Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Forst (Lausitz) (Friedhofsgebührensatzung).
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Der Entwurf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Forst (Lausitz) (Friedhofsgebührensatzung) und der Kalkulationsbericht wurden in der 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22. September 2023 eingebracht.
Die Ortsvorsteher wurden am 24.10.2023 entsprechend § 46 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburgs beteiligt.
Der Bericht über die Kalkulation der Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen für die Stadt Forst (Lausitz) vom Institut für Public Management aus Berlin ist Bestandteil der Beschlussvorlage.
Auf Grund von relevanten gesetzlichen Bestimmungen und der Rechtsprechungen im friedhofs- und Bestattungswesen ist eine Neufassung der Friedhofssatzung erforderlich.
Rechtliche Grundlagen sind im Einzelnen:
- Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg,
- Forderung aus dem Haushaltssicherungskonzept 2021 – Punkt 4.1.9 „Friedhofgebühren“,
- Kommunalverfassung des Landes Brandenburg,
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg
Alle Änderungen in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Forst (Lausitz) (Friedhofsgebührensatzung) sind in der Synopse (Stand: 01.11.2023) gegenübergestellt. Anlagen:
Anlage 1 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Forst (Lausitz) (Friedhofsgebührensatzung)
Anlage 2 Bericht über die Kalkulation der Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen – Forst (Lausitz) vom Institut Public Management aus Berlin
Anlage 3 Synopse Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Forst (Lausitz) (Friedhofsgebührensatzung)
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