Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Erläuterungen:
Jährlich werden im Ergebnishaushalt finanzielle Mittel für die Zuweisungen an soziale Einrichtungen in der Stadt Forst (Lausitz) geplant. Die „Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an soziale Einrichtungen, Vereine und Initiativgruppen“ (Beschluss- Nr. SVV/0542/2001 vom 07. Dezember 2001) regelt das Antrags-, Vergabe- und Verwendungsnachweisverfahren.
In der 20. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Sport wurden 9 Erstanträge mit einer möglichen Förderung entsprechend der Richtlinie in Höhe von 13.045,55 Euro bewilligt.
Gemäß Punkt 4.3 der Richtline können nach Entscheidung über die Erstanträge weitere Anträge bis spätestens 31.10. des laufenden Jahres gestellt werden.
Gemäß Punkt 5.2 der Richtlinie beträgt die Förderung nicht mehr als 75 v.H. der Gesamtkosten der Maßnahme und darf den Gesamtbetrag von 510,00 Euro je Antragsteller bei weiteren Anträgen nicht überschreiten.
Mit Antrag vom11.10.2023 hat die Behindertenvereinigung Forst e.V. einen Zweitantrag für eine Projektförderung in Höhe von 380,00 Euro gestellt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 510,00 Euro. Die Verwaltung schlägt vor, die beantragte Projektförderung in Höhe 380,00 Euro zu bewilligen.
Die Zuweisungen in Höhe von je 2.500,00 Euro für drei Seniorenbegegnungsstätten wurde in der 20 Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Sport bewilligt. Der Seniorenbeirat erhält eine jährliche Förderung von 1.500,00 Euro.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
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