Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung der Entgeltordnung für die Nutzung von Turnhallen der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend Anlage 1.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Die Notwendigkeit der Überarbeitung der Entgeltordnung für die Nutzung von Turnhallen der Stadt Forst (Lausitz) aus dem Jahr 2015 mit in Kraft treten am 01.01.2016 ergibt sich aus den Festlegungen der Haushaltsgenehmigung der Kommunalaufsicht vom 28.07.2023. Die steigenden Betriebskosten machen eine Überprüfung und Anhebung der Nutzungsentgelte unumgänglich.
Bereits abgeschlossene Nutzungsverträge bleiben unberührt.
Die Stadt Forst (Lausitz) stellt die folgenden Turnhallen zur Nutzung zur Verfügung:
Turnhalle Frankfurter Straße, Standort Frankfurter Straße. 48 Turnhalle Sorauer Straße, Standort Sorauer Straße 50 Turnhalle Keune, Standort Triebeler Straße 200 Turnhalle Bahnhofstraße, Standort Bahnhofstraße 54 A Turnhalle Max-Fritz-Hammer-Straße Standort Max-Fitz-Hammer-Straße 3
Die Erteilung des Schulunterrichts hat grundsätzlich Vorrang vor der übrigen Nutzung. Die Nutzung für Training, Turniere und andere Sportveranstaltungen ist möglich auf der Grundlage eines schriftlich abzuschließenden Nutzungsvertrages.
Die Betriebskosten für die v.g. Turnhallen betrugen im Jahr 2022 151.048,61 EUR. Dem gegenüber standen Einnahmen aus den Nutzungsentgelten von 6.873,23 EUR.
Durch die Anpassung der Nutzungsentgelte werden alle v.g. Turnhallen für dasselbe Nutzungsentgelt zur Verfügung gestellt. Unterschieden wird wie bisher in einzelnen Kategorien der Nutzer. Durch die einheitliche Nutzungsentgelte für alle Turnhallen wird eine bessere Übersicht und Nachvollziehbarkeit erreicht. Die Überarbeitung der Kategorien führt ebenso zu einer Vereinfachung bei der Einteilung in die jeweilige Kategorie. Die Kalkulation der neuen Nutzungsentgelte beinhaltet zu den bisherigen Kostensteigerungen der Nebenkosten den zu erwartenden Anstieg für den Zeitraum der nächsten 3 Jahre.
57,1 % der Nutzung der Turnhallen entfallen auf die Kategorie 0 (Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre), die in eingetragenen Vereinen oder Freizeitgruppen Mitglied sind). Das heißt für 57,1 % der Gesamtnutzung über die Nutzung im Schulunterricht hinaus werden keine Nutzungsentgelte erhoben. Die Kategorien I bis III (siehe Anlage 1) machen die weiteren 42,9 % der Nutzung aus.
Die Vereine und Nutzer der Turnhallen wurden zur anstehenden Erhöhung durch den Fachbereich Bildung und Soziales befragt. Grundsätzlich kann man festhalten, dass von Seiten der Vereine und Nutzer ein Verständnis zur Erhöhung vorliegt. Von 2 Vereinen wurde die Höhe der neuen Nutzungsentgelte kritisch gesehen.
Weitere Hinweise zu den Berechnungsgrundlagen, Auslastungen in den Turnhallen sowie die Gegenüberstellung der Nutzungsentgelte neu / alt sind in der Anlage 1-5 enthalten.
Die Anlage 1 Entgeltordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses und tritt am 01.04.2024 in Kraft.
Anlagen:
Anlage 1 Entgeltordnung
Anlage 2 Gegenüberstellung Betriebskosten und Einnahmen durch Nutzungsgebühren
Anlage 3 Berechnung der Betriebskosten der Turnhallen je €/h
Anlage 4 Gegenüberstellung Nutzungsentgelte alt/neu
Anlage 5 Auslastung Turnhallen
Anlage 6 Gegenüberstellung Nutzungsentgelte Stadt Forst (Lausitz) mit anderen Gemeinden des LK SPN
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||