Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0640/2023  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2022 sowie Entlastung der Bürgermeisterin
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Anne Hapke
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Ernst, Silvia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
13.11.2023 
26. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.11.2023 
29. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
08.12.2023 
29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Jahresabschluss_2022_komplett

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2022

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) erteilt der Bürgermeisterin der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022

 


Erläuterungen:

 

Die Stadt Forst (Lausitz) hat entsprechend § 82 BbgKVerf für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Dieser hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Forst (Lausitz) darzustellen.

 

Der Jahresabschluss besteht aus:

  • der Ergebnisrechnung
  • der Finanzrechnung
  • den Teilrechnungen
  • der Bilanz und
  • dem Rechenschaftsbericht


Dem Jahresabschluss sind als Anlagen beizufügen:

  • der Anhang
  • die Anlagenübersicht
  • die Forderungsübersicht
  • die Verbindlichkeitenübersicht und
  • der Beteiligungsbericht

 

Der Kämmerer hat gemäß § 82 Absatz 3 BbgKVerf den Entwurf des Jahresabschlusses 2022 mit seinen Anlagen am 19.07.2023 aufgestellt. Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Forst (Lausitz) wurde der Jahresabschluss der hauptamtlichen rgermeisterin zur Feststellung vorgelegt (siehe letzte Seite des Rechenschaftsberichtes).

 

Die Entlastung derrgermeisterin durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgt gemäß § 82 Absatz 4 BbgKVerf. Entlastet die Stadtverordnetenversammlung die Bürgermeisterin, kann die Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2022 als abgeschlossen angesehen werden. Verweigert Sie die Entlastung oder spricht diese nur mit Einschränkungen aus, so hat sie die Gründe dafür anzugeben.

 


Anlagen:

 

Jahresabschluss 2022

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss_2022_komplett (6843 KB)