Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0647/2023/1  

 
 
Betreff: Die Bürgermeisterin wird beauftragt: anstelle der Sanierung des Schulgebäudes und der Nebengebäude den Neubau einer 1 ½- zügigen Schule mit Hortgebäude auf dem Grundstück, Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 33, Flurstück 778/5 (Standort nördlich neben der Turnhalle Keune, Triebeler Str.) zu errichten.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:SPD-Fraktion
Federführend:SPD - Fraktion Bearbeiter/-in: Ernst, Silvia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
13.11.2023 
26. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit    
Ausschuss für Bauen und Vergabe Vorberatung
14.11.2023 
43. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport Vorberatung
20.11.2023 
22. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport zur Kenntnis genommen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.11.2023 
29. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
08.12.2023 
29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurückgezogen   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Neubau einer 1 ½- zügigen Schule (lt. Schulentwicklungskonzeption i.V.m. SVV/0446/2022 (neu)) mit Hortgebäude auf dem Grundstück, Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 33, Flurstück 778/5 (Standort nördlich neben der Turnhalle Keune, Triebeler Str.) zu errichten.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt bis zur 29. SVV-Sitzung am 08.12.2023 einen Zeit- und Maßnahmeplan für den Bau der Grundschule und des Hortes vorzulegen sowie einen Finanzierungsplan für diese Maßnahmen unter Berücksichtigung der Beantragung von Förder-/Zuschussmitteln bzw. ersatzweise von Kreditmitteln zu erarbeiten.

 

  1. Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme ist in den Haushaltsplan 2024 aufzunehmen.

 

  1. Zur Beantragung von Fördermitteln sind bis zum 15.01.2024 antragsreife Unterlagen vorzubereiten.

 

  1. Soweit notwendig soll bis zur 29. SVV am 08.12.2023 eine Vorlage zur Aufhebung vorangegangener Beschlüsse vorgelegt werden.

Erläuterungen:

 

Mit Beschluss SVV/0371/2016 vom 09.12.2016 hat die Stadtverordnetenversammlung die Durchführung von Sanierungsarbeiten an den drei Gebäuden der GS Keune bestätigt.

 

Derzeit befindet sich der Beschluss immer noch in der Umsetzung der Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI. An den Gebäuden wurden bislang noch keine entscheidenden Sanierungsarbeiten durchgeführt (Schule, Hortgebäude und Flexgebäude). Auf Grund der Problematiken, die bereits Gegenstand des damaligen Beschlusses waren und die jetzt noch hinzugekommen sind (Probleme mit dem Dach Schulgebäude und Hort, WC-Anlage in der Schule), drängt sich auf, dass ein Neubau die bessere Lösung ist.

 

Verwiesen wird auf die vorhergehenden Beschlüsse:

SVV/0108/2020 vom 28.02.2020 (Antrag der SPD Fraktion)

SVV/0284/2021 vom 18.06.2021 (Antrag der SPD Fraktion)

SVV/0521/2023 vom 17.01.2023 (Antrag der CDU Fraktion)

 

Da in diesen Anträgen bereits eine konkrete Zeit-, Maßnahmen- und Finanzplanung gefordert wurde kann davon ausgegangen werden, dass die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Punkte 2., 3. und 4. des vorstehenden Beschlussvorschlags nunmehr rechtzeitig bis zu SVV am 08.12.2023 abgeschlossen werden können.

 

Nach Prüfung der Machbarkeitsstudie ist der Standort an der Triebeler Str. direkt neben der neuerrichteten Turnhalle geeignet, sich als neuen Standort für die Schule zu etablieren. Die bisherigen Problematiken, dass der Schulunterricht in zwei Häusern durchgeführt wird, dass die Kinder auf dem Weg zur Turnhalle das Schulgelände verlassen müssen und eine schlechte verkehrstechnische Anbindung vorliegt, würden durch einen Ersatzbau am neuen Standort beseitigt. Zudem würde die Mehrbelastung für die Kinder während der Sanierung (Schulunterricht im Container/Unterbringung in anderen Schulen) auf ein wesentliches Minimum reduziert, da der Neubau während des laufenden Schulbetriebes erfolgen kann.