Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0610/2023  

 
 
Betreff: Entwicklung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm
hier: Bestätigung der Verfahrensweise zur weiteren Planung und Realisierung des Projektes "Errichtung einer Skateranlage"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Rennhak
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung Vorberatung
31.08.2023 
20. Sitzung des Ausschusses für Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
06.09.2023 
27. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
22.09.2023 
27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die nachfolgende Verfahrensweise zur Weiterführung des Projektes „Errichtung einer Skateranlage“ innerhalb des Areals „Schul- und Sportzentrum am Wasserturm“:

 

  1. Das Projekt „Errichtung einer Skateranlage“ an dem von der Stadtverordnetenversammlung am 06.07.2022 beschlossenen Alternativstandort 3 (Beschlussvorlage SVV/0401/2022/2) wird über das Bund-/Länder-Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt (SZH)“ ab der Leistungsphase 3 nach HOAI einschließlich der Bauvorbereitung geplant und realisiert.

 

  1. Das Projekt „Errichtung einer Skateranlage“ im Programm Sozialer Zusammenhalt ist ein grundsätzlich bestätigtes Einzelvorhaben im aktuellen Umsetzungsplan 2021 2023. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Weiterführung des Projektes im Umsetzungsplan 2024 2026 zu beantragen.

 

  1. Das Projekt soll in zwei Bauabschnitten geplant und realisiert werden:
    1. Bauabschnitt: Neubau Skateranlage am Alternativstandort 3 inklusive öffentlicher
          Zuwegung zur Skateranlage (ohne Rundparcours)
    2. Bauabschnitt: Herstellung von Aufenthaltsbereichen, Außen- und Freianlagen,
            Herstellung eines Rundparcours (optional)
    Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den 1. Bauabschnitt „Errichtung einer Skateranlage“ in die Planung und Realisierung zu geben.

 

  1. Die Entwurfsplanung ist dem Ausschuss für Bauen und Vergabe zur Bestätigung vorzulegen.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, auf der Grundlage der bestätigten Entwurfsplanung für die Skateranlage einen Antrag auf Baugenehmigung vorzubereiten und diesen Antrag beim Landkreis Spree-Neiße, Untere Bauaufsichtsbehörde, einzureichen.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, alle erforderlichen Prüfunterlagen für die Skateranlage zur baufachlichen Prüfung bei der B.B.S.M., der Brandenburgischen Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH, zur Prüfung und Bestätigung einzureichen.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung wird regelmäßig über den Sachstand zur Realisierung des Projektes „Errichtung einer Skateranlage“ informiert.

Erläuterungen:

 

Im Rahmen des Bundesprogramms Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur werden investive Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung im Hinblick auf ihre Wirkung für gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration gefördert.

 

Mit dem Beschluss SVV/0596/2018 vom 13.09.2018 wurde die Beantragung der nachhaltigen Entwicklung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm im oben genannten Bundesprogramm bestätigt. Das Gesamtprojekt umfasst die Teilprojekte

 

      Ersatzneubau eines Funktionsgeudes incl. Abriss

      Sanierung des Stadions

      Neuanlage einer Skateranlage

 

Mit Schreiben vom 08.12.2021 erhielt die Stadt Forst (Lausitz) den Zuwendungsbescheid in Höhe von bis zu 3,0 Mio EUR. Damit verbunden sind Ausgaben in Höhe von ca. 3,4 Mio EUR.

 

Mit der Planung des Bauvorhabens wurde das Planungsbüro Subatzus & Bringmann GbR beauftragt. Das Planungsbüro führt nach erfolgter Firmenübergabe im Januar 2023 den Namen 360° Landschaftsarchitekten Grimm & Steiniger PartGmbH“.

 

Die Vorplanung der Skaterbahn war unter Beteiligung der Kinder, Jugendlichen und Nutzer im Rahmen von zwei Workshops zu erarbeiten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat weiterhin in ihrer Sitzung am 02.12.2022 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung Sport- und Freizeitareal am Wasserturm mit dem Ziel der Ausweisung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung Sport- und Freizeitanlage sowie einer Gemeinbedarfsfläche beschlossen (Beschlussvorlage SVV/0487/2022 (neu)/1).

 

Um eine zeitnahe Realisierung, speziell der Skateranlage, zu gewährleisten, soll dieses Projekt im Weiteren über das Städtebauförderungsprogramm Sozialer Zusammenhalt (SZH) realisiert werden. Das Gesamtvorhaben liegt innerhalb der Städtebauförderkulisse und ist Bestandteil des INSEK sowie des Integrierten Entwicklungskonzeptes Soziale Stadt / Sozialer Zusammenhalt“.

 

Das Vorhaben ist seit Februar 2023 Bestandteil des 3. Änderungsbescheides zum Integrierten Umsetzungsplan 2021 2023 im Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt (SZH) unter dem Punkt Entwicklung des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm (Außen-, Skater- und Freiflächen, Parkflächen). Die Weiterführung des Vorhabens soll im nachfolgenden Umsetzungsplan 2024 2026 beantragt werden. Finanzmittelr das Vorhaben stehen in diesem Förderprogramm zur Verfügung. Die Weiterführung der Planung ab der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) und die Baurealisierung könnten zeitnah über dieses Programm erfolgen.

 

Da die Errichtung der Skateranlage ein Bestandteil des laufenden Bebauungsplanverfahrens Sport- und Freizeitareal am Wasserturm ist, wäre die Erteilung einer Baugenehmigung sowie die Baurealisierung in der Regel erst möglich, wenn der Bebauungsplan die erforderliche Planreife erlangt hat. Dies wäre nach aktueller Einschätzung der Verwaltung frühestens Mitte des Jahres 2024 der Fall.

 

Der Stadt Forst (Lausitz) wurde in einem Gespräch im Fachbereich Stadtentwicklung am 22.06.2023 mit dem Landkreis Spree-Neiße, Fachbereich Bau und Planung sowie Fachbereich Bauordnung, in Aussicht gestellt, allein für die Skateranlage vor Planreife des vorgenannten B-Planes einen Antrag auf Baugenehmigung stellen zu können. Das Bauvorhaben wird in diesem Fall gemäß § 35 Abs. 2 BauGB bewertet (sonstiges Vorhaben im Außenbereich, welches im Einzelfall zugelassen werden kann, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist). Das Bebauungsplanverfahren für den nördlichen Bereich des Sport- und Freizeitareals wird unabhängig davon ordnungsgemäß weitergeführt. Aus Sicht der Verwaltung kann deshalb für das Vorhaben Skateranlage ein Antrag auf Baugenehmigung vorbereitet und eingereicht werden.

 

Die Kostenschätzung für die Errichtung einer Skateranlage (Stand: Juli 2023) beläuft sich auf 482.748,00 EUR. Im weiteren Verlauf ist ein 2. Bauabschnitt geplant. Für diesen gibt es derzeit noch keinen Planungsauftrag.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

51.1.01.630 // 17916300

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder vergt (einschließlich Bestellungen)

482.748,00 *1

EUR

2023:   490.000,00

2024:   600.000,00

EUR

50.000,00 *2

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

*1 Kosten 1. Bauabschnitt

*2 r B-Plan


Anlagen: