befestigt, um die Zuwegung ggf. anpassen zu können.

Der sich anschließende Skatepark hat eine Fläche von ca. 500 m² und bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, entsprechend der im Vorfeld ermittelten Nutzerwünsche. Die Ausführung der Skateranlage ist in Gestaltung und Anordnung der einzelnen Elemente entsprechend bestätigter Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung vom 06.07.2022 übernommen worden.

 

Die Versiegelung der Fläche erfordert Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die mit der Maßnahme umzusetzen sind. Angestrebt wird der Ausgleich im Umfeld der Skateranlage.

 

Entlang der Zuwegung sind Fahrradbügel vorgesehen. Da der Skatepark für viele Jugendliche als Treffpunkt genutzt werden soll, sind mehrere jugendgerechte Bänke angeordnet. Die Ausleuchtung erfolgt über einen Lichtmast mit 2 Strahlern.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden gebeten, eine Stellungnahme abzugeben. Nach Einarbeitung erfolgt die Fertigstellung der Entwurfsplanung.

 

Weiterer Ablauf

Bestätigung der Entwurfsplanung im Haupt- und   25.10.2023   

Wirtschaftsausschuss 

Beantragung der Baugenehmigung / Genehmigungsplanung  Oktober 2023

Baufachliche Prüfung und Ausführungsplanung    bis 05/2024

Ausschreibung der Bauleistung      bis 10/2024

Baudurchführung        10/2024 bis 07/2025

 

 

Kosten Skateranlage

Kostenschätzung (Stand 20.07.2023)

(incl. Planung)        482.748,03 €

 

Bisher wurden für die Planung der Skateranlage 14.729,20 EUR aufgewendet. Darin enthalten ist die Vorplanung sowie die Prüfung alternativer Standorte.

Die Kosten für die überarbeitete Vorentwurfsplanung betragen ca. 2.750,00 €.

 

Entsprechend der in der Entwurfsplanung für den Ersatzneubau eines Funktionsgebäudes incl. Abriss in der Variante Beschluss Nr. SVV/0399/2022/1 vom 06.07.2022, für die Sanierung des Stadions in der Variante Beschluss Nr. SVVV/0547/2023 vom 29.03.2023 und die Neuanlage einer Skateranlage in der Variante Beschluss Nr. SVV/0401/2022/2 vom 06.07.2022 ist unter Einbeziehung der jeweiligen Kostenschätzung / Kostenberechnung und der aktuellen Kostenentwicklung von einer deutlichen Überschreitung der vorhandenen Mittel auszugeben.

 

a)      Kostenberechnung Funktionsgebäude /     2.897.029,20 EUR

Abriss und Kostenannahme Außenanlagen

incl. Planung (Stand: Mai 2023)

 

b)      Kostenschätzung Stadion Variante 1    2.082.693,75 EUR

incl. Planung (Stand: 29.03.2023)

 

c)      Skateranlage          482.748,03 EUR

Kostenschätzung (Stand: Juli 2023)

 

Gesamtkosten:       5.462.470,98 EUR

 

 

Gemäß Zuwendungsbescheid ist es erforderlich, den Fördermittelgeber über Änderungen im Projekt zu informieren und die Zustimmung einzuholen. Die Skateranlage ist derzeit Bestandteil des 3. Änderungsbescheides zum integrierten Umsetzungsplan im Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ und ist unter dem Punkt „Entwicklung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm (Außen-, Skater- und Freianlagen, Parkflächen)“ enthalten.

Der Beschlussvorschlag, die Förderung der Skateranlage im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ vorzusehen, wird am 29.09.2023 in der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. 

 

Die auf der Grundlage der aktuell vorliegenden Kostenberechnung sowie -schätzungen ermittelten Gesamtkosten inklusive der voraussichtlichen Kosten der Außenanlagen in Höhe von insgesamt 5.462.470,98 EUR stehen im Haushalt 2023 nicht zur Verfügung. Im Rahmen der Haushaltsplanung für die Jahre 2024-2026 ist das Projekt fortlaufend zu berücksichtigen.

 

Mit der Vorlage SVV/0577/2023 (neu) soll der Projektumfang geändert werden und die zur Verfügung stehenden Mittel vom 3.457.862,63 € verwendet werden.


Finanzielle Auswirkungen Gesamtvorhaben:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

42.5.02.100 // 09611105

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

3.457.862,63

EUR

3.457.862,63 *

EUR

219.567,68

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

* 3.457.862.63 €  2023-2025 (Förderung + Eigenanteile)


Anlagen:

 

Anlage 1 Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Sakteranlage (2070 KB)