Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0633/2023/1  

 
 
Betreff: Grundschule Keune inclusive Hort
hier: Durchführung der Dachsanierung des Schulgebäudes und des Hortgebäudes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Jahnke
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Ernst, Silvia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
13.11.2023 
26. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Ordnung und Sicherheit    
Ausschuss für Bauen und Vergabe Vorberatung
14.11.2023 
43. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Vergabe zurückgezogen   
Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport Vorberatung
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, vorbehaltlich der in ihrer Sitzung am 08.12.2023 zu treffenden Entscheidung zum Grundschulstandort, die Durchführung der grundhaften Dachsanierung des Schulgebäudes sowie des Hortgebäudes der Grundschule Keuner Straße 100, wenn der Schul- und Hortbetrieb an diesem Standort über den Zeitraum bis einschließlich 2029 hinaus erfolgt. Ansonsten sind zur Sicherstellung des uneingeschränkten Schul- und Hortbetriebes bis 2029 die Instandsetzungsarbeiten der Dächer des Schul- sowie des Hortgebäudes im erforderlichen Umfang fortzuführen.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die für die Maßnahmen nach Nr. 1 erforderlichen finanziellen Mittel im Finanzhaushalt 2024 darzustellen und entsprechend zu sichern.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) sowie die zuständigen Ausschüsse werden über den Umsetzungsstand regelmäßig informiert.

Erläuterungen:

 

Die ca. 640 m² große Dachfläche des Schulgebäudes ist mit einem 2-seitigen Gefälle zur Gebäudemitte ausgeführt. Die Entwässerung erfolgt als innenliegende Entwässerung über vier Dacheinläufe, die in jeweils vier Strangfallleitungen im Gebäudeinneren verlegt sind. Auf der Massivdecke befinden sich Holzfaserplatten, die, wie zu DDR-Zeiten üblich, in Heißluftbitumen verlegt wurden. Auf der Holzfaserdecke befindet sich eine 2- bis 3-lagige Abdichtung.

 

Der Wartungs- und Reparaturstau der letzten 20 Jahre hat dazu geführt, dass der größte Teil der vorhandenen Holzfaserplatten unterhalb der Dachabdeckung durchfeuchtet, in Teilbereichen auch nass ist. Aufgrund der vorhandenen Undichtigkeiten an den Dachrandanschlüssen läuft Wasser oberhalb der Massivdecke in Richtung Gefälletiefpunkt und tritt sowohl in Bereichen baukonstruktionsbedingter Risse an der Decke als auch in den Bereichen von Dachdurchdringungen, Einbauteilen und Dachgullys unterhalb der Decke um die Rohreinbindungen aus.

 

Ziel der aktuellen Maßnahmen ist

 

      die Herstellung der Dichtigkeit im Bereich der Attika und somit Verhinderung zusätzlichen Wassereintrages (Erneuerung der Attikaanschlüsse),

      die Herstellung der Dichtigkeit der Fläche sowie das Beseitigen der Blasen in der Abdichtung,

      Reinigung und Spülen der Dachgullys,

      Dichtigkeitsprüfung der Entwässerungsstränge im Gebäudeinneren, ggf. hieraus folgende Erneuerung bzw. Abdichtung von Teilen der Entwässerungsstränge sowie

      Reinigung der Oberflächen der Entlüftungsleitungen zur Feststellung von Leckagen im Rauminneren.

 

Diese Leistungen sind beauftragt und werden in den Herbstferien 2023 ausgeführt.

 

Zusätzlich wurden veranlasst:

 

      Aussagen zur Tragfähigkeit der Decke in Bezug auf die vorhandene Auflast aus dem Außenwasser“,

      die Beprobung auf gesundheitsschädliche Stoffe der ggf. vorhandenen Ausdünstungen aus der durchdringenden Feuchtigkeit der Holzfaserplatten und

      die Beprobung des Ausflusses aus dem Entlüftungsrohr im Klassenraum 214.

 

In Abhängigkeit von den Ergebnissen der Probenahmen, der allgemein statischen Aussagen und der noch zu treffenden Standortentscheidung in Verbindung mit den daraus resultierenden weiteren Schritten zur Entwicklung des Grundschulstandortes Keune, einschli9eßlich der zeitlichen Abhängigkeiten schlägt die Verwaltung vor, die begonnenen Maßnahmen der Erhaltung der Dachfläche des Schulgebäudes mit einem jährlichen finanziellen Aufwand von ca. 15.000 EUR bis 20.000 EUR fortzuführen, insofern mit den baulichen Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen und/oder Neubaumaßnahmen bis 2029 begonnen wird. Dabei wird sichergestellt, dass mindestens 2 Kontrollgänge pro Jahr zur frühzeitigen Erkennung und Durchführung von gezielten Reparaturen erfolgen.

