Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Erläuterungen:
Die Stadt Forst (Lausitz) hat entsprechend § 82 BbgKVerf für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Dieser hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Forst (Lausitz) darzustellen.
Der Jahresabschluss besteht aus:
Der Kämmerer hat gemäß § 82 Absatz 3 BbgKVerf den Entwurf des Jahresabschlusses 2022 mit seinen Anlagen am 19.07.2023 aufgestellt. Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Forst (Lausitz) wurde der Jahresabschluss der hauptamtlichen Bürgermeisterin zur Feststellung vorgelegt (siehe letzte Seite des Rechenschaftsberichtes).
Die Entlastung der Bürgermeisterin durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgt gemäß § 82 Absatz 4 BbgKVerf. Entlastet die Stadtverordnetenversammlung die Bürgermeisterin, kann die Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2022 als abgeschlossen angesehen werden. Verweigert Sie die Entlastung oder spricht diese nur mit Einschränkungen aus, so hat sie die Gründe dafür anzugeben.
Anlagen:
Jahresabschluss 2022
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