Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung Soziales und Sport beschließt für das Haushaltsjahr 2023 die Vergabe von Zuwendungen an soziale Einrichtungen laut Anlage auf der Grundlage der „Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an soziale Einrichtungen, Vereine und Initiativgruppen“ (Beschluss-Nr. SVV/0542/2001 vom Dezember 2001), vorbehaltlich der Bekanntmachung der Haushaltssatzung.
Weiter beschließt der Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport die Zuweisung in Höhe von 2.500,00 Euro an die Volkssolidarität Spree-Neiße e.V. für die Begegnungsstätte in der Residenz Rosenstadt Amtsstraße 1, in Höhe von 2.500,00 Euro an das Evangelische Seniorenzentrum „Friedenshaus“ für die Begegnungsstätte Magnusstraße 6 und in Höhe von 2.500,00 an den DRK Kreisverband Forst Spree-Neiße e.V. für die Seniorenbegegnungsstätte in der Otto-Nagel-Straße 4a als Ko-Finanzierung zur Personalkostenförderung des Landkreises Spree-Neiße auf der Grundlage der „Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an Seniorenbegegnungsstätten in der Stadt Forst (Lausitz)“ (Beschluss-Nr. SVV/0460/2005 vom 18.11.2005), vorbehaltlich der Bekanntmachung der Haushaltssatzung. Erläuterungen:
Jährlich werden im Ergebnishaushalt finanzielle Mittel für die Zuweisungen an soziale Einrichtungen in der Stadt Forst (Lausitz) geplant. Die „Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an soziale Einrichtungen, Vereine und Initiativgruppen“ (Beschluss- Nr. SVV/0542/2001 vom 07. Dezember 2001) regelt das Antrags-, Vergabe- und Verwendungsnachweisverfahren.
Berücksichtigung finden die bis zum 30.06.2023.eingereichten 8 Anträge mit einer möglichen Förderung entsprechend der Richtlinie in Höhe von 11.372,37 Euro.
Gemäß Punkt 4.2 der Richtline werden Förderanträge bis 255,00 Euro von der Verwaltung entschieden und der Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport davon in Kenntnis gesetzt.
Der Seniorenbeirat erhält einen Jährliche Förderung von 1.500,00 Euro. Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
- Anlage 1: Vergabe von Zuwendung an soziale Einrichtungen - Anlage 2: Vergabe von Zuwendungen an Seniorenbegegnungsstätten
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