 

Die grundhafte Sanierung/Modernisierung ist zu planen, auszuschreiben und bis zu den Sommerferien 2024 zu beauftragen, insofern nicht mit den baulichen Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen und/oder Neubaumaßnahmen bis 2029 begonnen wird. Für die fachgerechte Planung und Ausführung ist noch im Jahr 2023 ein Planungsbüro zu beauftragen. Die Kostenannahme für die grundhafte Sanierung des Daches des Schulgebäudes beläuft sich auf ca. 360.000 EUR. Die Kosten für die Aufstellung und Vorhaltung eines Schutzgerüstes, einschließlich der Aufwendungen für Podesttreppen, Dachfangschutz und Gebrauchsüberlassungen sowie besondere Sicherungsmaßnahmen belaufen sich auf ca. 38.000 EUR und müssen hinzugerechnet werden.

 

Bei dem Dach des Hortgebäudes handelt es sich um ein nicht bzw. in Teilen schlecht gedämmtes Satteldach mit einer Walmdachgaube und zwei Vordächern über den Eingangsbereichen. Die Dachfläche beträgt ca. 350 m². Die Dachkonstruktion ist als Pfettendachstuhl ausgeführt. Die Eindeckung erfolgte mit Biberschwanzziegeln mit Mörtelverstrich.

 

In der Vergangenheit kam es immer wieder zum Herabfallen von einzelnen Dachziegeln. Es wurden und werden Kleinreparaturen durchgeführt, wie z. B. das Vermörteln von Dachfirsten und das Wiedereinhängen von Ziegeln. Die Aufwendungen hierfür betragen im Mittel 1.000 EUR bis 1.500 EUR pro Jahr.

 

Das Mörtelbett der Dacheindeckung ist verbraucht, sodass ein sicherer Halt der Dachziegel bei Windbelastung nicht mehr gewährleistet ist. Nicht reparierte oder nicht erkennbare Schäden der Dacheindeckung führen darüber hinaus zur Schädigung der Holzkonstruktiion des Dachstuhles. Die Dacheindeckung muss erneuert werden.

 

Bei einer Neueindeckung der Dachkonstruktion müssen alle gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften des Wärmeschutzes, des Feuchteschutzes sowie des sommerlichen Hitzeschutzes beachtet und eingehalten werden. Dies betrifft in jedem Fall die beheizten Dachräume, Dachschrägen und die in Kehlbalkenlage befindliche oberste Geschossdecke. Es muss auch davon ausgegangen werden, dass Teile der Dachkonstruktion aufgrund ihres Alters erneuert werden müssen. Unter Umständen müssen Teile der Dachkonstruktion statisch ertüchtigt bzw. getauscht bzw. ersetzt werden. Die Kostenannahme für die Sanierung des Daches des Hortgebäudes beläuft sich auf ca. 85.000 EUR zzgl. der Kosten für das erforderliche Schutzgerüst in Höhe von ca. 10.000 EUR.

 

Auch die Sanierungsmaßnahme ist fachlich zu planen und das Bauvorhaben auszuschreiben. In Abhängigkeit vom finanziellen Verfügungsrahmen ist die Durchführung ab den Sommerferien 2024 realistisch.

 

Finanzielle Absicherung (Produkt 21.1.02.300 sowie Produkt 36.5.02.200):

 

r die Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen (Sachkonto 52110000) stehen im Haushaltsjahr 2023

 

r die Grundschule Keune = 60.000 EUR (Planung 2024: 85.000 EUR)

r den Hort Pfiffikus  = 25.000 EUR (Planung 2024: 25.000 EUR)

 

zur Verfügung.

 

Im Teilfinanzhaushalt aus Investitionstätigkeit 2023 sindr den Grundschulstandort Keune, hier für die Standortplanung Mittel in Höhe von 150.000 EUR veranschlagt, zzgl. einer Verpflichtungsermächtigung von 150.000 EUR für 2024.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 sind für den Hort Pfiffikus ab 2024 finanzielle Mittel für die Erneuerung der Fenster und für die energetische Sanierung beantragt. Das beantragte Ausgabevolumen für 2024 beträgt aktuell 12.000 EUR.

 

Die für die grundhafte Dachsanierung veranschlagten Kosten in Höhe von 398.000 EUR sowie 95.000 EUR stehen im Haushalt 2023 nicht zur Verfügung. Im Rahmen der Haushaltsplanung für die Jahr 2024 und 2025 sind die Maßnahmen zu berücksichtigen.

 

Bereits mit Datum vom 15.09.2023 wurde die Erhöhung des Ansatzes im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 für das Schulgebäude in Höhe von 230.000 EUR für die Baumaßnahmen (Erneuerung der Elektroinstallation und 2. Rettungsweg Flexgebäude) sowie 35.000 EUR für Instandhaltungsmaßnahmen von 3 weiteren Klassenräumen sowie für das Hortgeude 126.500 EUR (Dachsanierung, Erneuerung Fenster, Erneuerung Zaun) beantragt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI LEISTUNG UND SACHKONTO:

s.o.

Gesamtkosten der Maßnahme (Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer)

Zur Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüber-träge, genehmigte über-/außerplanmäßige Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschließlich Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei
überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift