Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0615/2023  

 
 
Betreff: Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel"
hier: Bestätigung der weiteren Verfahrensweisen für den Ersatzneubau der technischen Anlage zur Wasserregulierung im Abschlaggraben II im Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Reiche
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Vergabe Entscheidung
17.08.2023 
41. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Übersichtskarte
Anlage 2 Lageplan

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ausschuss für Bauen und Vergabe bestätigt, dass die Entwurfsplanung zur baufachlichen Prüfung bei dem Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) eingereicht wird.

 

  1. Der Ausschuss für Bauen und Vergabe bestätigt, dass beim Zuwendungsgeber, dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt wird.

 

  1. Der Ausschuss für Bauen und Vergabe bestätigt die Weiterbeauftragung der Planung ab Leistungsphase 5.

Erläuterungen:

 

Allgemeines

 

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 09.06.2021 die Stadt Forst (Lausitz) mit dem Projekt „Wehranlage im Wehrgraben II im Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz)“r eine Antragstellung im Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ ausgewählt. Im Zusammenhang mit den Empfehlungen im Rahmen des Koordinierungsgespräches am 21.03.2022 wird das Gesamtprojekt im Weiteren mit dem Projekttitel „Ersatzneubau der technischen Anlage zur Wasserregulierung im Abschlaggraben II im Ostdeutschen Rosengarten in Forst (Lausitz)“ bezeichnet.

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2022 (SVV/0437/2022) wurde die Beantragung der Fördermittel im Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“r den „Ersatzneubau der technischen Anlage zur Wasserregulierung im Abschlaggraben II im Ostdeutschen Rosengarten in Forst (Lausitz)“ beschlossen.

 

Der Zuwendungsantrag (Paket 1) wurde am 08.11.2022 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eingereicht. Am 19.12.2022 ist der Zuwendungsbescheid vom 16.12.2022 einschließlich Anlagen bei der Stadt Forst (Lausitz) eingegangen. Der Zuwendungsbescheid ergeht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Anerkennung der Antrags- und Bauunterlagen durch den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB).

 

Weitere Verfahrensweise

 

Der Ausschuss für Bauen und Vergabe hat in seiner Sitzung am 20.04.2023 (SVV/0564/2023) die Entwurfsplanung zum Vorhaben bestätigt. Der Empfehlung des Ausschusses für Bauen und Vergabe, für den Wegebau ausbaufähiges Material (z. B. Schotter) zu verwenden, wurde gefolgt.

 

Am 30.05.2023 wurde bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Spree-Neiße die Baugenehmigung beantragt. Die Baugenehmigung wurde am 15.08.2023 erteilt.

 

Weiterhin war die Prüfung des Standsicherheitsnachweises bei dem zugelassenen Prüfingenieur Dr.-Ing. Thomas Pahn zu beantragen. Entsprechende Prüfberichte vom 10.07.2023 und vom 27.07.2023 liegen vor.

 

Nach Vorlage der Baugenehmigung ist die baufachliche Prüfung beim BLB zu beantragen.

 

Mit den baulichen Maßnahmen darf gemäß Zuwendungsbescheid erst nach ausdrücklicher Mitteilung durch den Zuwendungsgeber nach erfolgter Prüfung durch den BLB und Vorlage eines positiven Prüfvermerkes über die baufachliche Prüfung begonnen werden. Ausnahmen können auf Antrag durch den Zuwendungsgeber zugelassen werden.

 

Der Bewilligungszeitraum gemäß Zuwendungsbescheid endet am 31.12.2024. Das Vorhaben ist innerhalb des Bewilligungszeitraumes durchzuführen und abzuschließen. Derzeit wird von einer Bauzeit von 9 Monaten ausgegangen. Um die Umsetzung des Vorhabens im Bewilligungszeitraum zu gewährleisten, ist ein vorzeitiger Maßnahmebeginn für die Beauftragung der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 HOAI) und für die Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6 HOAI) beim Zuwendungsgeber zu beantragen.

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss hatte am 20.04.2022 die Vergabe der Planungsleistungen nach HOAI für die Objektplanung einschließlich Fachplanungen sowie besondere Leistungen an das Ingenieurbüro PROKON GmbH bestätigt (SVV/0426/2022).

 

Die Weiterbeauftragung der Planungsleistungen erfolgt nach Freigabe durch den Zuwendungsgeber an das Ingenieurbüro PROKON GmbH.

 

Kostenberechnung entsprechend angepasster Entwurfsplanung (Stand: 26.04.2023)

 

 

netto

brutto

  1. Wehranlage

789.209,32 EUR

939.159,09 EUR

  1. Deich

129.792,18 EUR

154.452,69 EUR

  1. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

36.750,00 EUR

 

43.732,50 EUR

Baukosten (Summe 1-3)

955.751,50 EUR

1.137.344,28 EUR

Baunebenkosten

191.150,30 EUR

227.468,86 EUR 1)

Gesamtkosten

1.146.901,80 EUR

1.364.813,14 EUR 2)

 

1) Davon wurden 94.368,20 EUR bis zum 15.08.2023 bezahlt.

2) Die Kostenentwicklung wurde vom Fachbereich Bauen in der Haushaltsplanung 2024

  berücksichtigt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

55.2.01.100 // 09613032

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

1.342.000,00

EUR

1.293.833,03

EUR

151.445,83

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:

Anlage 1 Übersichtskarte 05_2023

Anlage 2 Lageplan 05_2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Übersichtskarte (9983 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Lageplan (404 KB)